Wenn jede Nacht schwere Flieger übers Haus donnern, ist manchmal einfach keine Ruhe mehr zu finden. Dann schreibt Thomas Pohl aus Rackwitz die nächste Beschwerde an den Flughafen, die irgendwo registriert wird, aber nichts bewirkt. Denn verantwortlich fühlt sich keiner. Eher behauptet die Fluglärmkommission dann bei ihrer nächsten Sitzung, dass man wohl gut gearbeitet habe, weil die Zahl der Beschwerden zurückgegangen sei.

Im Protokoll der Fluglärmkommission vom 1. November liest sich das dann so: „Seit der letzten FLK-Sitzung gingen beim Flughafen 7.900 über den DFLD generierte digitale Beschwerden von 31 Beschwerdeführern ein. 20 schriftliche und telefonische Beschwerden von 20 Beschwerdeführern waren zu bearbeiten. Dies ist ein Rückgang zum vorangegangenen Berichtszeitraum.“

Thomas Pohl interpretiert so etwas anders: Die meisten Betroffenen haben aufgegeben. Ihre Beschwerden bewirken nichts. Die schweren, alten und lauten Frachtmaschinen fliegen nachts trotzdem weiter übers Haus. Und wenn die DHL keine betreibt, dann sind es eben andere Fluggesellschaften.

Was die fleißig Kaffee trinkende Fluglärmkommission dann so umschreibt: „Im Zusammenhang mit Starts der Flugzeugtypen AN‐22 und AN‐124 hat die FLK den Kontakt zu den Auftraggebern für Flüge mit diesen Luftfahrzeugen gesucht, um auf einen Einsatz ausschließlich im Tagzeitraum hinzuwirken. Die bisherigen Aussagen dazu sind unbefriedigend. Hier ist die Kommission weiterhin bemüht, eine verbindliche Aussage des Bundes zu erhalten.“

Die Fluglärmkommission ist ein Feigenblatt. Wahrscheinlich wissen es alle, die da sitzen und so tun, als würden sie ihre Aufgabe erfüllen. Genau die benannten Flugzeugtypen hätte man mit entsprechend gestaffelten Landegebühren (wie das in Frankfurt am Main schon lange die Norm ist) längst ausschließen können. Sie starten und landen in Leipzig nur noch, weil es hier billig ist und Lautstärke durch entsprechend gestaffelte Landegebühren nicht sanktioniert wird. Auch nicht in der Nacht.

Leipzig ist ein Billigheimer-Flughafen.

Bei manchen Flugzeugen tauchen die Probleme dann kurz nach dem Start auf. So wie am 6. Oktober, als Thomas Pohl mal wieder wach am Computer saß und versuchte herauszukriegen, welche Fluggesellschaft jetzt seinen seltenen Schlaf wieder mit einer lärmenden Maschine unterbrochen hatte.

Was er entdeckte, war ein Flugzeug, das über Colditz, Bad Lausick, Borna und Regis-Breitingen seine Kreise zog.

Sein Schreiben an die zuständigen Stellen las sich dann entsprechend:

„Sehr geehrte Herren,

in den Nachtstunden des 6. Oktober 2017 kam es zu einem ungewöhnlichen Flugmanöver einer am Frachtflughafen Leipzig/Halle gestarteten DHL-Frachtmaschine.

Können Sie bestätigen, dass am Freitag, dem 06.10.2017 in der Zeit etwa zwischen 5:30 Uhr und 6:30 Uhr eine DHL-Frachtmaschine vom Typ B767-300, Kennung: DHK966, über dem Leipziger Südraum zwischen Borna, Colditz und Frohburg Kerosin abgelassen hat?
Die DHL-Frachtmaschine war am 06.10.2017 gegen 3:36 Uhr vom Frachtflughafen Leipzig/Halle auf der SLB Süd gestartet, um über die kurze Nordabkurvung weiter in Richtung Norden zu fliegen.

Über der Nordseeinsel Sylt änderte die Frachtmaschine plötzlich ihre Richtung und ist in den Großraum Leipzig zurückgekehrt. Über eine Stunde lang hat diese dann über dem Leipziger Südraum zahlreiche Runden (zum Kerosinablass?) gedreht, ehe sie gegen 6:59 Uhr wieder am Ausgangsflughafen Leipzig/Halle gelandet ist.

Ich bitte um zeitnahe Informationen:
– Wie viele Liter Kerosin wurden abgelassen?
– Warum wurde das Kerosin nicht bereits über unbewohnten Gebiet in MV oder Brandenburg abgelassen, sondern direkt über den Kleinstädten Borna, Colditz, Frohburg? Welche Folgen hatte das für die Einwohner?
– Wann wurde der Vorfall an die entsprechenden Behörden gemeldet? Wurde die Öffentlichkeit darüber informiert?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Pohl“.

Sein Protest löste zumindest eine kleine Reaktion in der Fluglärmkommission aus. Aber wirklich beeindruckt klingt das nicht, was man dann im Protokoll zu lesen bekommt:

„Aufgrund von Nachfragen aus der Bevölkerung zum sogenannten ‚Fuel Dumpingְ‘ erläuterte die Deutsche Flugsicherung die Notwendigkeit und das Verfahren von Kraftstoffschnellablassen. Beim Kraftstoffschnellablass handelt es sich um ein Notverfahren, das eine aus unvorhersehbaren Gründen notwendige Landung eines voll betankten Langstreckenflugzeuges z. B. unmittelbar nach dem Start sicher ermöglicht. Das tatsächliche Abfluggewicht eines Flugzeuges liegt, je nach getankter Kraftstoffmenge, über dem maximal zulässigen Landegewicht. Eine Landung darf daher aus Sicherheitsgründen erst bei Erreichen des maximal zulässigen Landegewichtes erfolgen. Mit Einrichtungen zum Kraftstoffschnellablass sind nur Langstreckenflugzeuge ausgestattet. In Mitteldeutschland und Bayern gab es im Jahr 2017 lediglich 4 solcher Ereignisse. Diese Vorgänge sind nur in Flughöhen über 1.800 m zulässig.“

Eigentlich sollte sich doch auch die sächsische Regierung dafür interessieren, ob und wie oft Flugzeuge über dem Territorium des Freistaates tonnenweise Kerosin ablassen. Der Grünen-Abgeordnete Wolfram Günther fragte mal an und bekam postwendend von Umweltminister Thomas Schmidt die Antwort, dass sich die sächsische Staatsregierung für das Thema nicht die Bohne interessiert.

„Das Ablassen von Treibstoff ist eine Notmaßnahme im Flugverkehr, auf die die Staatsregierung weder Einfluss hat noch zeitnah darüber informiert wird. Die Zuständigkeit für die Flugsicherung über deutschem Hoheitsgebiet liegt ausschließlich beim Bund“, teilt er mit.

Der Igel lässt grüßen. Egal, wen man in Sachsen zum Thema Flughafen befragt – verantwortlich ist keiner.

Schmidt verweist zumindest auf eine entsprechende Anfrage der Grünen im Bundestag vom 4. Oktober 2016, aus der dann die abgelassenen Treibstoffmengen seit 2010 zu erfahren waren. Was schon eine Art systematischer Luftdüngung zu sein scheint, denn insgesamt wurden binnen sieben Jahren über 3.000 Tonnen Kerosin über deutschen Landschaften abgelassen. Dabei scheinen fast alle Bundesländer ihre Rate Kerosin bekommen zu haben. Und Mitteldeutschland war natürlich auch ein paar Mal dran. Wobei die Bundesregierung mit der Einschränkung „sofern erfasst“ arbeitet – es wird also augenscheinlich ganz und gar nicht systematisch erfasst, wann und wo Langstreckenflugzeuge in der Luft über Deutschland alles Kerosin ablassen.

Die vermerkten Fälle:

  1. am 30. Januar 2010 auf dem Flug Slubice – Dresden – Leipzig: 30 Tonnen.
  2. am 27.Februar 2010 auf der Strecke Hermsdorf – Dresden – Grimma: 9 Tonnen
  3. am 21.März 2010 bei Altenburg: 45 Tonnen
  4. am 11. Juni 2011 bei Altenburg: 12 Tonnen
  5. am 17.September 2011 auf der Strecke Erfurt – Leipzig: 22 Tonnen
  6. am 18. November 2011 auf der Strecke Hermsdorf – Leipzig: 75 Tonnen
  7. am 21.Januar 2012 auf der Strecke Leipzig – Göttingen – Bielefeld – Gronau: 20 Tonnen
  8. am 4. Februar 2012 zwischen Chemnitz und Leipzig eine unbekannte Menge
  9. am 7. Mai 2012 auf der Strecke Dessau – Erfurt – Fulda: 4 Tonnen
  10. am 12. Mai 2012 zwischen Plauen und Schmalkalden: 11 Tonnen
  11. am 14. Juni 2012 zwischen Plauen und Bad Hersfeld: 40 Tonnen
  12. am 20. Juli 2012 direkt über Leipzig und Halle: 11 Tonnen
  13. am 23. Juli 2012 irgendwo südlich von Leipzig: 40 Tonnen
  14. am 5. Oktober 2012 auf der Strecke Holzdorf – Leipzig – Altenburg – Freital – Weimar: 24,5 Tonnen
  15. am 31. August 2013 irgendwo in Sachsen-Anhalt: 21 Tonnen
  16. am 10. Februar 2014 zwischen Dresden und Leipzig mal wieder eine unbekannte Menge
  17. am 15. September 2014 bei Magdeburg: 80 Tonnen
  18. am 2. Juni 2015 über Grimma: 40 Tonnen
  19. am 23. Juli 2015 über Lutherstadt Wittenberg: 40 Tonnen
  20. am 10. September 2015 im Raum Dresden / Leipzig / Erfurt: 43 Tonnen
  21. am 31. Oktober 2015 im Raum Leipzig / Erfurt: 20 Tonnen

Bis zum Juni 2016 gab es dann keine weiteren registrierten Ablässe über Mitteldeutschland. Vielleicht auch, weil die schäbigsten Maschinen endlich ausgemustert wurden. Aber beruhigend klingt ja die Aussage von Thomas Schmidt: „Sämtliche bis dato zugänglichen Informationsquellen deuten darauf hin, dass beim ‚Fuel Dumping‘ entsprechend den geltenden Bestimmungen der abgelassene Treibstoff in einem so hohen Maße verdünnt wird, dass Vergiftungssymptome bei Personen in expositionsrelevanten bodennahen Aufenthaltsbereichen nach heutigem Stand der Kenntnisse mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können.“

Die Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt. Drs. 11159

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Es gibt 2 Kommentare

Wenn 8 % der insgesamt abgelassenen Treibstoffmenge zu Boden sinken, verbleiben ja vermutlich 92 % des Kerosins in der Atmosphäre und werden dort in Wasser und Kohlendioxid umgewandelt (und irgendwelche Zusatzstoffe), war da nicht mal was mit Treibhausgasen?
Aber immer noch besser als verbrennen, da entstehen ja auch noch Stickstoffoxide..

Jetzt muss man nur noch die Dieselautofahrer überzeugen, dass sie beim Not-Bremsen Sprit sparen, wenn sie vorher das Gewicht durch Dieselablassen reduzieren.. natürlich feingenebelt in die Luft.

“Der weitaus größte Teil des Nebels sinkt jedoch nicht zu Boden, sondern verdunstet noch in den höheren
Luftschichten und verbleibt in der Atmosphäre, bis er durch die Strahlungsenergie der Sonne in Wasser und Kohlendioxid umgewandelt wird. Bei einem Treibstoffschnellablass in der Mindestflughöhe von 1 500 Metern, bei Windstille und einer Bodentemperatur von 15° Celsius sind es rechnerisch ca. 8 Prozent der insgesamt abgelassenen Treibstoffmenge, die den Erdboden erreicht.”
Quelle:
Drucksache 18/9917
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Peter Meiwald, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 6. Oktober 2016
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809917.pdf

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