Kaum war der neue Ministerpräsident am 13. Dezember gewählt, stürzte sich der Sächsische Landtag in die Debatte um das neue Kommunalrecht für Sachsen. Dabei ging es vor allem um ein Thema, das auch in Leipzig schon für Furore gesorgt hat: Wie viele Mitspracherechte bekommen die Stadtbezirksbeiräte? Oder soll die Novelle nur eine „Lex Dresden“ sein, weil die Aufwertung der Dresdner Stadtbezirksbeiräte der Regierung ein Dorn im Auge ist?

Für die Regierungskoalition hat Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, die wichtigsten Änderungen im Kommunalrecht mal versucht zu erklären: „Die Politik des Freistaates Sachsen hat in der Vergangenheit zu oft die Handlungsspielräume unserer Kommunen eingeschränkt. Das muss und wird sich grundlegend ändern. Unsere Fraktion hat nicht nur bei der Vorbereitung dieser Vereinbarung mit vielen Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Ebene diskutiert und deren Erfahrungen und Wünsche in die Gespräche mit unserem Koalitionspartner eingebracht. Denn in den Kommunen, bei Bürgermeistern oder Gemeinderäten – um nur einige Beispiele zu nennen – kommen viele Probleme unserer Gesellschaft als erstes an – egal, wo die Ursachen liegen.“

Ein Ziel der Novelle sei es, die Mitbestimmung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

Und aus Leipziger Sicht gibt es tatsächlich einen kleinen Fortschritt.

„Unter anderem wird es nun möglich sein, dass in Kreisfreien Städten die Stadtbezirksbeiräte direkt gewählt werden. Außerdem ist eine bessere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Auch wurden die Rechte der Gemeinderäte und Fraktionen gestärkt“, sagt Pallas. „Als Koalition werden wir unsere Kommunen künftig viel stärker bei der Lösung ihrer Probleme und Zukunftsaufgaben unterstützen. Mit dem Beschluss zur Kommunalrechtsnovelle am heutigen Tag fangen wir an.“

Heftige Kritik gab es aus der Linksfraktion.

„Die Novelle der Staatsregierung enthält einige brauchbare Lösungen vorhandener Probleme, aber deutlich mehr Verschlimmbesserungen und viel reine Symbolpolitik. Im Gesetzestext mehren sich logische Widersprüche. Der Kern der Gesetzesänderung sind umfangreiche Änderungen zur Ortschaftsverfassung und zur Stadtbezirksverfassung. Einziger Zweck dieser Änderungen ist ein massiver und dreister Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Dresden“, findet André Schollbach, der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion.

Worum geht es in Dresden?

Der Dresdner Stadtrat hat 2015 mit rot-rot-grüner Mehrheit beschlossen, dass die sogenannte „Ortschaftsverfassung“, die bisher nur für die in den 90er Jahren eingemeindeten Stadtteile von Dresden galt, ab 2019 stadtweit gelten soll. Die Zulässigkeit dieser Entscheidung nach bisheriger Rechtslage wurde in der Zwischenzeit mehrfach bestätigt.

„Was in allen anderen deutschen Großstädten selbstverständlicher Kernbestandteil kommunaler Selbstverwaltung ist und bis zur heutigen Gesetzesänderung auch in Dresden, Leipzig und Chemnitz möglich gewesen wäre, nämlich die Übertragung umfangreicher Kompetenzen auf die Bürgerinnen und Bürger bzw. auf gewählte Vertretungen in den Stadtteilen, wird mit dem Gesetz extrem beschränkt“, stellt Schollbach fest. „Die Rechte der Stadtbezirksbeiräte werden nur geringfügig erweitert und bleiben weit hinter den Ortschaftsräten zurück. Sie sollen auch weiterhin maximal halb so groß sein wie Ortschaftsräte. Außerdem bleibt den Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtbezirken auch das Recht auf stadtteilbezogene Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verwehrt. Der Gesetzentwurf der Staatregierung ist eine Demokratiebremse.“

Die Linke war mit einem eigenen Gesetzentwurf nach baden-württembergischem Vorbild ins Rennen gegangen, der die Ortschaftsverfassung auch für die Stadtbezirke Kreisfreier Städte anwendbar gemacht hätte.

„Außerdem vereinheitlicht der Linken-Entwurf die Quoren für Bürgerbegehren, beseitigt die besonderen Fristen für kassierende Bürgerbegehren und folgt damit den Regelungen in Bayern, Berlin und Hamburg“, so Schollbach. „Er stärkt die Stellung der Fraktionen in Gemeinderäten und Kreistagen und sichert die Beteiligung kleiner Fraktionen und fraktionsloser Gemeinde- und Kreisräte an der Ausschussarbeit, den Kommunen wird die Möglichkeit eröffnet, bei fakultativen Aufsichtsräten Arbeitnehmervertreter zu beteiligen.“

Aber auch für die Grünen ist die Kommunalrechtsnovelle nicht weitgehend genug. Auch sie sehen die Novelle vor allem als „Stopp!“-Zeichen für Dresden.

„Mit dieser ‚Lex Dresden‘ soll eine umfassende Demokratisierung der Ortsteile in Zukunft verhindert werden. Sie tun das, nachdem nun selbst die Landesdirektion die Einführung der Ortschaftsverfassung in Dresden als zulässig erkannt hatte“, sagte Valentin Lippmann, der innenpolitische Sprecher der Grünen. „Diesen Affront gegen die kommunale Demokratie versuchen Sie dann durch einen zahnlosen Tiger aufgewerteter Stadtbezirksbeiräte zu kaschieren. Haben Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU und Sie, Herr geschäftsführender Innenminister, so viel Angst vor demokratischeren Strukturen in der Landeshauptstadt, dass Sie einen solch immensen Aufwand betreiben und alles dafür geben, dies zu verhindern? – Haben Sie bedacht, dass Sie die Kreisfreien Städte vor eine Unzahl von neuen Problemen stellen? Haben Sie sich eigentlich mal nur im Ansatz die komplette Anwendung des zweiten Abschnitts des Kommunalwahlrechtes für die Wahl von Stadtbezirksbeiräten durchdacht? Mit allen Anforderungen und Hürden? Und das wofür? Für Nichts! Am Ende bleibt es nämlich bei den derzeitigen Stadtbezirksbeiräten – mit marginal mehr Rechten, die zwar zukünftig gewählt werden können, aber kaum eine wirkliche Entscheidung treffen können. Sie entwerten so den Wahlakt als eine Delegation von Entscheidungsbefugnissen und erweisen damit der Demokratie einen Bärendienst.“

Verärgert waren die Grünen auch deshalb, weil sie ebenfalls einen Vorschlag zur Kommunalrechtsnovelle gemacht hatten.

„Wir wollen den Kommunen mehr Demokratie und direktere Entscheidungswege ermöglichen, anstatt sie zu verbauen. Wir haben Vertrauen in die Menschen vor Ort, die sich eigenverantwortlich für ihr Umfeld einsetzen wollen“, sagte Lippmann. „Dazu würde es auch gehören, die Beteiligungsrechte der Kinder- und Jugendlichen zu stärken. Hier hat die Koalition gleich mal eine Hechtrolle rückwärts hinter den schon weichen Vorschlag der Staatsregierung gemacht, indem sie das Ziel der Beteiligung wieder deutlich reduziert. Dazu würde es auch gehören, die Minderheitenrechte des Stadtrates zu stärken, beispielsweise endlich eine verpflichtende Fraktionsfinanzierung festzuschreiben. Stattdessen gängeln Sie jetzt die Fraktionen durch die Beschränkung der Zahl der Stellvertreter in den Ausschüssen. Warum eigentlich? Hat die derzeitige Regelung bisher irgendwo geschadet?“

Die Neufassung des Kommunalrechts umfasst auch Regelungen zu Kommunalunternehmen, zu Privatisierungen, Ausschüssen und Beiräten.

Zusammenfassung der wichtigsten Neuregelungen im Gesetz und des von der Koalition veranlassten Änderungsantrags.

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