Kaum ist der neue sächsische Finanzminister im Amt, macht er, was sein Vorgänger im Amt, Georg Unland, über Monate nicht hinbekam: Das sächsische Kabinett hat am Dienstag, 19. Dezember, auf Vorschlag von Finanzminister Dr. Matthias Haß den Kriterien zur Verteilung der Bundesmittel für den Schulhausbau zugestimmt. Damit ist der Rahmen für die Verteilung dieser extra für den Schulbau bereitgestellten Bundesmittel geschaffen.
Staatsminister Dr. Haß: „Das Finanzministerium hat in intensiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden Kriterien für die Verteilung der Bundesmittel für den Schulhausbau entwickelt. Unser Ziel war es, möglichst vielen Städten und Gemeinden den Zugang zu den Fördermitteln zu ermöglichen und den Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden.“ Seit dem Sommer hatten eben diese Städte und Gemeinden in Sachsen auf einen schlichten Verteilungsvorschlag gewartet, der regelt, wer von dem Geld in Sachsen was abbekommen soll. Erst wenn das klar ist, können die betroffenen Komunen auch die nötigen Förderanträge für Schulneubauten sammeln und abgeben.
Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur hat der Bund den Ländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Auf den Freistaat Sachsen entfallen davon rund 178 Millionen Euro. Daneben stellt der Freistaat zusätzliche Landesmittel in Höhe von 17,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Und jetzt ist auch endlich klar, wer welchen Anteil von diesen 196,7 Millionen Euro bekommt: 65 Millionen gehen an die drei Großstädte und 130,7 Millionen an die Landkreise. Für Leipzig bedeutet das 25,7 Millionen Euro, die jetzt endlich in den so dringend benötigten Schulbau investiert werden können.
Der vorliegende Gesetzentwurf setzt hierbei die Bundesvorgaben um und nutzt die vom Bund eingeräumten Möglichkeiten zur Berücksichtigung landestypischer Besonderheiten. Das Verfahren orientiert sich an dem Programm „Brücken in die Zukunft“ und garantiert damit ein einfaches und effizientes Förderverfahren, teilt das SMF mit.
Ein echtes Novum, nachdem man seit Jahren immer nur strenge Ermahnungen zum Sparen und zur strengen Haushaltsdführung aus diesem Ministerium gewohnt war, dessen Chef so ungern Steuergeld ausgab für all die Bedürfnisse, die sich im Land aufgestaut hatten.
Dabei geht es bei all diesen Investitionen um schnelle Entscheidungen. Da scheint jetzt wirklich ein neues Arbeitsverständnis eingezogen zu sein im Finanzministerium – zumindest bei dieser ersten Entscheidung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann kurzfristig die Zustimmung des Bundes zu der Auswahl der förderfähigen Kommunen eingeholt werden. Sobald die Zustimmung des Bundes vorliegt, wird die Staatsregierung die beiden Regierungsfraktionen bitten, die entsprechenden gesetzlichen Änderungen in den Landtag einzubringen, damit das Gesetz möglichst bald in Kraft treten kann.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 40.000 Euro pro Maßnahme. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent. Innerhalb der Landkreise erfolgt die Verteilung der Mittel nach dem bekannten Maßnahmeplanverfahren in kommunaler Eigenverantwortung.
Die vorgeschlagene Verteilung der Mittel.
Es gibt 2 Kommentare
Weil das eben so ist 😉
Wieso bekommt denn Dresden 1,2 Mio. Euro mehr als Leipzig? Nach Bevölkerungszahl hätte es doch genau umgedreht sein müssen, und nach Investitionsbedarf sowieso.