Wir sind ja nervig. Aber anders geht es wohl nicht, wenn man die amtlichen Verkrustungen in der Stadt Leipzig und die im Freistaat Sachsen irgendwann einmal auflösen will. Seit Dezember ist das „Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen“ (SächsUVPG) zur Diskussion im Landtag. Ein Gesetz mit Brisanz, denn es soll nicht nur die Kompatibilität mit dem Bundesgesetz herstellen, sondern muss auch klären, wann Behörden verpflichtet sind, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Für Leipziger Gremien ja ein richtig rotes Tuch.
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