Barbara Klepsch weiß es nun. Gerade die Antwort aus Chemnitz war eindeutig. Das Gesetz, das in Sachsen Prostituierte eigentlich schützen und ihnen helfen soll, aus illegalen Abhängigkeiten herauszukommen, hilft überhaupt nicht. Es ist genau so gestrickt, dass diese Hilfe nicht funktioniert. „Das Prostituiertenschutzgesetz schützt die Prostituierten nicht“, sagt die Landtagsabgeordnete Katja Meier.
Sie ist gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag und sie hat zwei Kleine Anfragen an die Staatsregierung gestellt, die Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) jetzt beantwortet hat.
„Wie es im Vorfeld von vielen Expertinnen und Experten erwartet wurde, zeigt sich nun auch in Sachsen bei den ersten Beratungserfahrungen, dass die Prostituierten innerhalb des einmaligen kurzen Informations- und Beratungsgesprächs nicht über ihre etwaige Zwangslage sprechen“, konstatiert die Abgeordnete. „Auch wenn die Beratenden häufiger den Eindruck einer Zwangslage hatten, konnten sie nicht wirksam eingreifen. Wie zu befürchten war, läuft die Intention des Prostituiertenschutzgesetzes somit ins Leere.“
Insbesondere aus Chemnitz kam eine sehr deutliche Antwort auf die Frage: „In wie vielen Fällen wurde weiterer Beratungs- bzw. Handlungsbedarf (§ 9 ProstSchG) festgestellt und an welche konkreten Hilfestellen wurden die Betroffenen vermittelt?“
Die Antwort: „Anders als bei der Gesundheitsberatung, konnte kein Beratungs- bzw. Handlungsbedarf gem. § 9 ProstSchG erkannt werden, da die Betroffenen sich in der kurzen Zeit des Gespräches nicht öffnen. Es entsteht jedoch oft der Eindruck, dass Sexarbeiterinnen, hier vor allem Ausländerinnen, diese Tätigkeit nicht freiwillig ausführen.“
In Dresden will man hingegen gar nichts gemerkt haben. In Leipzig trauten sich zumindest vier rumänische Frauen, Probleme anzusprechen. In den Beratungsstellen erwies es sich meist als zwingend, auch Dolmetscher hinzuzuziehen, da viele der Beratenen aus anderen Ländern kommen und kein Deutsch sprechen.
So wurden in Leipzig 162 Prostituierte beraten, darunter 32 aus Rumänien, 12 aus Bulgarien, jeweils vier aus Polen und Tschechien. 98 stammen freilich aus hiesigen Gefilden.
„Die Antworten der Ministerin machen deutlich, dass die Umsetzung des im Jahr 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und des seit Sommer 2018 geltenden sächsischen Umsetzungsgesetzes sehr unterschiedlich anläuft. Während im Vogtland schon erste Bußgeldbescheide wegen fehlender Anmeldebescheinigungen verhängt wurden, ist in Görlitz noch nicht einmal das Personal zur Ausstellung dieser Bescheinigungen vorhanden. Von einer einheitlichen Gesetzesanwendung und einem gleichmäßigen Schutzniveau können Prostituierte in Sachsen immer noch nicht ausgehen“, kritisiert Meier.
Und dann scheint es in den Beratungen auch nicht immer nach dem vorgegebenen Raster zuzugehen.
„Die ersten von den Kommunen übermittelten Zahlen weisen Unstimmigkeiten auf“, stellt Meier fest. „So wurden in Chemnitz weniger Gesundheitsberatungen (nach Paragraf 10 ProstSchG) durchgeführt, als Anmeldebescheinigungen erteilt wurden. Ähnlich verhält es sich in Leipzig, wo 191 Bescheinigungen nach nur 162 Beratungsgesprächen (nach Paragraf 8 ProstSchG) erteilt wurden. Da die Beratungen zwingende Voraussetzung für die Bescheinigungen sind, wird offenbar das Gesetz nicht korrekt angewandt. Um diesen Unregelmäßigkeiten auf die Spur zu kommen, habe ich am 13. März bei der Staatsregierung eine Nachfrage gestellt.“
Die Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage ist für den 11. April terminiert.
In der Form ist das Prostituiertenschutzgesetz unzumutbar und schafft Verunsicherung und Ängste
In der Form ist das Prostituiertenschutzgesetz unzumutbar und schafft Verunsicherung und Ängste
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