Auch Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, fühlt sich bei der Nachricht zu den jetzt unterschriebenen „Vorsorgevereinbarungen“ der sächsischen Tagebaubetreiber LEAG und MIBRAG mit dem Oberbergamt wie im falschen Film. Denn dass die MIBRAG sich eine Laufzeit des Tagebaus Schleenhain bis ins Jahr 2042 aushandelt, könnte Pödelwitz die Existenz kosten.

„Monatelang musste ich dem Oberbergamt Stück für Stück brisante Informationen über Vereinbarungen mit den Bergbautreibenden abringen. Das Oberbergamt hat also durch diesen anhaltenden äußeren Druck gelernt und gibt nun selbst die Information über die Vorsorgevereinbarungen raus“, honoriert die Landtagsabgeordnete die Tatsache, dass das Oberbergamt (OBA) am 6. Dezember selbst über die Vertragsunterzeichnung am 5. Dezember informierte. „Allerdings halten wir die Dokumente für rechtlich fragwürdig.“

Erfreulich ist aus ihrer Sicht, dass nicht wie bisher die Abbaggerung von Mühlrose – obwohl noch nicht einmal genehmigt – fest eingeplant wurde (vgl. Ziffern 3.3 a und b S. 7 Vorsorgekonzept Nochten/Reichwalde).

„Das ist im Fall des Tagebaus Vereinigtes Schleenhain jedoch anders: Hier wird die Abbaggerung von Pödelwitz – obwohl noch nicht genehmigt – offenbar vorausgesetzt. Damit wird einer behördlichen Genehmigung der Tagebauerweiterung vorgegriffen und gleichsam werden durch die Vereinbarung etwaige Ergebnisse der Kohleausstiegskommission hinsichtlich verkürzter Tagebaulaufzeiten konterkariert. Auch die MIBRAG hat wohl bisher keine ‚Patronatserklärung‘ abgegeben, dass sie überhaupt zahlungsfähig ist“, stellt Pinka fest.

Nicht nur in Pödelwitz, auch in der Region Lützen stellt man sich eine andere Zukunft vor. Foto: Michael Freitag
Nicht nur in Pödelwitz, auch in der Region Lützen stellt man sich eine andere Zukunft vor. Foto: Michael Freitag

Was das Oberbergamt ja auch nicht verlangt hat. Rechtlich sind die Bergbaukonzerne dazu verpflichtet, diese Vorsorgeleistungen schon während des Betriebs des Tagebaus anzusparen und zu sichern. Aber genau das hat Sachsens Regierung den beiden Bergbaukonzernen LEAG und MIBRAG erlassen, sodass berechtigterweise die Frage im Raum steht: Wo sind denn eigentlich die angesparten Sicherungsleistungen von Vattenfall geblieben? Und hat die MIBRAG die Rücklagen überhaupt noch, oder fängt der Bergbaukonzern ab 2021 erst an zu sparen, einem Jahr, in dem völlig offen ist, ob sich der Tagebaubetrieb überhaupt noch rechnet.

Es gibt zahlreiche weitere Fragezeichen, stellt Jana Pinka fest: „Die sogenannten Sockelbeträge als Startkapital für das Sondervermögen, mit dem die Wiedernutzbarmachung am Ende des Braunkohleabbaus finanziert werden soll, werden unverständlicherweise erst in drei Jahren fällig.“

Und dazu kommt: Die Zukunftsaussichten der Braunkohleverstromung sind unerfreulich.

„Das war der Grund, warum Vattenfall die Braunkohlesparte mit Verlust abgestoßen hat, wie von Greenpeace veröffentlichte vertrauliche Dokumente belegen. Diese Dokumente legen nahe, dass Vattenfall noch für fünf Jahre nach Eigentumsübergang finanziell einstehen müsste, wenn in voller Höhe Sicherheitsleistungen für die Wiedernutzbarmachung gefordert würden“, so Pinka.

„Bis zum 30.09.2021 ist Gelegenheit dafür, danach endet die Einstandspflicht von Vattenfall, und wir befinden uns allein in der Hand von Finanzunternehmen, die nach unserer Kenntnis eine Haftungsübernahme durch den Mutterkonzern EPH ausschließen, oder sich sicherlich im Ernstfall den Forderungen zu entziehen wissen – notfalls durch Insolvenz. Diesbezüglich werde ich im kommenden Plenum eine Mündliche Anfrage an den Wirtschaftsminister Dulig richten.“

Das Plenum tagt am nächsten Freitag, 14. Dezember.

Und ob der eigentlich verantwortliche Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) wirklich ausreichend antwortfähig sein wird, darf bezweifelt werden. Dagegen sprechen die massiven Schwärzungen gerade in der Vorsorgevereinbarung mit der MIBRAG. Viel zu viele Deals in den beiden Vereinbarungen unterliegen der Geheimhaltung. Und vor allem ist eines völlig offen: Was passiert, wenn die Kohleausstiegskommission ein Ende der Kohleverstromung weit vor den vereinbarten Endterminen von 2042 beschließt? Was zu erwarten ist, wenn die Kommission auch nur einigermaßen mit Sachverstand entscheidet.

Dann könnte Sachsens Regierung mit solchen Vereinbarungen gewaltige Probleme bekommen, die sie eigenständig nicht mehr bewältigen kann.

Sachsens Regierung sagt den Bergbaubetreibern Tagebaurestlaufzeiten bis 2042 zu

Sachsens Regierung sagt den Bergbaubetreibern Tagebaurestlaufzeiten bis 2042 zu

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Es gibt 2 Kommentare

Anzunehmen, daß Dulig und Kretschmer die Entscheidung der Kohlekommission nicht eingepreist hätten, wäre völlig naiv. Die “gewaltigen Probleme” sollen natürlich dem Bund übergeholfen werden.

Dieser Schmusekurs der Sächsischen Staatsregierung (und auch der brandenburgischen?) ist völlig irational. Angeblich wegen ein paar Tausend Arbeitsplätzen wird hier mit dem Schicksal der betroffenen Regionen (und des Klimas und damit der Menschheit) gespielt, anstatt die Reißleine zu ziehen, aus der Braunkohle auszusteigen, die Vorsorgeleistungen viel früher fällig zu stellen und sich um den Strukturwandel, das heißt die Zeit nach der Braunkohle, in den betroffenen Regionen zu kümmern!

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