Als im Sommer endlich das Urteil gegen Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten im Münchner NSU-Prozess fiel, sorgte das nicht mal für ein Aufatmen. Es wirkte eher wie das flaue Ende einer Dauerserie, in der ausgerechnet diejenigen nicht bereit waren zu sprechen, die eigentlich verantwortlich waren dafür, dass das Zwickauer Trio bis 2011 ungestört morden und rauben konnte. Und ganz ähnlich endet auch der sächsische NSU-Untersuchungsausschuss.
Am Montag, 5. November, wird der NSU-Ausschuss „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“ mit seiner 39. Sitzung letztmalig öffentlich tagen. Danach ist die Beweisaufnahme abgeschlossen – dreieinhalb Jahre nach der Einsetzung des Gremiums. Bei der Sitzung wird ab 10 Uhr unter anderem Falko K. befragt, ein Zeuge des allerersten bekannten NSU-Raubüberfalls im Dezember 1998, auf den damals in Chemnitz gezielt geschossen worden war. Zudem wird ab 13 Uhr die Rechtsanwältin Antonia von der Behrens, Nebenklageanwältin im Münchner NSU-Prozess, den Ausschuss über die bisherige juristische Aufarbeitung informieren.
Fast vergisst man dabei, dass der „Fall NSU“ eigentlich ein sächsischer Fall ist. Und ein Fall sächsischen Staatsversagens. Denn mehrfach hatte es die Gelegenheit gegeben, den drei Untergetauchten auf die Schliche zu kommen. Und der Verdacht liegt nach wie vor auf dem Tisch, dass in etlichen der so eifrig geschredderten Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz Dinge gestanden hatten, die eigentlich auf den Tisch des Untersuchungsausschusses des Landtags gehört hätten.
„Die Ausschussarbeit endet fast auf den Tag genau sieben Jahre nach der Enttarnung des ‚Nationalsozialistischen Untergrundes‘, der sich in Sachsen verborgen hielt“, kommentiert Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik in der Linksfraktion im Landtag, das nahende Ende dieses zweiten „NSU“-Untersuchungsausschusses.
„Im Mittelpunkt stehen für uns die Fehlstellen der Aufklärung des NSU-Skandals und die Perspektiven der Betroffenen. Vor diesem Hintergrund ist es schade, dass die Beweisaufnahme schon jetzt eingestellt wird: Einige zentrale Fragen werden unbeantwortet bleiben – zum Beispiel die, wie es gelang, nach dem Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe rasch die Spur zu ihrem Chemnitzer Versteck aufzunehmen, sie dann aber nicht zu verhaften. Theoretisch hätte es für den Ausschuss mehr zeitlichen Spielraum gegeben, praktisch liegen die Kräfteverhältnisse anders.“
Es ist ganz ähnlich wie im Münchner Prozess: Um die völlige Blamage der staatlichen Behörden zu verhindern, will gerade die Regierungskoalition lieber nicht allzu viel offenlegen. Gerade der Verfassungsschutz tat sich die ganze Zeit schwer, aus seinen Erkenntnissen zu plaudern. Und die verantwortlichen Polizisten übten sich gern in Vergesslichkeit.
Immerhin geht es bei einigen hochdotierten Staatsbediensteten um die Frage, ob sie damals die richtigen Entscheidungen getroffen haben. Oder ob sie gar eindeutige Erkenntnisse bewusst ignorierten, weil das irgendwie in die geltende Staatsraison passte. Und die lautete ja – nach den Worten von Ex-MP Kurt Biedenkopf – bis vor kurzem: „Meine Sachsen sind keine Nazis.“
Es stand also auch immer der Ruf diverser Politiker zur Disposition.
Nach der Montags-Sitzung wird der Ausschuss noch über die Abschlussberichte beraten, Ergebnisse sind nicht vor Frühjahr 2019 zu erwarten.
„Das liegt am umfangreichen Programm“, stellt Köditz fest. „Der Ausschuss befasste sich schwerpunktmäßig mit der anfänglichen Fahndung nach dem ‚Trio‘, mit den Raubtaten des NSU in Chemnitz, in Zwickau, mit den auch in Sachsen geführten Ermittlungen zur Česká-Mordserie, den Vorgängen ab dem 4. November in Zwickau und schließlich mit dem Umgang mit Akten. Beispielsweise liegen zu dem Überfall im Jahr 1998, um den es am Montag auch gehen wird, keine Ermittlungsakten mehr vor. Sie wurden einfach geschreddert.“
Der Untersuchungsausschuss war auf Initiative der Fraktionen der Linken und der Grünen im April 2015 eingesetzt worden. Sein Auftrag knüpft an den Ausschuss der vorangegangenen Wahlperiode an, der sein Arbeitsprogramm nicht hatte beenden können. Der aktuelle Ausschuss hat inzwischen 67 Zeuginnen und Zeugen befragt, überwiegend Polizeibeamtinnen und -beamte. Der Ausschuss stützt sich zudem auf Beweismittel im Umfang von rund 1.600 Aktenbänden, die überwiegend auf Antrag der beiden demokratischen Oppositionsparteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beigezogen wurden.
„Die Einvernahme von einem Dutzend ehemaliger und aktueller ‚Verfassungsschützer‘ durfte zu unserem Bedauern nur unter Geheimhaltung stattfinden und unter den uns vorliegenden Dokumenten sind zahlreiche Verschlusssachen“, beschreibt Köditz die regierungsamtliche Geheimniskrämerei, die die Untersuchung zusätzlich erschwerte.
„Somit dürfen wir am Ende die Öffentlichkeit nicht über alles informieren, was relevant ist. Wir werden uns aber nicht davon abhalten lassen, ein ausführliches und kritisches Fazit zu ziehen, das der Tragweite des Themas angemessen ist. Klar ist auch: Der Abschluss des Ausschusses bedeutet für uns kein Ende der parlamentarischen Aufklärung – und für Sachsen keinen Schlussstrich unter das Thema. Die Ereignisse der jüngsten Zeit zeigen schließlich, dass der Rechtsterrorismus im Freistaat eine akute Gefahr bleibt.“
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