Der Bundesverfassungsschutz prüft zwar noch, ob die rechtsradikale AfD zum Beobachtungsobjekt werden soll. Aber das Material, mit dem wenigstens zwei Unterorganisationen der AfD zum offiziellen Verdachtsfall werden, zeigt auch etliche sächsische Mandatsträger, die sich mit Griffen ins rechtsradikale Vokabular als Brandstifter betätigen. Netzpolitik.org hat das Gutachten jetzt öffentlich gemacht.
„Das ‚Verfassungsschutz‘-Gutachten zur AfD, das seit heute öffentlich zugänglich ist, zeigt zweierlei sehr klar: Erstens ist die AfD eine rechtsradikale Partei – zahlreiche Äußerungen von Parteigrößen auch aus Sachsen stellen die Menschenwürde infrage. Die Zahl und der Inhalt der Belege sind erdrückend. Beim Lesen muss man sich immer wieder vergewissern, ob es um die AfD oder nicht doch um die NPD geht.
Die Ähnlichkeiten bis hinein in die plumpe Nazi-Sprache sind verblüffend. Zweitens ist meines Erachtens genau deshalb die gesetzliche Zuständigkeit der ‚Verfassungsschutz‘-Behörden gegeben“, kommentiert Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, die Veröffentlichung.
Den Begriff Verfassungsschutz setzt sie konsequent in Gänsefüßchen, denn auch in Sachsen fiel das Landesamt für Verfassungsschutz immer durch erstaunliche Uninformiertheit auf, wenn es um das Aufdecken rechtsradikaler Netzwerke und krimineller Vereinigungen ging. Das eklatanteste Beispiel ist das Terrortrio „NSU“, dessen Existenz erst 2011 öffentlich wurde, obwohl vieles darauf hindeutet, das auch dem LfV viel früher bekannt war, dass die drei Mitglieder der Gruppe ab 1998 in Sachsen untergetaucht waren.
Als es aber an die Aufklärung ging, verschwanden in Sachsen ganz ähnlich wie beim Bundesamt für Verfassungsschutz die Akten, wurden auf einmal Fristen zum Schreddern festgestellt – und die Aufklärung, was das Amt eigentlich wusste, wurde unmöglich gemacht.
Aber auch jüngere rechtsradikale Tätergruppen flogen entweder die ganze Zeit unter dem Schirm des Verfassungsschutzes, oder sie waren sehr wohl bekannt, wurden aber nicht behelligt. Ihre Existenz tauchte auch im jährlichen Verfassungsschutzbericht nicht auf, obwohl oft genug schon detaillierte Landtagsanfragen dazu vorlagen. Welche Verfassung aber schützt ein Verfassungsschutz, wenn er die gewalttätigsten Feinde der Demokratie einfach wegblendet?
Und wie ist es mit dem in Chemnitz so offen sichtbaren Schulterschluss bekannter Rechtsextremer mit der Führung der AfD?
„Ob aber ausgerechnet die Geheimdienste geeignete Stellen sind, sich damit auseinanderzusetzen, ist eine völlig andere Frage. Das Gutachten ist wohl mit der heißen Nadel gestrickt worden und daher ‚handwerklich‘ nicht ganz gelungen“, schätzt Köditz ein.
„Es enthält einige sachliche Fehler und beleuchtet kaum den seit Jahren ablaufenden und für alle sichtbaren Radikalisierungs-Prozess der Partei. Und um die zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen zu der Frage, wo die AfD steht, wird ein großer Bogen gemacht. Hier erwarte ich in der Zukunft wesentlich mehr Sorgfalt.“
Aber die Präsenz einiger auffälliger Sachsen im Gutachten war dann doch nicht zu übersehen.
„Beachtlich ist das große Gewicht, das dutzenden einschlägigen Äußerungen von insgesamt zehn sächsischen AfD-‚Größen‘ sowie weiteren Führungsfiguren der ‚Jungen Alternative‘ zukommt“, stellt Köditz fest. „In der Materialsammlung ‚prominent‘ vertreten sind etwa die beiden Landtagsabgeordneten Urban, zugleich Landesvorsitzender, und Hütter, zugleich Vorsitzender des Bundeskonvents. Hinzu kommen unter anderem die sächsischen Bundestags-Abgeordneten Maier, Droese und Chrupalla. Was aufhorchen lässt: Eine wichtige Bühne, auf der die übelsten Parolen regelmäßig fallen, ist Pegida – wofür sich Sachsens ‚Verfassungsschutz‘ aber von Anbeginn nicht interessierte.“
„Unabhängig davon, wie die weitere Bearbeitung des ‚Prüffalles‘ abläuft und ausgeht, bleibt die kritische Auseinandersetzung mit der AfD und ihrem Umfeld eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gerade auch im Wahljahr 2019“, sagt Köditz noch. Ihre Partei werde alle demokratischen Mittel ausschöpfen, „um eine Regierungsbeteiligung dieser unsäglichen Partei zu vereiteln“.
Es gibt 2 Kommentare
Was möchte uns framo sagen? Dass nur Blockflötennachfolgeparteimitglieder gegen Faschisten sein dürfen?
Kerstin Köditz von der umbenannten SED, deren “Schwert und Schild” vom Politbüromitglied Erich Mielke kommandiert wurde?