LZ/Ausgabe 48Und da rollt sie wieder, die Debatte rings um Abschiebungen, Duldungen, Familiennachzug und so manchen geplatzten Integrationstraum in Sachsen. Vor allem die Arbeit der Auslรคnderbehรถrden und die politischen Vorgaben rรผcken seit dem Bekanntwerden der Herausgabe von wertlosen Ersatzpapieren in Sachsen und Leipzig an Geflohene wieder ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Mit allen Mitteln versucht man derzeit offenbar, Menschen loszuwerden, den Nachzug ihrer Familien zu verhindern, Integration letztlich unmรถglich zu machen. Oft mit fragwรผrdigen Einziehungen von Pรคssen und dem Ausstellen von sogenannten โ€žIdentitรคtsbescheinigungenโ€œ.

Von auslรคnderfeindlicher Seite ruft es Hurra, andere fragen sich allmรคhlich, ob es nicht immer die am ehesten trifft, die versuchen, sich an Regeln zu halten, sich zu integrieren, ja eine Arbeit zu finden und in ein neues Leben zu starten. Nicht zuletzt sind mittlerweile auch Leipziger Unternehmen, darunter Handwerksbetriebe und Handelsunternehmen verunsichert, ob es wirklich mรถglich ist, offene Stellen mit den neu in Leipzig lebenden Menschen รผberhaupt tragfรคhig zu besetzen.

Mal aus deutscher Sicht betrachtet: Alle, die es hassen, โ€žaufs Amtโ€œ zu gehen, Antrรคge zu schreiben oder sich womรถglich mal mit dem Jobcenter rings um Leistungskรผrzungen zu streiten, Hand hoch. Nun noch die dazu, die hรถchst ungern daran erinnert werden, endlich die Steuererklรคrung zu machen, sich mit lustigen Antragsformularen auf die Erteilung des Passagierscheins A38 zur Erlangung einer XYZ-Genehmigung herumzuรคrgern oder schlicht vergessen, ihren ablaufenden Personalausweis zu verlรคngern.

Vermutlich sind nun eine Menge Hรคnde oben. Von Menschen, die meist hier geboren und aufgewachsen sind. Die also die Chance hatten, frรผhzeitig durch Eltern und Bekannte mitzubekommen, dass Deutschland ein Land ist, welches fรผr wirklich alles Regeln kennt. Gern auch mal Regeln, die sich โ€“ Einzelfallprรผfung! โ€“ auch mal widersprechen kรถnnen, aufeinander aufbauen oder fรผr weniger Kenntnisreiche im Desaster enden kรถnnen: Unternehmer ahnen hoffentlich, was man so alles lassen sollte, wenn es um ein Tรคnzchen mit dem Finanzamt geht.

Doch wie ist es nun mit Menschen, die neu zu uns gekommen sind und โ€ždeutsch lernen sollenโ€œ? Fรผr diese gibt es einen Rechtsbereich, รผber den zwar jeder gern polemisiert (von links, rechts, oben und unten), aber doch immer wieder kuriose Sichtweisen rotieren. Die meisten Geflohenen oder einfach so zu uns in die EU gekommenen und in Deutschland gelandeten Menschen landen in der Mรผhle aus Asylbeantragung, Duldung, Schutzstatus oder Komplettablehnung und Ausweisung.

Aufgrund der nach wie vor zu langen Bearbeitungszeiten vergehen oft Jahre, Zeit, die nicht nur unsicher ist, sondern von immer neuen Bestimmungen und Gesetzen begleitet ist.

Wie hart die deutschen Regeln fรผr Geflohene dabei letztlich durch die in den vergangenen Jahren stรคndig verschรคrften โ€žAsylpaketeโ€œ sind, erfรคhrt man am besten, wenn man mal beim Amt anfragt. Und Antworten der Leipziger Auslรคnderbehรถrde erhรคlt, die einen, hรถflich formuliert, staunen lassen. รœber die Komplexitรคt und die Freirรคume, die der Staat sich im Umgang mit Menschen aus fremden Lรคndern lรคngst selbst eingerรคumt hat. Anlass der generellen Anfrage war die Abschiebung des indischen Lehrlings Dhruv Patel am 5. September 2017 mitten aus seiner Ausbildung im Leipziger Autohaus Saxe.

Heraus kam eine Darstellung, wie verzwickt die Lage fรผr Geflohene ist, die versuchen, in Leipzig eine Arbeit oder einen Ausbildungsplatz nicht nur zu finden, sondern auch antreten und behalten zu dรผrfen. Geantwortet hat der LZ Helga Kรคstner, stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes, fรผr die Auslรคnderbehรถrde Leipzig.

Die Fragen & die Antworten

Bestehen generell Mรถglichkeiten fรผr einen Flรผchtling ohne Asylgrund, bei Vorlage eines Nachweises einer regulรคren Beschรคftigungs-/Ausbildungsmรถglichkeit diese in legaler Form zu erreichen und zu behalten? Welche sind dies?

Es ist generell zu unterscheiden zwischen der Erlaubnis zur Ausรผbung einer Erwerbstรคtigkeit/Beschรคftigung und einer Ausbildungsduldung. Ist der Betroffene im Besitz einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung), ist ihm die Ausรผbung der Erwerbstรคtigkeit grundsรคtzlich nicht erlaubt. Die Erlaubnis zur Ausรผbung einer Erwerbstรคtigkeit kann durch die Auslรคnderbehรถrde erteilt werden, wenn keine Versagungsgrรผnde vorliegen.

GemรครŸ ยง 60 a AufenthG darf einem auslรคndischen Staatsangehรถrigen, der eine Duldung besitzt, die Ausรผbung einer Erwerbstรคtigkeit nicht erlaubt werden, wenn die Einreise lediglich dazu diente, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, aufenthaltsbeendende MaรŸnahmen bei ihm aus Grรผnden, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden kรถnnen oder er Staatsangehรถriger eines sicheren Herkunftsstaates ist.

Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausbildungsduldung sind abschlieรŸend in ยง 60 a Abs. 2 Satz 4 und 6 AufenthG geregelt. Eine solche Duldung ist demzufolge zu erteilen, wenn der Betroffene

1. eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland aufnimmt oder aufgenommen hat,
2. die o. g. Versagungsgrรผnde nicht vorliegen,
3. konkrete MaรŸnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen und
4. keine Verurteilung wegen einer vorsรคtzlichen Straftat vorliegt (Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessรคtzen oder bis zu 90 Tagessรคtzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Auslรคndern begangen werden kรถnnen, bleiben grundsรคtzlich auรŸer Betracht).

Die Entscheidung, ob eine Ausbildungsduldung erteilt wird, liegt nicht im Ermessen der Auslรคnderbehรถrde. Liegt eine der Erteilungsvoraussetzungen nicht vor, kann keine Ausbildungsduldung erteilt werden. Die Abschiebung wird fรผr die Dauer der Ausbildungszeit ausgesetzt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der sogenannten Ausbildungsduldung vorliegen.

Welchen Schutz vor einer Abschiebung bietet die Kombination einer Duldung, einer eigenen Wohnadresse und ein Lehrvertrag normalerweise und unabhรคngig vom Herkunftsland in Leipzig laut aktueller Gesetzeslage?

Die oben beschriebene Kombination bietet grundsรคtzlich keinen Schutz vor einer Abschiebung. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel und begrรผndet damit kein Aufenthaltsrecht. Der Betroffene ist vollziehbar ausreisepflichtig. Die Durchfรผhrung aufenthaltsbeendender MaรŸnahmen wird lediglich ausgesetzt.

Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Ausbildungsduldung zu erteilen. Nur der Besitz der Ausbildungsduldung bietet Schutz vor einer Abschiebung fรผr die Dauer der Ausbildungszeit.

Im vorliegenden Fall wurde das Lehrverhรคltnis durch die Bundesagentur fรผr Arbeit vermittelt und aktiv befรถrdert, durch die Handwerkskammer Leipzig bestรคtigt und auch durch das BAMF entsprechend als zulรคssig angesehen. Was mรผssen demnach fรผr Voraussetzungen vorliegen, damit ein Arbeitgeber von der RechtmรครŸigkeit eines Lehr- Ausbildungsvertrages mit einem auslรคndischen Staatsbรผrger ausgehen kann?

Die betroffenen Personen kรถnnen einen Ausbildungsvertrag selbststรคndig rechtmรครŸig abschlieรŸen. Die tatsรคchliche Aufnahme der Ausbildung setzt โ€žnurโ€œ das Vorliegen der Erlaubnis zur Erwerbstรคtigkeit voraus. Die Erlaubnis der Erwerbstรคtigkeit ist keine Garantie, dass die Abschiebung fรผr die Dauer der Ausbildung ausgesetzt wird.

Die Abschiebung wird fรผr die Dauer der Ausbildungszeit ausgesetzt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der sogenannten Ausbildungsduldung vorliegen. Eine der Voraussetzungen ist, dass konkrete MaรŸnahmen der Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen.

Nach unseren Informationen wurde der gรผltige Pass im vorliegenden Fall aufgrund einer abschlรคgigen Asylbescheidung eingezogen, die bereits genannte Duldung jedoch ausgesprochen. Unmittelbar nach diesem Vorgang muss die Abschiebung eingeleitet worden sein, was vermuten lรคsst, dass der Einzug des Passes stattfand, um eine reibungslose Abschiebung zu gewรคhrleisten. Wie stellt sich dieser Ablauf seitens Ihrer Behรถrde dar?

Mit der Einleitung von PassbeschaffungsmaรŸnahmen wird die Aufenthaltsbeendigung vorbereitet. Die Zustรคndigkeit der Passbeschaffung sowie der Aufenthaltsbeendigung bei abgelehnten Asylbewerbern liegt bei der Landesdirektion Sachsen, Zentrale Auslรคnderbehรถrde.

Wird ein Ausbildungsvertrag vorgelegt und sind zu diesem Zeitpunkt bereits MaรŸnahmen der Passbeschaffung veranlasst, ist damit auch der Vorgang der Abschiebung eingeleitet. Der Pass oder Passersatz eines ausreisepflichtigen Auslรคnders soll bis zu dessen Ausreise in Verwahrung genommen werden.

Was muss ein Ausbildungsbetrieb รผber die bereits unter 1. und 2. genannten Bedingungen hinaus vorweisen kรถnnen, um die Abschiebung eines Mitarbeiters wirksam zu verhindern und wie hat die Auslรคnderbehรถrde im vorliegenden Fall den Ausbildungsbetrieb รผber fehlende Voraussetzungen fรผr eine Ausbildung informiert?

Der Ausbildungsbetrieb hat keine Handhabe, eine Abschiebung zu verhindern. Nur mit dem Vorliegen einer Ausbildungsduldung genieรŸt der Ausbildungsbetrieb die Sicherheit, dass fรผr die Dauer der Ausbildung keine Aufenthaltsbeendigung durchgefรผhrt wird. Die Auslรคnderbehรถrde ist nicht verpflichtet, den Ausbildungsbetrieb รผber das Erteilen der Ausbildungsduldung zu informieren bzw. รผber die Versagung in Kenntnis zu setzen.

Mit dem Erhalt der Ausbildungsduldung erhรคlt der Arbeitgeber jedoch ein Hinweisblatt mit seinen Mitwirkungspflichten. Aus diesem Hinweisblatt geht hervor, dass der Auszubildende eine Ausbildungsduldung erhalten hat.

Da die Aufnahme einer bereits begonnen Lehrausbildung und einem zuvor stattgefundenen Praktikum durch die Auslรคnderbehรถrde geprรผft worden sein muss, scheint die nun erfolgte Abschiebung nach Ausbildungsbeginn dieser Prรผfung faktisch entgegenzustehen. Wie erklรคrt sich Ihre Behรถrde diesen Ablauf?

Die Abschiebung eines ausreisepflichtigen Auslรคnders ist fรผr die Dauer der Ausbildung auszusetzen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen erfรผllt sind. Die Erlaubnis zur Ausรผbung der Erwerbstรคtigkeit ist lediglich eine der Voraussetzungen fรผr die Erteilung der Ausbildungsduldung. Die Erlaubnis zur Ausรผbung der Erwerbstรคtigkeit kann nicht unmittelbar zur Erteilung der Ausbildungsduldung fรผhren.

So ist es durchaus mรถglich, dass trotz der Erlaubnis zur Ausรผbung der Erwerbstรคtigkeit keine Ausbildungsduldung erteilt wird und der Betroffene die Ausbildung beginnen kann, aber kein Schutz vor aufenthaltsbeendenden MaรŸnahmen besteht. Die Erlaubnis zur Ausรผbung einer Beschรคftigung/Ausbildung erfolgt zeitlich begrenzt.

Die Auslรคnderbehรถrde ist bei der Duldungserteilung nicht an die Befristung der Erlaubnis zur Ausรผbung der Beschรคftigung gebunden. Daher kann es zu Differenzen zwischen der Befristung der Duldung und Befristung der Beschรคftigung kommen.

Mehr zum konkreten Fall und aktuelle Informationen unter l-iz.de/?s=Auto-Saxe

Fachkrรคftemangel in den Unternehmen und Integration fรผr Dummis

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Die neue LZ 48 ist da: Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie

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