Sind ihm die Hände gebunden? Oder fehlt ihm die Zeit? Es wäre nicht wirklich die aufwendigste Sache, in Sachsen eine fundierte Verordnung zu Tempo 30 vor sensiblen Sozialeinrichtungen herauszugeben. Eigentlich habe es Martin Dulig auch versprochen, meint die Landtagsabgeordnete der Grünen, Katja Meier. Aber da kommt irgendwie nichts.

Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) engagiere sich entgegen seiner Ankündigung nicht für neue Tempo-30-Zonen vor sozialen Einrichtungen auf Durchgangsstraßen in Sachsens Kommunen, meint die Landtagsabgeordnete, die in ihrer Fraktion auch verkehrspolitische Sprecherin ist.

Bis zum heutigen Tag gebe es weder eine Handreichung für die Einrichtung der Zonen, wie sie Wirtschaftsminister Dulig im August 2016 im Landtag ankündigte, noch sei eine finanzielle Unterstützung durch den Freistaat vorgesehen. So gehe es aus der Antwort des Ministers auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten hervor.

„Der Wirtschaftsminister muss das Thema Verkehrssicherheit mit Nachdruck betreiben“, fordert Katja Meier nun nachdrücklich. „Vor dem Hintergrund, dass fast drei Viertel der Unfälle innerorts geschehen und insbesondere Kinder, ältere und behinderte Menschen betroffen sind, muss endlich mehr für die Schwächsten im Straßenverkehr getan werden.“

Flankierende bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Einengung der Fahrbahn oder die Neugestaltung von Einmündungen und Kreuzungen müssten vom Freistaat gefördert werden, findet sie. „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass der Freistaat nicht bereit ist, dafür gesonderte Mittel für die Kommunen bereitzuhalten. Zudem muss die Staatsregierung für die Kommunen und Landkreise zügig eine Handreichung für die Umsetzung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen auf Durchgangsstraßen zur Verfügung stellen.“

Und dann kommen ihr Zweifel, ob die Minister in der sächsischen Regierung überhaupt so agieren können, wie sie es immer ankündigen. Gerade Martin Dulig scheint immer wieder an die Grenzen seiner Verfügungsgewalt zu stoßen.

„Was sind die Aussagen von Minister Dulig eigentlich wert?“, fragt Katja Meier. „Nach zwei Jahren immer noch nichts vorweisen zu können und sich lediglich auf die vom Bund erarbeitete allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) zurückziehen, die lediglich die Rechtslage wiedergibt, ist ein Armutszeugnis.

Durch die Temporeduzierung innerhalb von Ortschaften könnten zahlreiche Unfälle verhindert oder in ihrer Schwere reduziert werden. Niedrigere Geschwindigkeiten verbessern die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern.“

Und sie erinnert daran, dass der Sächsische Landtag auf Antrag der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im August 2016 im Plenum über die Unterstützung sächsischer Kommunen zur Anordnung von Tempo 30 diskutiert hat. Zudem forderte die Fraktion die Staatsregierung auf, für Kommunen und Landkreise eine Handreichung zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen zu entwickeln, die es den jeweils zuständigen Behörden in Sachsen erleichtert, Tempo-30-Regelungen auch auf klassifizierten Straßen rechtssicher anzuordnen.

In der Plenardebatte kündigte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) an, dass „eine derartige Handreichung bereits in Arbeit“ sei. Über die Wiedergabe der rechtlichen Voraussetzungen und baulichen Anpassungen hinaus werde das Wirtschaftsministerium weitere Hilfestellungen geben. Aber augenscheinlich war die erarbeitende Abteilung wieder überlastet, es fehlten die Leute, anderes kam dazwischen …

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