Am Freitag, 15. Februar, wurden im Sächsischen Landtag während der Sitzung des Ausschusses für den Ländlichen Raum, Umwelt und Landwirtschaft die eingeladenen Experten zum neuen Waldgesetz angehört. Und ein Punkt kam auch bei der Regierungspolitik positiv an. Denn bislang gibt es für Waldbesitzer in Sachsen noch keine finanzielle Anerkennung dafür, wenn sie Wälder nicht nur forstlich nutzen, sondern auch für das Gemeinwohl zur Verfügung stellen.
Das ist wie in der Landwirtschaft, wo es zwar ein bisschen EU-Förderung dafür gibt, dass Bauern auch ein paar ökologische Zugeständnisse machen. Aber eine wirkliche auch finanzielle Anerkennung für die wichtige Rolle als Landschaftspfleger und Bewahrer oder gar Förderer einer reichen Biodiversität gibt es bislang nicht.
Kein Wunder also, dass sowohl in der Landwirtschaft als auch in den Wäldern noch immer die Bewirtschaftung an erster Stelle steht, nicht die Schutzziele etwa nach Natura-2000-Standard. Das nahmen die Abgeordneten im Ausschuss zumindest als Anregung mit.
Der forstpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Georg-Ludwig von Breitenbuch zum Beispiel: „Alle Sachverständigen haben die Gesetzesänderungen grundsätzlich bestätigt. Darüber hinaus gab es zahlreiche wichtige Änderungshinweise, wie z. B. die Berücksichtigung der Gemeinwohlleistungen der Waldbesitzer oder die weitere Stärkung von Forstbetriebsgemeinschaften, die wir jetzt noch einmal genau prüfen werden. Die CDU ist überzeugt, dass wir am Ende das gute sächsische Waldgesetz im Sinne einer modernen Forstwirtschaft weiterentwickeln werden.“
Und auch der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Heinz, sah es ganz ähnlich: „Wegen der besonderen Bedeutung des Waldes für das Allgemeinwohl und die zunehmenden Risiken bei seiner Bewirtschaftung insbesondere durch den Klimawandel, stehen auch weiterhin Beratung und Wissenstransfer durch den Sachsenforst allen Waldbesitzern zur Verfügung. Wir wollen allerdings auch die Eigenverantwortung der Waldbesitzer stärken. Hierfür schafft der Gesetzentwurf die Grundlagen.“
Unbehaglich fühlte sich mit der Anhörung freilich die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Kagelmann. Sie hörte wohl die guten Empfehlungen. Aber wie will es die Regierungskoalition noch bis zur Landstagswahl schaffen, das in ein gutes Gesetz zu gießen?
„Nach der Sachverständigenanhörung zur Änderung des Waldgesetzes ist nicht deutlich geworden, warum die Staatsregierung die wettbewerbsrechtliche Anpassung im Waldgesetz noch in der Wahlperiode durchziehen will. Dafür bleiben wichtige Fragen ungeklärt, beispielsweise wie Gemeinwohlleistungen des Ökosystems Wald monetär dargestellt, wie Forstbetriebsgemeinschaften konkret gefördert oder Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung festgelegt und vor allem kontrolliert werden können“, sagt Kagelmann.
„Unklar bleibt auch die Sinnhaftigkeit der Forderung einer höheren Laufbahnbefähigung für Förster im Kommunalwald. Dies stellt Kommunen vor weitere personelle und finanzielle Schwierigkeiten. Eine universitäre Ausbildung sollte ausreichen, den Anforderungen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung gerecht zu werden.“
Augenscheinlich geht es wirklich um die Frage: Wie kann man die Leistungen des Waldes für die Allgemeinheit eigentlich honorieren?
Kagelmann: „Die Gesetzesänderung darf nicht dazu führen, dass Körperschaftswald mangels Personal und Geld letztlich abgestoßen wird oder eine ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung im kleinen Privatwald künftig noch weniger stattfindet. Dies konterkariert die dringend erforderlichen Maßnahmen eines klimawandelfesten Waldumbaus. Gründlichkeit vor Schnelligkeit: Die Staatsregierung muss nachbessern!“
„Dieser Gesetzentwurf der Koalition gefährdet eine flächendeckende qualifizierte, fachliche Begleitung vor Ort – gerade für kleinere private und kommunale Waldbesitzer. Die Regelungen müssen überarbeitet werden“, geht Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, auf das Thema ein.
„Die Auswirkungen des Klimawandels mit Klimaextremen wie Stürmen, Trockenheit und Insektenkalamitäten bekommen im Moment alle Waldbesitzer gleichermaßen zu spüren. Nur der Waldumbau hin zu gemischten, strukturreichen und stabilen Wäldern mit standortangepassten Baumarten kann zu einem nachhaltigen, erwerbswirtschaftlichen Wald führen, der die vielen Gemeinwohlaufgaben nachhaltig erfüllen kann. Der Gesetzentwurf lässt offen, wie dieser notwendige Waldumbau im öffentlichen und privaten Wald zukünftig umgesetzt werden soll.“
Die vorgeschlagenen Änderungen beträfen vor allem die Privat- und Körperschaftswälder in Sachsen, die unter der aktuellen Schadensentwicklung im Wald leiden. Die Körperschaftswaldbesitzer würden vor unlösbare personelle Probleme gestellt, da die Übergangsfrist unzureichend ist. Nach Meinung der Sachverständigen führen die neuen Regelungen zu erheblichen, weitgehend nicht durch Holzwirtschaft zu finanzierende Mehrausgaben.
Der von der Grünen-Fraktion benannte Sachverständige Georg Lindner von der Arbeitsgemeinschaft „Naturgemäße Waldbewirtschaftung“ steht dem Gesetzentwurf sogar kritisch gegenüber. Ganz so sonnig war die Anhörung also doch nicht.
„Das Ziel sollte es sein, dass Waldbesitzer und Waldbewirtschaftung gestärkt und für die Zukunftsaufgaben in unserer Gesellschaft gerüstet werden“, so Lindner. „Der Waldumbau muss das Leitbild in Sachsen bleiben und dafür sind professionelle Unterstützung und personelle Kapazitäten notwendig – dies wäre durch die Gesetzesänderung stark gefährdet.“
„Durch die Anhörung ist deutlich geworden, dass das Waldgesetz verbessert werden muss. Dieser Aufgabe stellen wir Grüne uns gern. Jedoch nicht in einem überhasteten Verfahren wenige Monate vor Ende der Wahlperiode“, fasst Günther das Anhörungsergebnis zusammen. Auch der Sachverständige Dr. Mißbach, Oberbürgermeister der Stadt Großenhain, sieht die Gefahr, dass sich Kommunen aus Angst vor Überlastung von Waldeigentum verabschieden. Und der ebenfalls als Sachverständige geladene Prof. Bitter vom Sächsischen Waldbesitzerverband e.V. kritisierte: „Ein Schnellschuss, der mehr Fragen und Probleme aufwirft als er löst – wenn das die Lösung ist, will ich mein Problem zurück.“
Günther dazu: „Regelungsbedarf gibt es hinsichtlich der Honorierung der Gemeinwohlleistungen wie bei der Berücksichtigung steigender Risiken und Anforderungen an den Wald wie etwa durch den Klimawandel. Für Gemeinwohlleistungen der Waldbewirtschaftung wie für Naturschutz, Erholung und Klimaanpassung muss es finanzielle Unterstützung geben. Dafür müssen die Gemeinwohlleistungen klar, einfach und messbar definiert werden.“
Keine Kommentare bisher