Irgendwann wird Frauke Petry bestimmt auch noch ihre Autobiografie schreiben. Wenn das alles ausgestanden ist – der Ärger mit ihrer Ex-Partei, der AfD, die jetzt auch Frauke Petry zu weit nach rechts abrutscht. Dazu der Ärger mit der sächsischen Staatsanwaltschaft, die jetzt Anklage wegen des Verdachts auf Meineid gegen die Landtagsabgeordnete erhoben hat.
Schon im August hatte die Staatsanwaltschaft Dresden die Aufhebung der Immunität von Dr. Frauke Petry beantragt. Der Jurist und Landtagsabgeordnete André Schollbach (Die Linke) hatte im Februar 2016 bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige wegen des Verdachts des Meineids gemäß § 154 Abs. 1 StGB gegen die damals noch AfD-Vorsitzende Dr. Frauke Petry erstattet.
Dieser Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 12. November 2015 führte der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags eine mündliche Verhandlung gemäß § 8 Sächsisches Wahlprüfungsgesetz durch. In dieser mündlichen Verhandlung wurden Dr. Frauke Petry sowie der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Carsten Hütter als Zeugen vernommen und jeweils auf Antrag von André Schollbach vereidigt. Petry verstrickte sich in wesentlichen Punkten in nicht unerhebliche Widersprüche. Dies betraf etwa den Zeitpunkt der Kenntnisnahme Petrys von Darlehens-Gewährungen durch Landtagskandidaten an die AfD im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2014 in Sachsen. Weiterhin ergaben sich Widersprüche hinsichtlich der Frage, wer namens der AfD die den Darlehen zugrundeliegenden Verträge unterzeichnete und bis zu welcher Frist Zahlungen an die AfD zu leisten waren.
Eigentlich musste sich der Wahlprüfungsausschuss mit diesen Darlehens-Gewährungen und ihren möglichen Auswirkungen auf die damalige Landesliste der AfD beschäftigen. Aber man fasste das Thema sehr vorsichtig an, denn wenn der Vorgang tatsächlich relevant für den Wahlausgang gewesen wäre, hätte es wohl Neuwahlen geben können. Und das hätte dann nach den damaligen Wählerumfragen ausgerechnet der Partei genützt, die für die Mauscheleien verantwortlich war. Doch dafür hätte stichhaltig belegt werden müssen, wie das damals im Vorfeld der Wahl abgelaufen war. Aber das war mit den Aussagen von Frauke Petry vor dem Ausschuss augenscheinlich nicht möglich. Was dann Schollbach zu seiner Anzeige gegen die damalige AfD-Vorsitzende brachte.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die frühere Parteivorsitzende der AfD Anklage wegen des Verdachts des Meineids erhoben.
Das mögliche Strafmaß, falls sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft vor Gericht erhärtet: Gemäß § 154 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört.
Dazu erklärt André Schollbach: „Der Verdacht einer nicht unerheblichen Straftat steht im Raum. Für das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die Wahrheit zu sagen, nachkommen. Aufgrund der hervorgetretenen Widersprüche bestehen berechtigte Zweifel daran, dass vor dem Wahlprüfungsausschuss alle Zeugen ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind.“
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Mich würde mal interessieren ob alle Zeugen vereidigt wurden oder ob die Vereidigung von den beiden die Ausnahme war. Dann hätte wahrscheinlich jemand schon mit der Möglichkeit von Unstimmigkeiten gerechnet und die jetzige Anklage geplant.