Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat die Gefährdungssituation der Eulenfalter in Sachsen neu bewertet und eine aktuelle Rote Liste veröffentlicht. Und die Bilanz sieht nicht gut aus. Im Vergleich zur letzten bearbeiteten Roten Liste von 1995 sind sechs Arten mehr in die Kategorie „ausgestorben/verschollen“ gerutscht.

Ebenso sind viele Arten der bevorzugten Lebensräume der Eulenfalter nach wie vor „stark gefährdet“ oder „vom Aussterben bedroht“. In diese beiden hohen Gefährdungskategorien mussten 63 Arten (16,1 Prozent) eingestuft werden.

In die Bewertung eingegangen sind 392 in Sachsen etablierte und ehemals zur heimischen Fauna gehörende Arten. Davon mussten 151 Arten (38,5 Prozent) als „gefährdet“ beziehungsweise als „ausgestorben“ oder „verschollen“ eingestuft werden.

Eulenfalter sind in Deutschland die artenreichste Gruppe der Großschmetterlinge. Die meisten von ihnen sind dämmerungs- und nachtaktiv. Viele Arten, die trockene Offenlandbiotope, Moore oder feuchtes Grünland als Lebensraum bevorzugen, gibt es bereits nicht mehr, weil ihre Lebensräume kleiner geworden sind, stellt das Landesamt für Umwelt, Geologie und Landwirtschaft (LfULG) fest und benennt damit den Hauptgrund für das große Insektensterben, das eben auch die Eulenfalter betrifft.

Und auch die Ursachen sind bekannt: Zu den Ursachen gehören zum Beispiel die Zunahme von versiegelten, bebauten und entwässerten Flächen oder die Zerschneidung der Landschaften. Auch Änderungen in der Flächennutzung spielen eine erhebliche Rolle. In der aktuellen Roten Liste zählen 53 Arten zur Kategorie „ausgestorben/verschollen“.

In den Ausführungen zur Gefährdungssituation werden die Autoren im Heft noch deutlicher: „Hauptgefährdungsursachen sind Habitatverlust durch Flächenversiegelung/Bebauung und Zerschneidung, Änderungen in der Flächennutzung (Intensivierung, Nutzungsaufgabe, Aufforstung), vermutlich auch die Immission von Schadstoffen in den Boden und damit Veränderung von Pflanzeninhaltsstoffen sowie eine allgemeine Eutrophierung und Uniformierung der Landschaft.

Verbundelemente und Trittsteine werden zerstört durch z. B. landwirtschaftliche Nutzung bis an den Wegrand (Feldraine gibt es kaum noch), übertriebenen Ordnungssinn (hohe Mahdfrequenz an Straßen- und Wegrändern, selbst an Waldwegen, Herbizideinsatz an Bahndämmen). Diese Gefährdungen/Beeinträchtigungen lassen sich regional nicht eingrenzen, sie wirken landesweit. Direkte Auswirkungen auf Falter und Raupen haben der Einsatz von Insektiziden im privaten Bereich sowie in Land- und Forstwirtschaft oder Gartenbau. Auch der Einsatz von Häutungshemmern oder Bacillus thuringiensis z. B. zur Bekämpfung von Nonne oder Schwammspinner wirken in den Einsatzgebieten erheblich negativ auf die dort vorkommenden Schmetterlingspopulationen. Diese Mittel wirken nur bedingt selektiv.“

Eine Auflistung, die eigentlich im Landwirtschaftsministerium sämtliche Alarmglocken schrillen lassen müsste.

Die neue Rote Liste für die Eulenfalter. Cover: Freistaat Sachsen, LfULG
Die neue Rote Liste für die Eulenfalter. Cover: Freistaat Sachsen,

Dabei hat der Verlust des besonderen Habitats „Trockenrasen“ schon eine längere Geschichte: „Von den ausgestorben/verschollenen Arten ist der Hauptanteil Bewohner des trockenen Offenlandes (Trockenrasen, trockene Heiden). Allerdings geht deren Erlöschen zurück bis in die 1930er Jahre. Das ist also kein Phänomen der neueren Zeit. Der Zustand der Trockenrasen wird durch die allgemeine Eutrophierung schlechter, es fehlt eine entsprechende Bewirtschaftung. Sandtrockenrasen in der Oberlausitz wurden und werden noch mit Kiefern aufgeforstet oder aber auch in Intensivgrünland und Acker umgewandelt. Tagebaufolgelandschaften werden großflächig aufgeforstet, d. h., es gehen viele Sekundärlebensräume für diese Arten wieder verloren.“

Aber selbst das wird nicht korrigiert. Im Gegenteil: „Auch bei den hochgradig gefährdeten Arten (Vom Aussterben bedroht/Stark gefährdet) ist der hohe Anteil von Arten, die Trockenrasen oder ähnliche Habitate bewohnen, besonders auffällig. Wenn hier nicht gegengesteuert wird, werden wir voraussichtlich in den nächsten 20 Jahren weitere Arten verlieren.“

Was schon erstaunt. Wer sollte hier eigentlich umsteuern, wenn nicht das Landwirtschaftsministerium? Denn im Grunde gilt für sämtliche Lebensräume der Eulenfalter dasselbe, was für die Insekten in der Landschaft insgesamt gilt: „Es fehlt die Großflächigkeit, die Vernetzung und der Strukturreichtum.“

Das ist so etwas wie ein vorsichtiger Tadel aus dem untergeordneten Amt an den Minister. Denn die Forderung nach Vernetzung der Biotope und die Wiederherstellung des Strukturreichtums in der leergefegten Landschaft stehen seit über 10 Jahren auf der Arbeitsliste. Was übrigens auch den Auenwald und die dort heimischen Eulenfalter betrifft: „Zu den hochgradig gefährdeten Arten gehören aber auch Arten des Feuchtgrünlandes sowie solche, die an Gewässerufern (Auwälder, Ufergehölzbereiche an Stand- und Fließgewässern, Ried- und Röhrichtbereiche) leben.“

Lichtverschmutzung und Klimaveränderung kommen dann noch obendrauf.

Rote Listen dokumentieren und bewerten das aktuelle Ausmaß der Gefährdung der Biologischen Vielfalt. Die Einstufung in die jeweilige Gefährdungskategorie – von „ungefährdet“ bis „ausgestorben/verschollen“ – ergibt sich aus dem Rückgang in den Populationen oder der extremen Seltenheit der Arten. Rote Listen werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Eine Rote Liste der Eulenfalter Sachsens erschien zuletzt 1995.

Und nicht nur den Eulenfaltern geht es schlecht. Wenn das LfULG Rote Listen aktualisiert, kommt es fast immer zu ähnlichen Befunden: Die Zahl der gefährdeten oder nicht mehr nachweisbaren Arten ist entweder angestiegen oder stagniert auf hohem Niveau. Zuletzt war das der Befund in den neuen Roten Listen für Moose und Steinfliegen.

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