So richtig zufrieden waren die Kämmerer und Bürgermeister in Sachsens Kommunen im März nicht, als Finanzminister Dr. Matthias Haß vielleicht noch glaubte, im alten Stil seines Vorgängers Georg Unland weitermachen zu können. Sachsen hatte mal wieder höhere Einnahmen verbucht als ursprünglich geplant worden waren. Aber wirklich viel davon sollte nicht in den kommunalen Finanzausgleich (FAG) gesteckt werden. Eher nur ein Trostbonbon.
„Mit einem Volumen von 3,4 Milliarden Euro erreicht der kommunale Finanzausgleich einen neuen Rekordwert“, übte sich Finanzminister Dr. Matthias Haß schon mal im alten Tonfall, mit dem Peanuts wie ein Riesengewinn verkauft werden. Oder wie ein Gnadenerweis, obwohl die Bürgermeister (und nicht nur die im Erzgebirge) seit Jahren Amok laufen, weil der Freistaat sich sein Budget auf Kosten der Kommunen gesundgespart hat.
Damit zahle das Land noch einmal 147 Millionen Euro mehr an die Kommunen als im Jahr 2017, meinte Haß. Insgesamt erreichten die Zuweisungen an die Kommunen somit das höchste Niveau seit Einführung des kommunalen Finanzausgleichs (FAG) vor 26 Jahren. Von den 3,4 Milliarden Euro des Finanzausgleichs stünden den Kommunen 2.886 Millionen Euro als frei verwendbare Mittel und 489 Millionen Euro als investive Mittel zur Verfügung. Von diesen investiven Mitteln können die Kommunen 438 Millionen Euro frei, ohne gesondertes Antragsverfahren, für Investitionen verwenden.
147 Millionen als Bonbon, obwohl die Steuereinnahmen wieder um eine halbe Milliarde über den ursprünglichen Planungen lagen?
Eigentlich so wenig, dass der Sächsische Städte- und Gemeindetag nicht hätte zufrieden sein können. Denn dort vor Ort weiß man, was diese ganze Knauserpolitik angerichtet hat und wie sie dazu beigetragen hat, den Unmut in den sächsischen Dörfern und Städten zu schüren. Das bekommen die Bürgermeister meist direkt zu spüren – mitsamt dem Rechtsruck, der weite Teile Sachsens mittlerweile erschüttert. Denn genau diese „alternativlose“ Sparpolitik bestärkt das Misstrauen in „die da oben“.
So gesehen hätte aus der Verhandlung dessen, was dem Freistaat heute möglich ist, an die Kommunen weiterzureichen und sie wieder ein Stück weit atmen zu lassen, deutlich mehr herauskommen müssen, als was das Finanzministerium dann am Mittwoch, 30. Mai, meldete.
Auch wenn die Erhöhung der Kita-Pauschale zum Verhandlungsergebnis gehört. Darüber haben wir schon berichtet. Auch die Kostenübernahme für die Unterbringung der Geflüchteten, bei der sich der Amtsvorgänger von Haß richtig federfuchsig benommen hat, steigt spürbar an, nämlich deutlich stärker in Richtung der Kosten, die Städte wie Leipzig tatsächlich haben: „Die Kostenerstattungspauschale nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz wird im Jahr 2019 um 2.764 Euro angehoben und auf 12.551 Euro pro Jahr und Leistungsempfänger festgelegt.“
500 Millionen mehr für die Kommunen
Aber noch wichtiger war für den Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Stefan Skora, und den des Sächsischen Landkreistages (SLKT), Frank Vogel, die Erhöhung des Betrags, die im FAG selbst an die Kommunen fließt.
Aber haben sie wirklich viel erreicht?
Die Zahlen des Ministeriums dazu:
Der Freistaat will den Kommunen in den Jahren 2019 und 2020 rund 3,5 bzw. 3,7 Milliarden Euro im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung stellen. Damit würden die zur freien Verwendung stehenden allgemeinen Deckungsmittel der Kommunen, zu denen auch die erwarteten kommunalen Steuereinnahmen in Höhe von 3,7 Milliarden Euro (2019) bzw. 3,8 Milliarden Euro (2020) gehören, um insgesamt 580 Millionen Euro gegenüber 2018 steigen und bei 6,6 Milliarden Euro (2019) und 6,9 Milliarden Euro (2020) liegen, teilt das Finanzministerium mit.
Eine Stärkung erführen die Kommunen auch bei den Zuweisungen für investive Zwecke. Diese würden sich auf 331 Millionen Euro (2019) und 450 Millionen Euro (2020) belaufen. Darüber hinaus könnten die Kommunen im Jahr 2019 141 Millionen Euro ihres in den Jahren 2013/14 gebildeten Vorsorgevermögens für investive Zwecke auflösen.
Staatsminister Dr. Matthias Haß sieht deutlich mehr Bewegungsfreiheit im Haushalt: „In den kommenden beiden Jahren wird den Städten, Gemeinden und Landkreisen ein erhebliches Plus an frei verfügbaren Finanzmitteln zur Verfügung stehen.“
Wichtigste Verhandlungsziele erreicht?
Erstaunlich zufrieden zeigte sich Stefan Skora: „Die Kommunen haben ihre wichtigsten Ziele erreicht. Sie können ab 2019 nicht nur deutlich höhere Kostenerstattungspauschalen für die Kita-Betriebskosten und die Flüchtlingsunterbringung erwarten. Auch die frei zur Verfügung stehenden Mittel steigen in den kommenden beiden Jahren um mehr als 9 % an. Das Präsidium des SSG wird dem Landesvorstand daher die Zustimmung zu den Vereinbarungen empfehlen.“
Und Frank Vogel: „Wir sind froh, dass wir mit diesem Ergebnis zu einer dauerhaft tragfähigen Asylfinanzierung in den Landkreisen kommen. Zugleich wird aus unserer Sicht mit dem Entwurf zum Finanzausgleichsgesetz ein deutliches Zeichen gesetzt, dass mit den vereinbarten Finanzlinien in den kommenden Jahren nicht nur eine stabile Aufgabenerledigung in den Landkreisen gewährleistet werden kann, sondern auch wichtige infrastrukturelle Impulse insbesondere bei der Finanzierung der Kreisstraßen und der Zukunftsaufgaben im Bereich der Digitalisierung gegeben werden können.“
Was aber – zumindest aus Sicht der Landtagsopposition – als Geschmäckle bleibt, ist die Tatsache, dass es wieder nur ein Verhandlungskompromiss ist und keine dauerhaft tragende Grundsatzentscheidung, die tatsächlich die Finanzierungsknappheit der Kommunen beendet.
Was auch Verena Meiwald, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, so benennt: „Die nun gefundene ‚bewährte‘ Paketlösung missachtet einerseits die Rechte des Parlamentes als Haushaltsgesetzgeber und andererseits vergeben sich Landkreistag und Städte- und Gemeindetag wichtige Chancen. Natürlich sind Anpassungen der Kita- und Asyl-Pauschale wichtige Faktoren. Wobei allerdings die wichtige Frage offenbleibt, ob nun die Elternbeiträge weiter steigen, was wir ablehnen. Diese Themen stehen aber in keinem Zusammenhang mit dem kommunalen Finanzausgleich insgesamt. Dieser muss grundlegend überarbeitet und neu ausgerichtet werden!“
Selbstverwaltung sieht anders aus
Aus ihrer Sicht hätte für den Zeitraum 2019/2010 die Chance bestanden, zu einer für Sachsen neuen parlamentarischen Zusammenarbeit zu kommen und gemeinsam an guten Lösungen zu arbeiten. „Ideen liegen auf dem Tisch – wir erinnern beispielsweise an den Antrag unserer Fraktion (Landtags-Drucksache 6/12960) sowie die dazu am 9. Mai 2018 durchgeführte öffentliche Sachverständigenanhörung im Landtag. Es steht zu befürchten, dass die Themen Pauschalierung und Entbürokratisierung von Zuweisungen sowie die Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung und damit der Entscheidungskraft der kommunalen Ebene auf der Strecke bleiben.“
Aber wirklich außen vor ist der Landtag nicht, stellt Franziska Schubert, haushalts- und finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, fest.
„Diese Einigung betrifft erst einmal nur den Entwurf, den die Staatsregierung dem Landtag zur Befassung übersenden wird. Es ist nicht gesagt, dass sich daran nicht noch was ändern kann. Sachsen profitiert außerdem, das ist auch keine Neuigkeit, von der positiven Steuerentwicklung in Deutschland. Wie das Geld auszugeben ist, darüber haben wir eine grundsätzlich andere Auffassung als Finanzminister Dr. Haß“, sagt die Abgeordnete. „Finanzminister Dr. Haß verkennt die Situation. Der Freistaat stärkt auch dieses Mal nicht die kommunale Selbstverwaltung in dem Maße, wie es erforderlich wäre.“
Das hatte Haß tatsächlich so gesagt: „Damit trägt der Freistaat weiter zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bei.“
Aber Franziska Schubert sieht den dafür notwendigen finanziellen Spielraum auch in diesem Kompromiss noch nicht: „Kommunale Selbstverwaltung bedeutet doch, dass die Gemeinden vor Ort für die Aufgaben zuständig sind, die im gemeindlichen Zusammenleben wurzeln. Das heißt, es muss auch finanziellen Spielraum geben, freiwillige Aufgaben zu stemmen. Ich kann nicht erkennen, dass sich mit den verkündeten Einigungen grundlegend etwas an der finanziellen Situation der Kommunen ändern wird. Für mich sind das Übergangslösungen, weil sich die Große Koalition in Sachsen scheut, echte Reformen im FAG anzugehen; sei es aus fehlender Kompetenz oder Ignoranz.“
Die Realität für Sachsens Kommunen sei seit Jahren eine ganz andere, stellt die Landtagsabgeordnete der Grünen fest: „Es wurden ihnen vom Land so viele Aufgaben übergeholfen, dass sie kaum noch Kapazität, Geld und Zeit für freiwillige Aufgaben haben. Sie wurden über Jahre kaputtgespart und stehen mit dem Rücken zur Wand. Die Staatsregierung und die regierungstragenden Fraktionen haben viel Vertrauen verspielt und Misstrauen kultiviert.
Hinweise auf Missstände und Probleme werden ignoriert und ausgesessen. Der Finanzminister weist darauf hin, dass die frei zur Verfügung stehenden Mittel um ca. neun Prozent im Vergleich zum vergangenen Doppelhaushalt ansteigen werden. Die Frage ist doch aber, was kommt vor Ort an und was wird gebraucht? Die Entlastung bei der Kita-Finanzierung und bei den Kosten für Asyl ist längst überfällig. In der Realität wird sich zeigen, was die Einigung tatsächlich bringt.“
Deshalb forderten die Grünen seit Beginn der Legislatur, dass das FAG überprüft wird.
„Die Rückmeldungen der sächsischen BürgermeisterInnen sind ernst zu nehmen. Wir Grüne plädieren für eine Ausrichtung nach Bedarf. Wir haben dazu konkrete Vorschläge vorgelegt“, sagt Schubert. „Das in Sachsen geltende FAG ist nicht mehr zeitgemäß. Es bietet keine zufriedenstellende Antwort auf die demografischen Entwicklungen in den Regionen und reagiert nicht auf Probleme, die durch die unterschiedlichen Buchführungen auf Landes- und auf kommunaler Ebene ausgelöst werden.“
Sachsen erhöht seinen Anteil an den Kita-Kosten ab 2019 tatsächlich spürbar
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