Braucht Sachsen Feuerlöschflugzeuge? Die Frage beschäftigte jetzt den Landtagsabgeordneten der Grünen, Valentin Lippmann. Die ausufernden Waldbrände in Brandenburg, die die dortigen Feuerwehren wochenlang in Atem hielten, waren eigentlich Alarmsignal genug. Man konnte zusehen dabei, was passiert, wenn monatelang fehlender Regen die Wälder austrocknen lässt. Aber die Antwort auf die Frage lautete tatsächlich: Nein.
Erst einmal. Sachsen ist ja im Sommer 2018 trotz monatelanger Dürre noch gut davongekommen. Heftiger haben die Stürme im vorhergehenden Winter den Wäldern zugesetzt, vor allem den Monokulturen in Ostsachsen, wo die zwei größten Stürme Millionen Bäume entwurzelten, die dann bis weit in den Sommer hinein aus den Wäldern abtransportiert werden mussten.
Mit dem Ergebnis, dass Deutschland derzeit eine Fichtenholzschwemme hat. In NRW kamen dann augenscheinlich auch noch ein par Millionen Kubikmeter Holz durch Borkenkäferbefall hinzu. Der Markt wurde also regelrecht geschwemmt mit Holz aus den stets gefährdeten Monokulturen. Kein Bundesland ist wirklich so weit, dass es die im Industriezeitalter gepflanzten schnell wachsenden Nadelholzbestände abgebaut und durch stabilere Mischwälder ersetzt hat.
Auch Sachsen nicht.
Wenn die Landesforstverwaltung immer von massiven Schäden im Sachsenwald spricht, sind fast immer nur Schäden in den großen Nadelbaumplantagen gemeint, in denen die schnell gewachsenen Nutzbäume bei Sturm gleich hektarweise umknicken. Und danach, wenn das Holz liegen bleibt, zur Mahlzeit hungriger Borkenkäfer werden.
Gerade diese Wälder – wie in Brandenburg – sind aber auch leicht anfällig für Waldbrände. Die Frage, die Valentin Lippmann deshalb umtrieb: Hat Sachsen eigentlich eigene Löschflugzeuge und -hubschrauber, um schnell aktiv zu werden, wenn im Landeswald ein Feuer ausbricht? Gerade in schwer zugänglichen Gebieten wie der Sächsischen Schweiz etwa?
Generell verneint Innenminister Dr. Roland Wöller (CDU) die Frage. Sachsen besitzt keine fliegenden Löschgeräte. Man verlässt sich auf funktionierende Einsatzgruppen auf der Erde.
„In schwer zugänglichem Gelände, wie z. B. beim Waldbrand am 2. August 2018 im Nationalpark Sächsische Schweiz, werden zur Löschwasserversorgung örtlich nahe liegende Löschwasserentnahmestellen (Zisterne Basteihotel) genutzt, ein Tanklöschfahrzeug-Kreisverkehr eingerichtet und eine Löschwasserversorgung über lange Schlauchleitungen aufgebaut.“
Ansonsten sei Brandschutz Aufgabe der Landkreise und Gemeinden, sei also nicht Thema der Landesregierung. Was schon verblüfft. Selbst wenn es so ist, sollte eigentlich eine Landesregierung alle wichtigen Daten zum Einsatzsystem haben. Denn wenn es irgendwo dennoch Lücken gibt, ist es zu spät, das System fit zu machen. Und dass es in Zukunft noch mehr heiße und trockene Sommer geben wird, ist auch der Landesregierung bekannt.
Aber bis dato scheint der finanzielle Einsatz für eine besondere Vorsorge der Regierung noch zu hoch.
„Inwieweit kommen bei der Waldbrandbekämpfung Löschhubschrauber und -flugzeuge aus welchen anderen Bundesländern, des Bundes, der EU oder welcher sonstiger Organisationen oder Stellen zum Einsatz?“, wollte Lippmann wissen.
„Hubschrauber und Flugzeuge zur Unterstützung der Waldbrandbekämpfung aus anderen Bundesländern, des Bundes, der EU oder sonstiger anderer Stellen kommen nach entsprechenden Amtshilfeersuchen – soweit sie verfügbar sind –zum Einsatz“, erwiderte Wöller. „Am 1. September 2015 und am 30. Mai 2017 kamen im Revier Schmilka (Affensteine und Schrammsteine) Hubschrauber der Bundeswehr zur Unterstützung der Waldbrandbekämpfung zum Einsatz.“
Man verlässt sich also weitgehend darauf, dass Bundesinstanzen mit solchen fliegenden Löschgeräten einspringen können, wenn es in Sachsens Wäldern mal brennt.
„Die Anschaffung von Löschhubschraubern oder -flugzeugen für Organisationen oder Stellen in Sachsen ist seitens des Freistaates Sachsen aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen“, sagt Wöller. Und schiebt dann auch noch nach: „Von einer weitergehenden Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob von Dritten, privaten Organisationen oder Stellen dies beabsichtigt ist. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht.
Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.“
Das aber hat man in Auskünften der sächsischen Regierung mittlerweile zu oft gelesen. Man versteckt sich hinter Nichtwissen, weil das Aufgabenfeld instanzlich anderen Ebenen zugeordnet ist – und hat dann, wenn es drauf ankommt, keine Informationen, fragt sie auch nicht auf Kreis- und Gemeindeebene ab. Ob das der Fürsorgepflicht einer Regierung entspricht, die für Katastrophenfälle vorsorgen muss, ist dabei durchaus fraglich.
Auch wenn die Organisation und Ausrüstung dann vor Ort erfolgen muss – selbst die finanzielle Unterstützung für die Löschgeräte kommt oft genug vom Freistaat. Genauso, wie der Freistaat das Netz der Rettungsleitstellen forciert und fördert, obwohl es dann von den Kreisen betrieben wird. Die Verantwortung, dass dieses Netz im Notfall auch funktioniert, trägt letztlich doch die Staatsregierung.
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