Die Kampagne für das Sächsische Polizeigesetz führt in die Irre und verharmlost die Tragweite
Seit Mittwoch, 21. November, macht Sachsens CDU Werbung für das geplante neue Polizeigesetz. Ein Novum, auch in Sachsen. Deutlicher kann man kaum zeigen, dass es hier nicht um eine sachliche Neufassung für ein Gesetz geht, sondern um die Durchsetzung von Parteipolitik. Und die Kritik für dieses Vorgehen kommt umgehend. Denn: Die schweren menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Bedenken, die unter anderem von Amnesty International in der Sachverständigenanhörung im Sächsischen Landtag geäußert wurden, bleiben unbeachtet.
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