Es war mal so eine Art Kernelement der AfD-Argumentation, sie wolle mehr direkte Demokratie und mehr Volksentscheide. Aber als 2015 im Sächsischen Landtag ein entsprechender Antrag von Grünen und Linken abgestimmt wurde, stimmte auch die AfD-Fraktion dagegen. Logisch, dass das die Linksfraktion nur noch janusköpfig fand und das auf einem Flugblatt anprangerte: „CDU, SPD & AfD sind gegen mehr Volksentscheide. Wir nicht.“ Die AfD-Fraktion ging hin und klagte.
Schon 2017 zeichnete sich ab, dass die AfD-Fraktion mit ihrer Klage scheitern würde. Aber Gesetzesmühlen mahlen langsam und auch die Linksfraktion musste erst einmal abwarten, bis die Sache tatsächlich rechtlich beendet wurde. Das war jetzt der Fall – einfach durch Nichtreagieren.
Und so meldet die Linksfraktion quasi direkt hinein ins besinnliche Fest: „Die Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag ist aus dem von der AfD-Fraktion angestrengten Rechtsstreit um das Flugblatt ‚CDU, SPD & AfD sind gegen mehr Volksentscheide. Wir nicht‘ endgültig siegreich hervorgegangen. Wir hatten der AfD-Fraktion in der Publikation vorgeworfen, dass sie sich fortwährend als Kämpferin für mehr Bürgerbeteiligung geriert, aber mit CDU und SPD gegen einen von Linken und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf für mehr und erleichterte Volksgesetzgebung stimmte (Drucksache 6/1088).“
Die AfD-Fraktion hatte Ende 2016 beim Landgericht Dresden eine einstweilige Verfügung erwirkt, die eine Verwendung des Flyers untersagte. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung in Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, sollte es der Linksfraktion verboten werden, die Doppelzüngigkeit der AfD zu kritisieren.
Gegen diese Verfügung ging die Linksfraktion vor und erwirkte durch Berufung zum Oberlandesgericht Dresden, dass diese Entscheidung mit Urteil vom 9. Mai 2017 (Az.: 4 O 102/17) kostenfällig aufgehoben wurde.
Dennoch gab die AfD-Fraktion keine Ruhe und setzte mit der Klage im Hauptsacheverfahren nach. Das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor der 1. Zivilkammer des Landgerichtes Dresden am 26. Juni 2018 ging freilich wieder gegen die AfD-Fraktion aus. Mit Urteil vom 2. August 2018 (Az.: 1a O 1303/17) wies das Landgericht die Klage ab und legte der AfD-Fraktion die auf einen Streitwert von 40.000 Euro berechneten Kosten vollumfänglich auf.
Der Flyer der Linksfraktion enthalte keine unwahren Tatsachenbehauptungen, betonte das Gericht. Er stelle vielmehr eine Meinungsäußerung dar, solche aber seien im politischen Meinungskampf „… als unerlässlicher Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nach Art. 5 GG geschützt“. Die Kritik des politischen Gegners sei hinzunehmen, selbst wenn sie in überspitzter Form erfolgt.
„Nachdem die AfD-Fraktion vorher getönt hatte, sie werde den Rechtsstreit im Interesse der Demokratie notfalls bis zum Verfassungsgericht tragen, ließ sie still und heimlich die Rechtsmittelfrist verstreichen“, zieht die Linksfraktion jetzt Bilanz zu diesem Rechtsstreit.
„Damit war das Urteil des Landgerichts Dresden zur Abweisung der AfD-Klage rechtskräftig geworden. Der uns in dem Verfahren inzwischen zugegangene Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichtes Dresden belegt: Der AfD-Fraktion werden die Kosten des gerichtlichen Verfahrens und die der Linksfraktion entstandenen Rechtsanwaltskosten auferlegt. Ihre eigenen Anwaltskosten muss die AfD-Fraktion ebenso in voller Höhe tragen.“, so die Fraktion in ihrer Mitteilung weiter.
„Nun herrscht Rechtssicherheit: Es bleibt den Parlamentsfraktionen erlaubt, die Öffentlichkeit über das Schicksal ihrer parlamentarischen Vorstöße zu informieren und dabei das Abstimmungsverhalten anderer Fraktionen zu bewerten“, stellt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, fest.
Die Folgen
„Es ist natürlich erfreulich, dass wir uns erfolgreich verteidigen konnten und dieser Rechtsstreit nun beendet ist. Mit ihrem uneinsichtigen Klageeifer hat die AfD-Fraktion schließlich auch tausende Euro verschwendet. Finanziell mag ihr das nicht allzu wehtun, weil ja nicht ihre Abgeordneten die Zeche zahlen, sondern die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.”, so Bartl weiter.
Schmerzhafter ist für die AfD der verlorene Rechtsstreit auch in der Signalwirkung. Bartl: „Denn er zeigt, dass die AfD elementare Prinzipien der demokratischen Streitkultur auch nach viereinhalb Jahren im Landtag nicht begriffen hat. Diese Partei, die Denunziation und Einschüchterung offenbar als legitime Mittel ansieht und Andersdenkenden nicht nur in den Schulen gern den Mund verbieten will, hat den verdienten Denkzettel erhalten. Es ist gut, dass auf den Rechtsstaat Verlass und die AfD-Fraktion mit ihrem Versuch gescheitert ist, Meinungsäußerungen der politischen Konkurrenz zensieren zu lassen. Wenn wir gegen alle unrichtigen Behauptungen der AfD-Fraktion über uns vor Gericht ziehen würden, wären wir nur noch mit Prozessen beschäftigt.“
Und Bartl betont noch etwas, was im politischen Streit dieser Tage immer wieder ausgeblendet wird: „Dieser Rechtsstreit betraf im Kern die verfassungsmäßigen Rechte von Parlamentsfraktionen. Mit ihm wurde nach allem, was wir wissen, auch ein neues Stück Rechtsgeschichte geschrieben.“
Denn im Kern hat das Gericht wieder einmal bestätigt: Kritik gehört zum politischen Streit. Zumal dann, wenn sich die AfD landauf, landab als Partei geriert, die vorgibt, für mehr Volksentscheide zu sein. Und dass die verfassungsrechtliche Meinungsfreiheit nach wie vor auch für Andersdenkende gilt. Auch wenn die AfD das gern anders sieht.
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