Dass Deutschland so betrunken ist von autoritären Vorstellungen, hat eine Menge mit ratlosen Landesregierungen zu tun, die ihre Länder seit Jahren auf Sparflamme fahren, die eingesparte Sicherheit aber nun glauben, mit drakonischen Polizeigesetzen kompensieren zu können. Das aber funktioniert so nicht und droht das Land Sachsen in ein ganz wildes Fahrwasser zu bringen. Am Montag, 12. November 2018, debattierte der Innenausschuss des Landtags den Entwurf.
Und nicht einmal der kleine Koalitionspartner SPD kann den seltsamen Big-Brother-Vorschlägen aus dem Innenministerium folgen. „Neben personeller und technischer Ausstattung ist das Polizeigesetz die dritte Säule für gute Polizeiarbeit. Der Gesetzentwurf gibt der Polizei zusätzliche Möglichkeiten an die Hand, für mehr Sicherheit zu sorgen. Das haben die geladenen Experten heute bestätigt. Gleichzeitig ist deutlich geworden, dass es an einigen Stellen noch knirscht“, stellt der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Albrecht Pallas fest.
„Wir werden uns beispielsweise noch intensiver mit den Kontrollbefugnissen der Polizei bei der sogenannten intelligenten Videoüberwachung an Transitstrecken befassen müssen. Hier gilt wie bei allen Eingriffen in die Grundrechte von Bürgern: Sie müssen verhältnismäßig und eindeutig geregelt sein.“
Aber was jetzt im Gesetz steht, ist schwammig und hebelt vor allem die Kontrollmöglichkeiten durch den gewählten Landtag aus.
„Nachbesserungsbedarf gibt es nach Expertenmeinung auch bei der parlamentarischen Kontrolle. Der Landtag braucht einen hinreichenden Überblick darüber, wie die Polizei mit ihren neuen Befugnissen umgeht. Entsprechend sind noch weitergehende Berichtspflichten im Gesetzentwurf festzuschreiben“, so Pallas.
„Und als Gesetzgeber müssen wir perspektivisch auch entscheiden, ob sich diese neuen Befugnisse in der Praxis bewährt haben. Dafür brauchen wir eine Evaluation. Bislang ist diese im Gesetzentwurf aber nur für die intelligente Videoüberwachung vorgesehen. Das reicht angesichts der Vielzahl neuer Befugnisse nicht.“
Pallas abschließend: „Klar ist: Wir wollen eine handlungsfähige Polizei, gleichzeitig aber auch Kontrolle – für mehr Transparenz. Wir wollen keine Blackbox, sondern eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Wir sind meilenweit von einem bayerischen Polizeiaufgabengesetz entfernt, das zum Beispiel einen ‚Ewigkeitsgewahrsam‘ vorsieht, aber im Gegensatz zu Sachsen auf eine Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger verzichtet.“
Ein sehr umstrittener Experte
Gänzlich anders die Sicht des innenpolitischen Sprechers der CDU auf den Entwurf. Er bezieht sich dabei vor allem auf Rainer Wendt, den Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, der auf Initiative der CDU-Fraktion eingeladen worden war. Ja, das ist genau jener viel umstrittene Gewerkschaftsvorsitzende, der mit doppelter Besoldung und seltsamen Meinungsäußerungen zur deutschen Sicherheitspolitik immer wieder für Schlagzeilen sorgt.
Erstaunlich, dass sich die CDU ausgerechnet auf ihn als Experten bezieht.
„Wir haben einen guten Entwurf des Polizeigesetzes, der die Sicherheit in Sachsen erhöhen wird. Das bestätigte uns auch die Mehrheit der Experten“, findet der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rico Anton. „Aber sie forderten auch, dass wir an drei entscheidenden Stellen nachschärfen sollten: Bodycams, Online-Durchsuchung und die sogenannte Quellen-TKÜ, also eine Telekommunikationsüberwachung bevor die Inhalte verschlüsselt werden. Nur mit diesen Mitteln schützen wir unsere Polizisten vor Übergriffen, ermöglichen ihnen, der Organisierten Kriminalität entgegenzutreten und können den meist international agierenden Tätern auf die Spur kommen. Unsere Polizei soll nicht nur moderne Uniformen tragen, sondern vor allem auch moderne Mittel zur Verbrechensbekämpfung in die Hand bekommen!“
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, führt die CDU-Fraktion mit der Aussage an: „Sachsen braucht ein zukunftsträchtiges Polizeigesetz, welches die Polizei agieren und nicht nur reagieren lässt. Die Verankerung der Quellen-TKÜ, die Onlinedurchsuchung und die in anderen Bundesländern bereits zum Standard gehörende Bodycam wären zukünftig aber zusätzlich dringend erforderlich. So wäre die Bodycam ein Mittel zur Deeskalation und entscheidendes Hilfsmittel zur Verhinderung und Beweissicherungen von Straftaten gegen Polizisten.“
Notfalls auch ein Gang vors Verfassungsgericht
Aber das alles sind nur kosmetische Operationen an einem Gesetz, das an mehreren Stellen in wesentliche Grundrechte eingreift. Da hilft ein bisschen Kosmetik nicht, stellen die Grünen fest.
„Wie nicht anders zu erwarten, war diese Sachverständigenanhörung ein Wunschkonzert hinsichtlich noch massiverer Einschränkungen der Bürgerrechte. Denn zur Anhörung waren vor allem Vertreterinnen und Vertreter der Polizeigewerkschaften und der Sicherheitsbehörden geladen“, kommentiert Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, das Erlebte.
„Die geforderte Einführung der Quellen-TKÜ oder der Online-Durchsuchung wäre ein massiver Schlag gegen die Freiheitsrechte. Schon jetzt ist der Gesetzentwurf in wichtigen Teilen nach Auffassung mehrerer Sachverständiger verfassungswidrig. Er schützt die Grundrechte nicht hinreichend und räumt der Polizei vollkommen unverhältnismäßige Eingriffsbefugnisse ein.“
So bezeichnete der von der Grünen-Fraktion benannte Sachverständige Polizeirechtler Prof. Clemens Arzt (Berlin) beispielsweise die Regelung über die intelligente Videoüberwachung im grenznahen Raum als viel zu unbestimmt und unverhältnismäßig. Generell würde mit dem Gesetzentwurf zunehmend Verfolgungsvorsorge betrieben, also Maßnahmen gegen Bürgerinnen und Bürger gerichtet, die vielleicht irgendwann mal verdächtigt werden könnten. In einem liberalen Rechtsstaat haben die Menschen aber den Anspruch von den Sicherheitsbehörden unbehelligt zu bleiben, wenn sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen.
Auch die Vertreterin von Amnesty International und der Vertreter der Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisierten die Verlagerung der Befugnisse in das Gefahrenvorfeld und die damit einhergehende unverhältnismäßige Beschränkung der Menschen- und Grundrechte.
„Die heutige Anhörung hat meine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das geplante Polizeirecht noch weiter verstärkt. Insbesondere die Vehemenz, mit der die Vertreterinnen und Vertreter der Polizei Eingriffsbefugnisse forderten, ohne im Ansatz ein Problembewusstsein für den massenhaften Eingriff in Grundrechte aufgrund der Regelungen zu zeigen, hat mir noch einmal die Motivation des gesamten Gesetzgebungsverfahrens deutlich gemacht: Eine angebliche abstrakte Sicherheit wird über die Freiheit jedes einzelnen gestellt. Die Grundrechte werden so immer weiter ausgehöhlt“, gibt Lippmann kontra zum Auftritt der Sicherheitsexperten.
Auch im zweiten Teil der Anhörung zur Neuregelung des Datenschutzrechts wurde nicht mit Kritik gespart. Die Beschränkung der Kompetenzen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur Durchsetzung des Datenschutzrechts seien europarechtswidrig und verstießen teilweise auch gegen Verfassungsrecht.
„Ich kann nur hoffen, dass dieses Gesetz den Landtag nicht passiert“, sagt Lippmann. „Wir werden uns weiter entschieden gegen den geplanten Ausverkauf der Bürgerrechte stellen, notfalls auch mit einem Gang vors Verfassungsgericht.“
Vorm Verfassungsgerichtshof für Sicherheit in Freiheit kämpfen
Und auch die Linke sieht schon den Weg vors Verfassungsgericht, sollte das Polizeigesetz im Landtag eine Mehrheit finden.
„Wir sehen uns in unserer Kritik bestätigt, dass die Regierung unverhältnismäßig weit und tief in die Grundrechte eingreifen will – und das für einen zweifelhaften Sicherheitsgewinn. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen zu potentiellen Gefährderinnen und Gefährdern erklärt werden. Eingriffsbefugnisse der Polizei sollen greifen, ohne dass jemand überhaupt eine Straftat vorbereitet oder verübt hat“, fasst sich Enrico Stange, der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, verbal an den Kopf.
„Amnesty International spricht zu Recht von ‚erheblichen menschenrechtlichen Bedenken‘ angesichts der Tatsache, dass subjektive Prognosen einzelner Polizeibeamter künftig ausreichen sollen, um polizeiliche Maßnahmen zu rechtfertigen – auch ohne eine Gefahr im rechtlichen Sinne. Das ist ein hoch problematisches Menschenbild in einer demokratischen Gesellschaft. Die CDU will vor denen auf die Knie fallen, deren politische Lebensversicherung die Angst ist.“
Sein Fazit: „Ich gehe angesichts der Mehrheitsverhältnisse davon aus, dass am Ende kein vernünftiges und verfassungsgemäßes Gesetz herauskommen wird. Wir werden unseren Kampf für Sicherheit in Freiheit nötigenfalls vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof fortsetzen.“
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Man sollte sich nur mal vorstellen, was eine AfD-Regierung (ist ja so unvorstellbar nicht in Sachsen) alles mit diesem schönen, neuen Polizeigesetz anstellen wird. Die brauchen garnix mehr ändern, wir liefern alles schon heute frei Haus.