Im November wurde die Gießener Ärztin Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Seitdem ist ein Thema wieder auf dem Tisch, das seit 1990 unter der Tischdecke vor sich hinbrodelte: Dürfen Ärztinnen und Ärzte öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren? Darf es für Frauen normal sein, solche Informationen auf den Websites von Ärztinnen und Ärzten zu finden? Selbst in Sachsen kocht der faule Paragraf 219 a vor sich hin.

Das bekam jetzt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl, heraus. Er fragte den Justizminister nach vergleichbaren Verfahren gegen Ärzte und Ärztinnen in Sachsen. Und siehe da: Auch im konservativen Freistaat werden Mediziner von der Statsanwaltschaft unter die Lupe genommen, die darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Was übrigens nicht verboten ist. Es war die größte Errungenschaft für die westdeutschen Frauen, dass mit dem Einigungsvertrag das Recht auf selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch aus ostdeutschem Recht in Bundesrecht übernommen wurde. Nur eingeschränkt durch die Auflage, dass sich die betroffenen Frauen von dafür zugelassenen Stellen dazu beraten lassen müssen.

Aber die Lobby der Scheinheiligen ist damit nicht verschwunden.

Denn irgendjemand muss ja alle diese Anzeigen fabrizieren, mit denen dann bei sächsischen Staatsanwaltschaften lauter Verdachtsfälle produziert werden, in denen die Staatsanwälte den vagen Verdacht verfolgen, die Erwähnung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Arbeit einer Arztpraxis sei schon das, was die Moralwächter meist vermuten: Werbung für den Schwangerschaftsabbruch.

Und so geraten Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren, immer wieder ins Visier der sächsischen Justiz. Die Linksfraktion will erreichen, dass der im §219a des Strafgesetzbuches festgelegte Straftatbestand „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ abgeschafft wird. In einem jetzt eingebrachten Antrag (Drucksache 6/12090) fordert sie die Staatsregierung auf, im Bundesrat einem entsprechenden Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen zu folgen. Indes hat die Linksfraktion im Bundestag ein „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche“ (BT-Drucksache 19/93) vorgelegt. Auch diesen Vorstoß soll die Landesregierung unterstützen.

Anlass ist das Urteil des Gießener Amtsgerichts, das die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilte. Sie verlinkt auf ihrer Internetseite Informationen zum Schwangerschaftsabbruch. Vor allem radikale Abtreibungsgegnerinnen und -gegner nutzen seit Jahren den §219a, um Ärztinnen und Ärzte sowie Beratungsstellen mit Strafanzeigen einzuschüchtern. Der Deutsche Juristinnenbund sowie der Deutsche Ärztinnenbund fordern schon lange die Abschaffung dieses Paragrafen 219a, der ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren Haft vorsieht.

“Die Linke fordert schon lange, die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu beenden”, erklärt Sarah Buddeberg, Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Linksfraktion. “Die Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches müssen verschwinden, denn sie hindern Frauen daran, selbstbestimmt über ihren Körper zu entscheiden. Wenn Frauen sich nicht frei über einen Schwangerschaftsabbruch informieren können, werden ihre Rechte beschnitten. Wir stehen an der Seite der mehr als 150.000 Menschen, die per Petition den Bundestag auffordern, den Paragrafen 219a abzuschaffen.”

Und Klaus Bartl fügt hinzu: “Der Ursprung dieses Tatbestandes ist das ‘Gesetz zur Abänderung strafrechtlicher Vorschriften’ vom 26. Mai 1933. Bis heute dürfen Praxen und Kliniken nicht über das Angebot eines Schwangerschaftsabbruchs informieren. Es ist absurd: Ärztinnen und Ärzte dürfen zwar unter den in § 218 StGB geregelten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, jedoch die dazu nötigen Leistungen nicht öffentlich anbieten. Dabei untersagt § 27 der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer irreführende und anpreisende Werbung – diese Regelung reicht aus. Handelt der Gesetzgeber nicht, wird das Problem auch die sächsische Justiz zunehmend beschäftigen: Bisher waren schon 26 entsprechende Ermittlungsverfahren anhängig, drei weitere sind es noch.”

Es verblüfft schon, mit welcher Arroganz moralisierende Zeitgenossen ihre Mitwelt juristisch drangsalieren, weil sie glauben, anderen Menschen vorschreiben zu dürfen, wie sie zu leben haben. Einer der aktuellen Fälle, die Justizminister Sebastian Gemkow erwähnt, betrifft ein Ermittlungsverfahren, in dem “der Beschuldigten zur Last gelegt (wird), sich gemeinsam mit 37 anderen Gynäkologinnen und Gynäkologen in der ‘Tageszeitung’ dazu bekannt zu haben, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.”

Sollten auch solche Fälle vom Gericht als strafbar betrachtet werden, sind wir wieder auf dem besten Weg in eine Duckmäuser- und Vormundschaftsrepublik. Oder – einigen Leuten geht das ja gar nicht schnell genug – wieder eine Diktatur, die dann selbst entscheidet, was lebenswert ist oder nicht.

Denn der Ursprung des so oft missbrauchten Paragraphen liegt nun einmal im NS-Reich. Es war eines der ersten Gesetze, die die neue Hitler-Regierung erlassen hat. Oder wie als Begründung im Linke-Antrag zu lesen steht: “Der Tatbestand ‘wer öffentlich seine eigenen oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung von Abtreibungen anbietet’, der mit dem ‘Gesetz zur Abänderung strafrechtlicher Vorschriften’ vom 26. Mai 1933 unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten erstmals als § 220 in das Reichsstrafgesetzbuch eingeführt worden ist, hat – ungeachtet auch seiner NS-Herkunft – die bisherigen Debatten zur Reform der strafrechtlichen Regelungen von Schwangerschaftsabbrüchen unbeschadet überdauert und wurde durch den Bundesgesetzgeber nie außer Kraft gesetz.”

Höchste Zeit eigentlich, dass der sächsische Landtag auch einmal Mumm beweist und diesen alten Spuk-Paragrafen abschafft und den Frauen im Land das Selbstverständlichste zugesteht: die Fähigkeit, selbst zu entscheiden, wann sie ein Kind bekommen wollen.

 

Der Gesetzantrag der Linksfraktion. Drs. 12090

 

Die Anfrage von Klaus Bartl “Strafverfolgung von Ärztinnen und Ärzten wegen vermeintlichen Verstoßes gegen S 219 a Strafgesetzbuch”. Drs. 11403

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