Am 7. Februar beschäftigte sich die MDR-Sendung „Exakt“ mit dem mit einiger Verspätung in Sachsen geplanten Prostituiertenschutzgesetz, das die Regelungen des Bundesgesetzes für den Freistaat umsetzen soll. Aber das ist handwerklich schlecht gemacht. Und das hat auch mit dem verklemmten Denken der Politiker zu tun, die es geschrieben haben. So wie der brandenburgische Bundestagsabgeordnete Martin Patzelt (CDU). Für seine Aussagen in dem Beitrag bekam er jetzt einen deutlichen Brief von den Betroffenen.

Augenscheinlich haben weder Patzelt noch die anderen Autoren des Gesetzes wirklich ernsthaft mit den Betroffenen gesprochen. Denn in der bürokratischen Kontrolllust, die das Gesetz atmet, steckt das ganze alte Denken über Prostitution – mit allen Vorurteilen und menschlicher Abwertung, die Patzelt im MDR-Beitrag anspricht.

Lydia und Violett, die im Beitrag ebenfalls zu Wort kommen, sind von dieser Haltung natürlich frustriert.

Ihr Offener Brief an Martin Patzelt:

„Sehr geehrter Herr Patzelt,

Die MDR-Sendung ‚Exakt‘ vom 7. Februar 2018 berichtete zum Thema Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) und dem geplanten Entwurf des entsprechenden Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen. Wir sind Sexarbeiterinnen in Leipzig und damit direkt von diesem Gesetz betroffen.

Sie wurden vom MDR hinsichtlich der Kritik befragt, dass die Anonymität von Sexarbeiter*innen durch die Anmeldung gefährdet werden könnte. Durch den Off-Sprecher wird gesagt, dass Ihrer Meinung nach die Datenspeicherung und auch der spezielle Berufsausweis niemanden stigmatisieren würden.

Außerdem machen Sie sodann folgende Aussage:

‚… ob diese Branche sich nicht selber durch die Art ihrer Tätigkeit stigmatisiert.‘ 1)

Diese Aussage macht uns sehr betroffen und schockiert uns.

Insbesondere vor Ihrem Hintergrund als ausgebildeter Sozialpädagoge, ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass Sie eine so abwertende und menschenverachtende Aussage treffen. Niemand hat das Recht, Menschen in achtenswert und weniger achtenswert einzuteilen.

Sie leiteten 20 Jahre lang ein Kinder- und Jugendheim. Ganz sicher haben die Kinder und Jugendlichen, die dort durch Sie betreut wurden, weitreichende Erfahrungen mit Stigmatisierung und Diskriminierung gemacht. Kindern, Jugendlichen und später Erwachsenen, die im Heim aufgewachsen sind, werden vonseiten der Gesellschaft häufig aufgrund ihrer Geschichte viele Vorurteile entgegengebracht – von schlechten Manieren und unzureichender Bildung bis hin zu Kriminalität, Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie Promiskuität.

Genauso verhält es sich mit dem Stigma, das auf Sexarbeiter*innen lastet. Wir haben uns dieses Stigma ganz sicher nicht selbst auferlegt – selbst wenn wir uns aus freien Stücken für unsere Tätigkeit entschieden haben. Wir haben tagtäglich mit genau solchen Vorurteilen zu kämpfen und werden häufig als Menschen zweiter Klasse behandelt.

Gegen historisch gewachsenes Stigma hilft kein Selbstbewusstsein. Vor diesem Hintergrund ist es für uns unverständlich, dass Sie mit Ihrer Aussage einen ganzen Personenkreis derart abwerten.

Es wird mit vorgefertigten Bildern und Moralvorstellungen an das Thema herangegangen, Sexarbeit wird klar als unsittlich definiert und diffamiert. Die Behauptung, das Stigma der Prostitution sei in ihr selbst begründet, verkennt die Wirklichkeit. Sie unterschlägt die Mechanismen und Auswirkungen von gesellschaftlicher Ausgrenzung und reproduziert einzig und allein die Moral und Wertvorstellung, in der wir als Sexdienstleister*innen scheinbar nicht dazugehören. Und das, obwohl ein Großteil der Mitglieder unserer Gesellschaft diese Dienste in Anspruch nimmt.

Bezogen auf die Debatte und das verabschiedete Gesetz, wirkt das Stigma in zweierlei Hinsicht von außen auf Sexdienstleister*innen: Wir müssen uns registrieren, ‚brandmarken‘ lassen und uns so der Gefahr aussetzen, Opfer des bestehenden gesellschaftlichen Stigmas zu werden, das unserem Berufs(um)feld anhaftet. Des Weiteren ist die Sicht auf Sexarbeiter*innen historisch geprägt durch Vorurteile und Mythen, die zu Abwertung und Ächtung der Person führen. Dies ist nichts, was ein*e Sexarbeiter*in selber zu verschulden hat, sondern ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Phänomen, dem Diskriminierungsmechanismen zugrunde liegen, die durch das ProstSchG verschärft, statt gemildert werden.

Ihre weitere Aussage im Bericht wirkt auf uns in diesem Zusammenhang recht leichtfertig:

‚Und wenn sie dieser Tätigkeit nachgehen, dann müssen sie schon ein gesundes Selbstbewusstsein haben und sagen: Ich stehe dazu.‘ 1)

Gerade, weil Sie am ProstSchG mitgewirkt und sich im Zuge dessen sicherlich weitreichend damit auseinandergesetzt haben, sollte Ihnen klar sein, dass es so einfach leider nicht ist. Die Studentin, die ihr Studium teilweise durch Sexarbeit finanziert, wird wohl kaum in einem Vorstellungsgespräch ganz selbstbewusst zu ihrer Tätigkeit stehen können – denn sie muss damit rechnen, dass sie aufgrund bestehender Vorurteile eine Absage erhält. Die alleinerziehende Mutter, welche aufgrund der minimal zu hohen Unterhaltszahlung des Kindesvaters keine Sozialleistungen erhält und ihr Einkommen zusätzlich zu ihrem Minijob durch gelegentliche Sexarbeit aufbessert, wird auch kaum beim Jugendamt selbstbewusst zu ihrer Tätigkeit stehen. Sie muss nämlich Angst haben, dass ihr aufgrund des bestehenden Stigmas unterstellt wird, ihr Kind nachts allein zu lassen und Drogen- bzw. Alkoholprobleme zu haben.

Allein diese Beispiele machen deutlich: wie sehr wir auch daran arbeiten, diesem Stigma etwas entgegenzusetzen – wir sind bei Weitem noch nicht so weit, dass uns durch ein ‚Outing‘ keine Vorurteile entgegenschlagen und uns keine gesellschaftlichen Nachteile daraus erwachsen würden. Es liegt daher nahe, dass wenn wir zu einem ‚Outing‘ gezwungen werden, dieses erhebliche Folgen für uns bedeuten würde.

Vertrauensvolle Beratung statt Zwangsuntersuchung

Die Verfasserinnen dieses Briefes sind selbstbestimmte Sexarbeiter*innen und wir wissen, dass wir nicht vor unserer Tätigkeit geschützt werden müssen. Aber wir wissen auch, dass dieser Arbeitsbereich nicht einfach zu fassen und einzuordnen ist, denn die Arbeits- und Lebensbedingungen, einschließlich der Möglichkeiten der Selbstbestimmung von Menschen in der Sexarbeit sind sehr unterschiedlich.

Auf Bundesebene regelt das ProstSchG bereits seit Juli 2017 die Registrierung von Prostitutionsstätten und verlangt die behördliche Anmeldung von Sexarbeiter*innen. Um die Anmeldung vornehmen zu können, müssen Sexarbeiter*innen sich im Vorfeld gesundheitlich beraten lassen – unter 21-Jährige alle sechs, Ältere alle zwölf Monate. Bei der Anmeldung erhalten Sexdienstleister*innen einen Ausweis, auf dem Name bzw. Aliasname, Geburtsdatum und -ort sowie Staatsangehörigkeit vermerkt sind. Auf der Vorderseite ist vermerkt, dass eine Tätigkeit nach ProstSchG angemeldet wurde. Der Ausweis kann auch auf einen Aliasnamen ausgestellt werden, ist jedoch mit einem Lichtbild versehen, womit der Schutz durch den Künstlernamen aufgehoben wird. Das Gesetz und die Anmeldung sollen vermeintlich das Selbstbestimmungsrecht von Sexarbeiter*innen stärken und sie vor Ausbeutung sowie Kriminalität wie Menschenhandel, Gewalt und Zuhälterei schützen.

Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes haben verschiedene Institutionen und Experten schwere Kritik daran geäußert, da eben die Anmeldung und die Zwangsberatung beim Gesundheitsamt jedem Schutzgedanken entgegenstehen. Denn das Tätigkeitsfeld der erotischen und sexuellen Dienstleistungen unterliegt nach wie vor einem starken Stigma und den als Sexdienstleister*in tätigen Personen werden verschiedenste Vorurteile entgegengebracht. Daher sind diese Personen häufig darauf angewiesen, dass ihre Anonymität gewahrt bleibt. Dies kommt auch im Entwurf des ProstSchG zur Sprache.

Insbesondere müssen wirkungsvollere Schritte gegen Menschenhandel ergriffen werden, aber dafür sehen wir im verabschiedeten Gesetz keinen zielführenden Ansatzpunkt.

Vielmehr macht es den Eindruck, dass es die Gesellschaft vor Prostitution schützen soll, anstatt den Sexarbeiter*innen Schutz zu bieten.

Um vor Ausbeutung und Kriminalität zu schützen, helfen keine Zwangsmaßnahmen.

Vielmehr ist der umfassende Ausbau niederschwelliger und kostenloser Beratungsangebote der Schlüssel, um entsprechendes Vertrauen aufzubauen. Nur damit sind Personen, die sich in einer Zwangslage oder ausbeuterischem Verhältnis befinden, in der Lage, sich zu öffnen und entsprechende Unterstützung anzunehmen.

Sexarbeitende werden durch das ProstSchG unter einen Generalverdacht gestellt, die Ausübung ihrer Tätigkeit könne nicht bewusst gewollt und freiwillig ausgeübt sein. Sowohl die Beratungs-, als auch die Anmeldepflicht schränken massiv und in unzulässiger Weise in das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht ein und stehen damit dem leitenden Artikel des Grundgesetzes, nachdem die Würde des Menschen unantastbar ist, entgegen.

Wir möchten in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e. V. sowie dem Arbeitskreis Sexarbeit in Leipzig darauf aufmerksam machen, dass man bei einem so hochsensiblen Thema nicht leichtfertig derartige Aussagen treffen sollte. Statt Stigmatisierung fordern wir, mit uns in Dialog zu treten, um gemeinsam zielführende und der Lebenswirklichkeit der Betroffenen entsprechende Gesetze zu gestalten, die im Gegensatz zu unbrauchbaren Moralkeulen dem 21. Jahrhundert angemessen sind.

Von Ihrer Seite erwarten wir eine Stellungnahme und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

Lydia und Violett
Sexarbeiterinnen in Leipzig“

1) Beitrag in der MDR-Sendung ‚Exakt‘ vom 7. Februar 2018
https://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/c/video-174072.html

In der Form ist das Prostituiertenschutzgesetz unzumutbar und schafft Verunsicherung und Ängste

In der Form ist das Prostituiertenschutzgesetz unzumutbar und schafft Verunsicherung und Ängste

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