Seit Monaten geht in der AfD die Sorge um, das Bundesamt für Verfassungsschutz könnte für sich zu dem Schluss kommen, dass die AfD eine staatsgefährdende Partei ist und beobachtet werden muss. Ein Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 13. November schreckte auch die sächsische AfD auf. Denn in Chemnitz hatte man ja so überraschend zusammen mit waschechten Rechtsextremen demonstriert.

Der Landtagsabgeordnete der AfD im sächsischen Landtag Carsten Hütter, Autohausbesitzer und in seiner Fraktion auch sicherheitspolitischer Sprecher, war durch den Beitrag „Wie Chemnitz die Sicht des Verfassungsschutzes auf die AfD änderte“ aufs Höchste beunruhigt. Nicht so sehr, weil die AfD so eng mit echten Rechtsradikalen kuschelte. Im Gegenteil. Er fand eher ungehörig, dass die „SZ“ so darüber berichtete.

Und das Seltsame sind eigentlich die ausweichenden Antworten des sächsischen Innenministers, dem auch das Landesamt für Verfassungsschutz untersteht. Und das war in diesem Fall mal wieder negativ aufgefallen, wie in dem „SZ“-Beitrag von Georg Mascolo und Ronen Steinke zu lesen war: „Seit Monaten sammelt das BfV solche AfD-Analysen aus allen Bundesländern ein. Erst jetzt hat auch Sachsen nach Informationen der Süddeutschen Zeitung seinen Teil geliefert. Bislang hatte sich ausgerechnet Sachsen hartnäckig geweigert. Es ist das letzte große Puzzleteil, das noch gefehlt hat. Die sächsische AfD ist der politisch stärkste Landesverband der gesamten Partei, bei der Landtagswahl im kommenden September wird die Partei voraussichtlich mit der CDU um Platz eins konkurrieren.“

Wobei Hütter nicht die „hartnäckige Weigerung“ problematisch fand. Denn wenn seine Partei eine reine Weste hat, dürfte kein einziges Blatt Papier aus dem Sächsischen LfV für Bauschmerzen sorgen.

Ihn sorgte etwas völlig anderes, weshalb er eine längere Passage zitierte: „Die Ausschreitungen in Chemnitz sorgten offenbar für eine andere Sicht der Dinge sowohl im sächsischen Innenministerium als auch beim dortigen Verfassungsschutz. […] Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln ist gerade eine lang erwartete Lieferung eingegangen. Absender: der Verfassungsschutz von Sachsen. Es ist eine brisante Sammlung an Informationen über die sächsische AfD.

Aufgelistet werden Kontakte von sächsischen AfD-Leuten […]. […] Nun kann beim BfV die Auswertung beginnen. Sachsens Verfassungsschützer beleuchten zwar weiter nicht die Kontakte von AfD-Leuten zu Pegida. Denn Pegida wird in Sachsen nicht als extremistisch beobachtet. […] Sachsens Erklärung für das späte Einlenken fällt so aus: Chemnitz habe die Sicht auf die Dinge verändert, vorher hätten sowohl die Juristen im Dresdner Innenministerium als auch beim sächsischen Verfassungsschutz ‚erhebliche Bedenken‘ geäußert.“

Und wem misstraut Hütter nun? Dem Landesamt für Verfassungsschutz?

Nein – sondern der berichtenden Zeitung. Irgendwie empfand er das, was da stand, als Anmaßung: „Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zum Wahrheitsgehalt des o. g. Beitrages der Süddeutschen Zeitung vom 13.11.2018 ‚Wie Chemnitz die Sicht des Verfassungsschutzes auf die AfD änderte?‘ Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung insbesondere zu dem Wahrheitsgehalt der o. g. Behauptung, dass ‚die Ausschreitungen in Chemnitz offenbar für eine andere Sicht der Dinge sowohl im sächsischen Innenministerium als auch beim dortigen Verfassungsschutz sorgten‘.?“

Noch entlarvender in der letzten Frage: „Sofern die o. g. Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen (auch teilweise): Was gedenkt die Staatsregierung zu veranlassen, um die entsprechende Falschbenachrichtigung der Öffentlichkeit durch die Süddeutsche Zeitung zu unterbinden bzw. diese richtigzustellen?”

Logisch, dass Innenminister Dr. Roland Wöller wenigstens diese Quatschfrage von sich weist. Irgendwie scheint das AfD-Abgeordneten ganz schwer beizubiegen zu sein, dass der Staat in Deutschland (anders als z. B. in Ungarn, der Türkei oder Russland) sich in die Arbeit der Medien nicht einmischt.

Wöller: „Im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Presse und den Umstand, dass interne Vorgänge des LfV Sachsen betroffen sind, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft sind – somit eine öffentliche Gegendarstellung unter Darlegung der tatsächlichen Sachlage ausscheidet – sieht die Staatsregierung derzeit keine Handlungsmöglichkeiten im erfragten Sinne.“

Und wie war es mit den inhaltlichen Nachfragen? Hat der sächsische Verfassungsschutz nun mit einiger Verspätung doch noch ein paar Akten an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln geschickt? Oder hat sich gar die Sicht Sachsens auf die hiesige AfD geändert?

„Die Formulierungen ‚Sicht des LfV Sachsen auf die AfD‘ bzw. ‚Sicht auf die Dinge‘ werden in diesem Sinne so verstanden, dass damit die Feststellung auch neuer Tatsachen gemeint ist, nicht hingegen deren wertende Betrachtung“, lässt Wöller mitteilen. Lässt aber tatsächlich offen, ob sich die Sicht des sächsischen Landesamtes tatsächlich geändert hat.

Ein Teil seiner Antwort liest sich eher so, dass man nach dem sogenannten „Trauermarsch“ in Dresden auch in Sachsen ein bisschen munterer geworden ist: „Die Ereignisse von Chemnitz – insbesondere die Teilnahme von Rechtsextremisten an der AfD-Demonstration am 1. September 2018 – unterstreichen die grundsätzliche Bedeutung des bundesweiten ergebnisoffenen Prüfprozesses zu einer möglichen Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutzverbund, in den sich das LfV Sachsen mit Materialien und Expertise einbringt.“

Das klingt nicht mehr so eindeutig wie Wöllers vorangehende Aussage: „Die AfD bzw. ihr sächsischer Landesverband werden durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen nach wie vor nicht als extremistische Prüf- oder Verdachtsfälle geführt.“

Man merkt den Spagat: Das Landesamt sieht noch keinen Anlass zur Überwachung, aber die „Bedeutung des bundesweiten ergebnisoffenen Prüfprozesses“ ist auch für Wöller unstrittig. Auch wenn Wöller betont: „Der im Artikel aufgeführte angebliche Inhalt der bisherigen Materialübermittlung kann so nicht bestätigt werden.“

Was eben nicht heißt, dass alle von der „SZ“ aufgelisteten Übermittlungsbestandteile „so nicht“ stimmen. Man beachte auch, dass Hütter in seiner Anfrage Teile der Auflistung weggelassen hat und sich fast nur auf die Kontakte zu PEGIDA beschränkte.

Die komplette Aufzählung der „SZ“: „Es ist eine brisante Sammlung an Informationen über die sächsische AfD. Aufgelistet werden Kontakte von sächsischen AfD-Leuten in die Neonazi-Szene, auch um Beziehungen zur neurechten Identitären Bewegung geht es, die in Sachsen immer wieder mit spektakulären Aktionen auf sich aufmerksam macht, etwa mit dem Entrollen eines Banners auf dem Dach des Dresdner Hauptbahnhofs.“

Die „Neonazi-Szene“ und die „Identitäre Bewegung“ hat Hütter weggelassen. Aber beide werden eindeutig vom Verfassungsschutz in Sachsen beobachtet, wenn auch die „Identitären“ erst seit kurzer Zeit. Deshalb gibt es im LfV zwangsläufig auch Informationen zu Kontakten von AfD-Leuten in diese Szenen.

Dass Wöller betont, die „Süddeutsche“ habe ihren Beitrag wohl ohne Informationen aus dem Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz geschrieben, ist eher nebensächlich. Und auch, dass „der angebliche Inhalt“ der Übermittlung „so nicht bestätigt“ wird. Hat das LfV überhaupt jemals irgendetwas bestätigt, wenn man dort anfragte? Uns ist bislang kein Fall bekannt.

Was bleibt als Fakt: Sachsen hat lange gezögert und gezaudert, dem Bundesverfassungsschutz überhaupt irgendwelche Erkenntnisse zur hiesigen AfD zu übermitteln. Nur konnte man nach dem rechtsradikalen Schulterschluss in Chemnitz nicht mehr anders.

Was der AfD-Wähler nicht lesen soll

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