Sträucher weg, 112 Bäume weg, ein kahler Streifen von 1,50 Meter Breite. Das war schon eine auffällige Aktion, mit der im Februar das Vorgelände am Zaun der Bereitschaftspolizei an der Dübener Landstraße beräumt wurde. Dem NDR war der Vorgang eine satirische Glosse wert. Aber was im Fernsehen so satirisch daherkommt, ist den Beamten, die so etwas veranlassen, meist richtig ernst.

Diesem Ernst begegnete ja Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Sächsischen Landtag, schon in seiner ersten Anfrage. Und so recht konnte er nicht glauben, dass hinter dem Kahlschlag einfach nur eine bürokratische Vorschrift steckte, nach der Objekte von Polizei und Verfassungsschutz in Sachsen ringsum einen Schutzstreifen von 1,50 Meter Breite brauchen, damit keine bösen Buben ins Objekt klettern.

Der Finanzminister als Bauherr hatte schon auf das Landeskriminalamt verwiesen, was natürlich erst recht ins Grübeln bringt: Sollten sich die Kriminalbeamten nicht eigentlich um die Jagd nach Verbrechern kümmern? Seit wann sind sie für die Sicherheitspläne von Polizeigebäuden zuständig?

Aber in Sachsen scheint das genau so zu sein. Noch nicht immer, sonst hätten ja gar nicht erst so viele Bäume wachsen können. Zumindest war man sich bei der Bereitschaftspolizei nicht so sicher, wie das nun vorm eigenen Zaun aussehen soll, wenn das von den ostdeutschen Innenministern so seligst erwartete „Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ) in die Kaserne der Bereitschaftspolizei an der Dübener Landstraße als Untermieter mit einziehen soll. Wie soll man die Abhörer und Datenfischer beschützen? Erst recht, wenn die schrecklichen Demonstranten kommen und gar versuchen, über den Zaun zu kommen?

Und so bestätigt Innenminister Roland Wöller (CDU) jetzt, was schon in der letzten Auskunft an Lippmann stand: „Durch das Landeskriminalamt Sachsen wurde auf der Grundlage einer schriftlichen Anforderung des Präsidiums der Bereitschaftspolizei eine baulich-technische Sicherungsempfehlung für das Areal des Präsidiums der Bereitschaftspolizei, Dübener Landstraße 4 in 04129 Leipzig, erarbeitet.“

Und damit keiner auf die Idee kommt, dass für die Datensammler des GKDZ besondere Regeln gelten, betont Wöller in seiner Antwort auch, dass dieselben Regeln auch für andere Objekte von Polizei und Verfassungsschutz in Sachsen gelten: „Für alle Liegenschaften der sächsischen Polizei besteht die gleiche Anforderung, wonach die baulich-technische Sicherheit zu gewährleisten ist.“ Und genau an vier dieser Objekte „werden durchgehende, umlaufend freigeschnittene Bereiche in einer Breite von 1,50 m außerhalb der Umzäunung aufgrund einer Sicherheitsempfehlung freigehalten“, betont Wöller.

Es gibt also keine Vorschrift, nach der das so zu machen ist, sondern nur eine Sicherheitsempfehlung. Da wundert man sich eher, dass es nur 1,50 Meter sind und nicht 15 Meter. Von Ersatzpflanzungen hat sich ja der Freistaat gegenüber der Stadt Leipzig freigekauft: „Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement hat von der Alternative der Ausgleichszahlung Gebrauch gemacht und die Zahlung mit Fälligkeit 23. März 2018 an die Stadt Leipzig geleistet.“

Die Antwort auf die neue Anfrage von Valentin Lippmann. Drs. 13651

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