Die Vorfälle von Chemnitz haben einen anderen Fall völlig aus der Wahrnehmung der Öffentlichkeit verdrängt, der im August dafür sorgte, dass die Republik kopfschüttelnd auf dieses seltsame Sachsen schaute: den Fall mit dem LKA-Beamten, der am Rand einer Dresdner PEGIDA-Demonstration dafür sorgte, dass ein Kamerateam des ZDF von der Polizei an der Arbeit gehindert wurde. Das Polizeiprotokoll zeigt, wie leicht das war. Und wie von den Beamten vor Ort augenscheinlich keiner was gemerkt hat.

Der LKA-Beamte mit dem Deutschlandhütchen wurde ja bekanntlich mittlerweile aus dem Landeskriminalamt in eine andere Behörde versetzt. Aber auch Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) benahm sich ja nach Bekanntwerden des Vorfalles recht seltsam, suggerierte mit einem völlig unbedachten Tweet, die Journalisten seien wohl selbst schuld an dem Vorfall.

Es wäre ein schöner Moment für Michael Kretschmer gewesen, sich zur Medienfreiheit zu bekennen und damit auch dem sächsischen Polizeiapparat ein Zeichen zu geben. Denn die Kameraaufnahmen zeigten eindeutig Polizisten, die in der Situation völlig überfordert waren und am Ende zu Marionetten von Leuten wurden, die auf sächsischen Demonstrationen längst gelernt haben, wie man die eingesetzten Polizisten auch gegen die Presse instrumentalisiert.

Die überforderten Beamten, die man im Video des „Frontal 21“-Teams sieht, waren Bereitschaftspolizisten, die sich – so Innenminister Roland Wöller – entschlossen, „aktiv gefahrenabwehrrechtlich zu handeln“: „Mindestens fünf Polizeibedienstete des Präsidiums der Bereitschaftspolizei stellen eine lautstarke verbale Auseinandersetzung zwischen einem Kameramann und Bürgern fest und entschließen sich, aktiv gefahrenabwehrrechtlich zu handeln.“

Das war die Situation, in der der als PEGIDA-Demonstrant auftretende LKA-Mann den Kameramann angepflaumt hat mit einer fast amtlichen Entrüstung. Er habe ihn ins Gesicht gefilmt. Das sei verboten. Woraufhin die Beamten sich dann emsig aufstellten und die Dokumente der Journalisten kontrollierten. Da war es 17:45 Uhr. Der Hütchenträger entfleuchte. Von Gefahr war weit und breit nichts zu sehen.

Aber irgendwie kam es fast zeitgleich an anderer Stelle zu einer Anzeige: „Im Zusammenhang mit einer anderen, von dem Sachverhalt mit dem Kamerateam unabhängigen, polizeilichen Maßnahme wird durch Passanten gegenüber anderen Einsatzkräften geäußert, dass es vor dem Volksfestgelände zu verbalen Auseinandersetzungen und Beleidigungen im Zusammenhang mit einem Kamerateam kam. Diese Information erhielten die im in Rede stehenden Sachverhalt handelnden Polizeibediensteten über Funk von Beamten, die räumlich abgesetzt handelten.“

Was schon seltsam genug ist. Der Anzeiger hat sich nicht dort an die Polizei gewandt, wo der Vorfall passierte. Und jetzt begann das emsige Hin-und-Her-Gefunke der Polizei, aus dem am Ende die beteiligen Beamten wohl selbst nicht schlau wurden.

Eigentlich hätte nach acht Minuten alles beendet sein können. Aber jetzt schritt der Zugführer zur Tat.

Roland Wöller: „Nach Überprüfung des Presseausweises des Kameramannes werden die polizeilichen Maßnahmen gegen den Kameramann im Zusammenhang mit der verbalen Auseinandersetzung beendet. Aufgrund einer zusätzlichen, zwischenzeitlich über Funk bekannt gewordenen Information zu einer Straftat der Beleidigung durch Journalisten wird vom Zugführer zur Sicherung des Strafverfahrens eine Identitätsfeststellung angeordnet und durch Einsatzbeamte durchgeführt.“

Minutiös listet das von Innenminister Roland Wöller auf Anfrage des Landtagsabgeordneten der Grünen Valentin Lippmann bereitgestellte Protokoll auf, wie Sachsens Polizei in so einer Situation tickt:

„17:54 Uhr: Die Videodokumentation der polizeilichen Maßnahme durch ein Beweissicherungs- und Dokumentations-Team auf dem Parkplatz beginnt.“

Das heiĂźt: Jetzt filmen die Polizisten zurĂĽck und lichten das Kamerateam, das sie gerade an der Arbeit hindern, ihrerseits ab.

„Einer der Journalisten verlangte, dass sich die Polizeibediensteten ausweisen. Diese teilten ihm mit, dass dies zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird, da sie die Umstände zunächst für ungeeignet erachteten. Aufgrund des anschließenden Gesprächs mit dem Pressesprecher und der Wiederaufnahme der Berichterstattung seitens des Kamerateams kam es jedoch auch später nicht mehr dazu.

Zudem verlangte er die Namensnennung und Dienstnummer sowie Nennung des Grundes der Maßnahme. Es wurde auf die Durchführung erforderlicher polizeilicher Maßnahmen abgestellt, der konkrete Tatvorwurf wurde nach bisherigen Erkenntnissen zu diesem Zeitpunkt nicht eröffnet.“

Kein Wunder, dass die Jusos gleich nach dem Vorfall ihre Forderung wiederholten, endlich eine Kennzeichnungspflicht für Sachsens Polizisten einzuführen. Es geht einfach nicht, dass anonyme Beamte einfach ohne Verdachtsnennung agieren können und dann selbst in einer halben Stunde nicht fertigbringen, sich vor den Journalisten auszuweisen. Das ist ein sehr eigenartiges Rechtsverständnis.

„17:54 Uhr: Die Einsatzkräfte fordern das Kamerateam zur Einstellung der Filmaufnahmen während der polizeilichen Maßnahme auf. Der Aufforderung kommen die Personen nicht nach.“

Warum auch? Sie werden wie Straftäter behandelt, obwohl sie nur ihre Arbeit tun.

„17:58 Uhr: Der Geschädigte der nunmehr in Rede stehenden Beleidigung erscheint am Ort der Identitätsfeststellung und erstattet Anzeige gegen den Journalisten. Der Journalist war anwesend und stellte vor Ort selbst fest, welcher Vorwurf gegen ihn erhoben wird. Die Personalien des Anzeigenerstatters werden vor Ort durch die Polizeibediensteten auf der Grundlage der Strafprozessordnung erfasst. Er begab sich später zum Gebäude der Polizeidirektion und wurde dort vernommen. Vor diesem Hintergrund waren weitere Maßnahmen nach der Strafprozessordnung erforderlich. Dies wurde in der weiteren Folge durchgeführt.“

Fortan wird vom verantwortlichen Journalisten nur noch als „der Verdächtige“ geredet. Obwohl er anbietet, das Filmmaterial gleich vor Ort anzusehen. Die Beamten interessiert das nicht. Sie erfassen lieber seine Daten, um den strafprozesslichen Vorgang einzuleiten.

„18:08 Uhr: Dem tatverdächtigen Journalisten wird der Tatvorwurf der Beleidigung eröffnet.“

Fast eine Viertelstunde also, bis der angezeigte Journalist erfährt, warum ihn die Polizei festhält.

Was die Sache nicht beendet.

Denn die Polizisten, die im Bild so tapfer herumstehen, sind augenscheinlich nicht die, die hier die Arbeit machen. Denn ab 18:11 Uhr heißt es: „Neben dem Tatvorwurf der Beleidigung bzgl. des Kamerateams arbeiten die Polizeibediensteten der Einsatzeinheit andere, von dem Sachverhalt mit dem Kamerateam unabhängige Sachverhalte gleichzeitig ab. Weitere Kräfte sind zur Abarbeitung nicht verfügbar.“

Fünf Bereitschaftspolizisten, die also nur dafür sorgen, dass das Kamerateam nicht ausbüchst? Ach ja, das „verdächtige“ Kamerateam.

Erst 18:14 Uhr wird die „Videodokumentation der MaĂźnahme durch die Bereitschaftspolizei (…) beendet.“

18:15 Uhr kommt dann endlich der Vertreter der Pressestelle der Polizeidirektion Dresden und spricht mit dem Kamerateam. Was dann bis 18:30 Uhr dauert. Erst danach kann das Team wieder seine Arbeit aufnehmen.

Was dann doch ein erstaunliches Aufgebot war, um die Journalisten von ihrer Arbeit abzuhalten.

Aber dafür hat die Bereitschaftspolizei zumindest den letzten und längeren Teil jetzt auf Video und kann das Filmchen nutzen, den Polizeianwärtern in der Ausbildung zu zeigen, wie Polizeiarbeit bei Demonstrationen nicht geht.

Nicht nur die Polizei hat ein Problem mit der Fehlerkultur, auch die sächsische CDU-Spitze + Update

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