Etwa einen Monat vor der Abstimmung im Sächsischen Landtag haben CDU und SPD erneute Änderungen am Entwurf für das neue Polizeigesetz vorgenommen. Die Polizei soll auf Wunsch der CDU flächendeckend mit Körperkameras ausgestattet werden. Im Gegenzug konnte sich die SPD mit ihrer Forderung durchsetzen, die Beschwerdestelle vom Innenministerium zur Staatskanzlei zu verschieben. Onlinedurchsuchungen und Kennzeichnungspflicht sind in dem Kompromiss weiterhin nicht enthalten.

CDU und SPD haben sich doch noch auf einen Kompromiss im Entwurf für das sächsische Polizeigesetz geeinigt. Das teilten beide Landtagsfraktionen am Donnerstagabend, den 7. Februar, mit. So verkündete die CDU-Fraktion nach der Sitzung des Koalitionsausschusses eine flächendeckende Einführung von Bodycams – also Körperkameras – bei Polizisten in Sachsen. Das im November 2017 an bestimmten Schwerpunkten in Leipzig und Dresden gestartete Pilotprojekt wirke „gerade in schwierigen Einsatzlagen“ präventiv, sagte Rico Anton, innenpolitischer Sprecher der Fraktion.

Aus Sicht von CDU und Polizei sind Bodycams hilfreich, um die Beamten vor Angriffen zu schützen. Zudem seien die Aufzeichnungen in anschließenden Strafverfahren hilfreich. Kritiker bezweifeln einen solchen Nutzen beziehungsweise halten ihn für überschaubar. Unter welchen Voraussetzungen und an welchen Orten die Körperkameras künftig zum Einsatz kommen sollen, blieb zunächst offen.

Beschwerdestelle nicht mehr im Innenministerium

Die SPD-Fraktion vermeldete ihrerseits auch einen Verhandlungserfolg. Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, sagte: „Wir konnten uns letztlich mit der Forderung durchsetzen, die Beschwerdestelle der Polizei aus dem Innenministerium herauszulösen. Sie soll künftig bei der Staatskanzlei angesiedelt sein und weisungsfrei und damit unabhängig arbeiten.“

Politiker der CDU hatten zuvor betont, dass eine unabhängige Beschwerdestelle einen „Generalverdacht“ gegen Polizisten darstelle. Doch selbst Polizeigewerkschafter zeigten sich zuletzt kompromissbereit – sogar für eine Beschwerdestelle in Zuständigkeit des Landtags. So weit geht der Kompromiss zwischen CDU und SPD jedoch nicht.

Dass die Beschwerdestelle bislang im Innenministerium angesiedelt ist, stieß wiederholt auf Kritik. Die zuständigen Personen müssten hier gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln, zudem erstatten Polizeibeamte regelemäßig auch unbegründet Gegenanzeigen, um sich und den weiteren Karriereweg zu schützen. Für Aufsehen sorgte hierbei ein Fall, in dem sich ein Fotograf nach einer Demonstration bei der Beschwerdestelle gemeldet hatte und anschließend selbst im Fokus eines Ermittlungsverfahrens landete.

Kennzeichenerfassung möglicherweise verfassungswidrig

Noch vor zwei Wochen hieß es, dass die beiden Parteien in den genannten Punkten keinen Kompromiss finden konnten. Alle Wünsche wurden dennoch nicht erfüllt. Die CDU konnte sich mit ihren Forderungen nach Onlinedurchsuchungen nicht durchsetzen. Im Gegenzug muss die SPD auf eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Dienst verzichten.

„Auch diese Änderungen zerstreuen nicht unsere Bedenken, dass das geplante neue Polizeirecht unverhältnismäßig tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift“, erklärte Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion. „Die Landesregierung verlangt einen hohen Preis von der Bevölkerung, ohne tatsächlich mehr Sicherheit zu schaffen.“

Die geplanten Änderungen im Polizeigesetz sind umstritten, unter anderem wegen einer Aufrüstung der Polizei, eingeschränkter Rechte für „Gefährder“ und ausgedehnter Videoüberwachung. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang der Woche entschieden, dass die automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen in einigen Bundesländern teilweise verfassungswidrig ist. Die Grünen-Fraktion forderte deshalb Änderungen im Entwurf für das sächsische Polizeigesetz oder dessen sofortige Rücknahme, da ähnliche Regelungen wie in der bayrischen Variante enthalten sind.

Der Landtag soll im März über das neue Polizeigesetz für Sachsen abstimmen. Die Linksfraktion hat bereits jetzt ein Normenkontrollverfahren vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof angekündigt.

Podiumsdiskussion Pro und contra Polizeigesetz in der Praxis

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