So richtig ist die Botschaft in der sächsischen Staatsregierung noch nicht angekommen. In allen Bereichen fehlt mittlerweile Personal, sucht man händeringend Nachwuchs. Aber noch immer benimmt sich die Staatsregierung wie ein knauseriger Saisonbetrieb, der selbst hochkarätige Stellen mit einer Befristung ausschreibt. Wie viele junge Leute will diese Staatsregierung eigentlich noch vergraulen, fragt sich Valentin Lippmann.
„Viele der Hundert-Tage-Maßnahmen, die Ministerpräsident Michael Kretschmer einleiten will, werden viel länger dauern oder drohen nur Ankündigung zu bleiben. Eine Maßnahme jedoch könnte von heute auf morgen umgesetzt werden: die Streichung sachgrundloser Befristungen in den ausgeschriebenen Stellen des Freistaats. Obwohl im sogenannten ‚Sachsen-Plan‘ angekündigt wurde, sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Dienst nur noch in begründeten Fällen zu nutzen, sind immer noch knapp die Hälfte aller ausgeschriebenen befristeten Stellen ohne Grund befristet. So weit kann Anspruch und Wirklichkeit auseinanderliegen“, kritisiert Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, die vorgestrige Einstellungspolitik der Staatsregierung.
Von den am 8. März angebotenen Stellen im öffentlichen Dienst Sachsens waren 55 Stellen befristet, davon 25 ohne sachlichen Grund.
„Wie viele Beschäftige im öffentlichen Dienst in sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen angestellt sind, ist derzeit Gegenstand einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Lippmann, deren Beantwortung für den 8. März vorgesehen war, aber weiterhin aussteht“, so Lippmann.
Die Antwort gab Finanzminister Matthias Haß dann am Freitag, 9. März. Und sie ist ziemlich ernüchternd.
Danach sind im sächsischen Staatsdienst derzeit 1.765 Stellen sachgrundlos befristet – darunter Lehrerstellen, Hochschulmitarbeiter und etliche hundert Polizisten.
„Für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern (SMI) wird angemerkt, dass im Polizeibereich gesetzliche Regelungen wie die Befristung des Sächsischen Wachpolizeidienstgesetzes, aber auch die Erprobung des Einsatzes von Tarifbeschäftigten als Ersatz für Polizeivollzugsbedienstete und befristete Projekte Gründe für sachgrundlose Befristungen darstellten“, versucht Haß die auffällige Häufung im Innenministerium zu erklären.
Aber in dieser Dimension?
Das widerspricht seiner eigenen Aussage zu den Kriterien für solche Befristungen: „Grundsätzliche Kriterien für sachgrundlos befristete Verträge bestehen in stellenwirtschaftlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht. Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge werden in der Regel nur in Einzelfällen abgeschlossen.“
Von Einzelfällen kann bei dieser Bilanz nicht mehr wirklich gesprochen werden.
„Es ist mir unbegreiflich, warum der Freistaat, der bereits jetzt händeringend nach Fachkräften sucht, beispielsweise eine Krankenpflegerin oder Juristin nur befristet auf zwei Jahre anstellen will“, geht Lippmann auf zwei Felder ein, wo der Freistaat tatsächlich ebenso gern Stellen befristet, die er eigentlich dauerhaft besetzen will und muss. Das zeugt von einem sehr umfassenden Misstrauen in die eigenen Bewerber.
Logische Folge, so Lippmann: „Auf eine solche Stelle kann sich zudem niemand bewerben, der bereits für den Freistaat gearbeitet hat. Und warum sollte sich eine Fachkraft in ein solches Arbeitsverhältnis ohne Perspektive begeben, wenn sie auch andere Möglichkeiten hat? Wir Grünen fordern daher die sofortige Streichung aller sachgrundlosen Befristungen aus aktuellen Stellenausschreibungen. Von diesem Instrument des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sollte im Freistaat Sachsen kein Gebrauch mehr gemacht werden.“
Wahrscheinlich braucht es noch mehr Alarmmeldungen, bevor die Staatsregierung begreift, wie abweisend seine Personalpolitik auf junge, gut ausgebildete Menschen wirkt. Die sind nämlich in der Regel auch in dem Alter, in dem man Familien gründet und längere Lebenszeiträume verlässlich planen muss. Etwas, was im neoliberalen Arbeitsverständnis natürlich keine Rolle spielt – aber massive demografische Folgen nach sich zieht.
„Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Grund ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine große Belastung. Sie ist im öffentlichen Dienst ebenso wenig erforderlich wie in der Privatwirtschaft“, sagt Lippmann. „Wir fordern daher auch eine Abschaffung der entsprechenden Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz des Bundes. Die Staatsregierung − aber auch der Koalitionspartner SPD − die sich dies in den Koalitionsverhandlungen auf die Fahnen geschrieben hat, soll sich hier auf Bundesebene für eine Änderung der gesetzlichen Regelungen einsetzen.“
Die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert die Abschaffung sachgrundloser Befristungen im öffentlichen Dienst auch über einen entsprechenden Antrag. Der wird am Donnerstag, 15. März, als Prioritätenantrag (TOP 3) debattiert werden.
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