Am Freitag, 1. September, verteidigte BKA-Präsident Holger Münch sich zwar im Fall jener Journalisten, denen zum G20-Treffen in Hamburg die Akkreditierung entzogen wurde, mindestens fünf zu Unrecht, weil augenscheinlich Daten herangezogen wurden, die gar nicht (mehr) hätten gespeichert sein dürfen. Aber dass das Zufall war, bezweifelt der sächsische Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann.

Auch wenn – nach Auskunft von Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) – der Freistaat keine Daten über sächsische Journalisten „an das Bundeskriminalamt, andere Bundesbehörden oder Behörden anderer Länder weitergegeben“ habe. Eine Antwort, mit der man so gar nichts anfangen kann. Denn so funktioniert die polizeiliche Datenabfrage in Deutschland schon lange nicht mehr.

Worauf am Freitag, als sich das BKA offiziell entschuldigte, übrigens auch Münch hinwies. Das BKA hatte zur Überprüfung der akkreditierten Journalisten einfach das zentrale polizeiliche Informationssystem Inpol abgefragt. Und er wies darauf hin, dass 95 Prozent der fehlerhaften Daten aus den Landesbehörden der Polizei kamen. Was schon einmal das größte Problem an diesem System beschreibt: Die Länder sind für das Löschen von Daten, die gar nicht (mehr) gespeichert werden dürfen, selbst verantwortlich. Aber sichtlich tun es die meisten nicht oder kommen mit der Löschung nicht hinterher. Oder – es fehlt genau das, was Lippmann kritisiert: eine unabhängige Kontrollinstanz.

Da musste Sachsen gar nichts weitergeben oder irgendwelche Angaben machen. Wenn die Informationen zu den vom BKA angefragten Personen im Inpol gespeichert waren, waren sie für das BKA jederzeit zugänglich.

Und Sachsen mag vielleicht diesmal bei den rechtswidrig sanktionierten Journalisten keine Rolle spielen. Dafür spielt die Datenhamsterei auch jenseits der gesetzlich genehmigten Grenzen in anderen Fällen eine umso brisantere Rolle.

„Am Beispiel der entzogenen Akkreditierungen für Journalisten beim G20-Gipfel wird einmal mehr deutlich, welch Schindluder mit rechtswidrig gespeicherten Daten in Polizeidateien betrieben werden kann und wie weitreichend die Folgen sein können“, erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Grünen-Fraktion. „Die Unschuldsvermutung wird offenbar massenhaft ins Gegenteil verkehrt. Auch in Sachsen werden Personendaten über zehn Jahre in den polizeilichen Datenbanken gespeichert, auch dann, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist. Mir sind Fälle bekannt, in denen Betroffene, auch acht Jahre nachdem Ermittlungsverfahren gegen sie eingestellt wurden, noch als ‚Gewalttäter links‘ oder ‚Sport‘ geführt werden.“

Und der jahrelange Abhörskandal in der (linken) Leipziger Fußballszene sorgt ja immer noch für Furore und es ist noch lange nicht geklärt, wer dafür eigentlich den Hut aufhat.

„Wir Grünen haben deshalb eine Überprüfung sämtlicher Datenbanken der Polizei und des Verfassungsschutzes gefordert. Einen entsprechenden Antrag (Drs 6/5672) hat die Koalition von CDU und SPD erst im Mai 2017 im Landtag abgelehnt. Ich kann nur hoffen, dass Innenminister Markus Ulbig nun endlich eine unabhängige Überprüfung der Dateien vornehmen lässt“, sagt Lippmann. Aber es klingt wie ein Seufzer. Denn die Ablehnung solcher Anträge hat Methode. Tief und fest glauben sächsische Ordnungspolitiker, sie könnten mit riesigen Datenbergen irgendwie die Verbrechensbekämpfung verbessern.

Und das BKA mag zwar auf die schludrigen Landespolizeiämter zeigen. Selbst geht es mit seinem Datenbestand wohl ähnlich fahrlässig um.

Nach dem Bekanntwerden von möglicherweise Millionen rechtswidrig gespeicherter Daten in den Datenbanken des Bundeskriminalamts (BKA) erneuert die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ihre Forderung nach Überprüfung aller sächsischen Datenbanken und Übermittlungen von Daten sächsischer Bürgerinnen und Bürger an das BKA.

„Darüber hinaus fordere ich den Innenminister auf, bis auf Weiteres alle Übermittlungen von Personendaten an Dateien des BKA zu stoppen und den Datenbesitz Sachsens in den BKA-Dateien zu überprüfen“, sagt Lippmann. „Laut Auskunft des Innenministers auf eine Kleine Anfrage von mir im Januar 2017 (Drs 6/7925) wurde etwa an die in der Diskussion stehende Datenbank ‚Innere Sicherheit‘ eine hohe vierstellige Zahl von Personendatensätzen übermittelt. Darüber hinaus sind etwa in der Datenbank ‚Erkennungsdienst‘ über 58.445 Personen gespeichert, die von sächsischen Ermittlern an das BKA geliefert wurden. Auch in der Datei ‚Kriminalaktennachweis-KANN‘ befinden sich fast 37.000 Personendatensätze.“

Und der nächste Datenkrake ist ja in Planung: Das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ), das in Leipzig eingerichtet werden soll, für das es ebenfalls keine transparente Überwachungsinstanz geben soll. Da kann man schon fest damit rechnen, dass bei allerlei dubiosen Vorfällen in Zukunft ebenso seltsame Datensammlungen auftauchen werden, für die irgendwie keiner verantwortlich war.

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