Wie eine transparente Politik eigentlich nicht aussehen darf, das demonstrierte die sächsische Regierung am Beispiel des geplanten Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) der ostdeutschen Bundesländer, in dem sie ihre Telekommunikationsüberwachung bündeln wollen. Während in Thüringen und Sachsen-Anhalt die Landtage eingebunden waren, blieben Sachsens Landtagsabgeordnete bis zuletzt ausgesperrt. Logisch, dass Enrico Stange sauer ist.
Denn ganz offensichtlich hat Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) den Staatsvertrag für den Aufbau des gemeinsamen Zentrums zur Telekommunikationsüberwachung unterzeichnet, ohne dass der Landtag sich auch nur ansatzweise mit diesem Überwachungsprojekt beschäftigt hat. Das ist entweder reine Arroganz der Macht – oder wohl eher die Angst vor einem gewählten Parlament, dem einige Dinge an diesem von den Staatsregierungen ausgeheckten Überwachungsprojekt nicht gefallen könnten. Also eine Art Feigheit der Regierungen vor den Parlamenten.
So betrachtet auch ein ganz offensichtlich schlechtes Gewissen, sonst würde man nicht jede Befassung des Sächsischen Landtags so beharrlich abgeblockt haben.
„Da mag sich Sachsens Innenminister wundern, dass sein Thüringer Amtskollege nur eine Absichtserklärung unterzeichnen kann, weil der Thüringer Landtag ein gehöriges Wörtchen bei Staatsvertrag und Befugnissen des Abhörzentrums mitreden will“, kommentiert Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, diese Wegduckerei des sächsischen Innenministers, der zwar die treibende Kraft hinter diesem Überwachungszentrum ist, das in Leipzig aufgebaut werden soll, aber die öffentliche Debatte scheute wie der Teufel das Weihwasser. Stange: „Allemal demokratischer durch aktive Einbeziehung der demokratisch legitimierten Volksvertretung ist das Vorgehen in Thüringen. Hingegen ist der Sächsische Landtag bei einem so wichtigen Thema wie dem GKDZ und seinen tief in die Grund- und Freiheitsrechte sowie den Schutz personenbezogener Daten der Bürgerinnen und Bürger eingreifenden Befugnissen nach wie vor außen vor.“
Im Juni erst hatte Stange wieder angefragt, wie es um den Staatsvertrag steht, den die sächsischen Abgeordneten partout nicht zu sehen kriegen sollten.
Anders als auch in Sachsen-Anhalt, dort durfte das Parlament mitreden. Ulbigs ziemlich dreiste Antwort: „Zu dem in den beteiligten Ländern bereits vorabgestimmten GKDZ-Staatsvertrag (StV) begannen die notwendigen Kabinetts- und Parlamentsbefassungen ab der zehnten Kalenderwoche. Das Sächsische Kabinett stimmte diesem bereits am 4. April 2017 zu. Die Unterschrift hierzu erfolgte am gleichen Tag im Rahmen der Kabinettspressekonferenz. Durch Sachsen-Anhalt wurde aus der laufenden Kabinetts- und Parlamentsbefassung ein Änderungsvorschlag am 21. April 2017 eingebracht, welchem sich die beteiligten Länder am 2. Mai 2017 anschlossen.“
Die zehnte Kalenderwoche war im März. Und in Thüringen und Sachsen-Anhalt wurden tatsächlich die Parlamente einbezogen – in Sachsen nicht. In Sachsen regiert immer noch der König. Und der klärt die Dinge alle in seinem Kabinett.
„Sachsens Innenminister ist offenbar wenig selbstbewusst und scheut die Auseinandersetzung im Landtag und den zuständigen Ausschüssen und unsere Fragen als Abgeordnete“, stellt Enrico Stange dazu fest. „Uns werden die Gutachten zum Aufgabenzuschnitt, der Rechtslage und der Wirtschaftlichkeit noch immer vorenthalten.“
Und dann ist da diese seltsame Involvierung des Datenschutzbeauftragten. Der ist kein Angestellter der Regierung. Auch in Sachsen nicht. Und trotzdem hat er in Sachsen einen Maulkorb verpasst bekommen.
Enrico Stange: „Der vom Landtag bestellte Datenschutzbeauftragte für den Freistaat Sachsen darf seine Stellungnahme bislang dem Landtag nicht bekannt machen. Auch die Antworten auf die Reihe von Kleinen Anfragen, die ich dazu gestellt habe, spiegeln diese Intransparenz. All das lässt uns größte Skepsis gegen das als Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum bezeichnete Abhörinstitut entwickeln. Wir lehnen eine Aufweichung des Trennungsgebotes geheimdienstlicher Tätigkeit und polizeilicher Gefahrenabwehr grundsätzlich ab. Weil allerdings noch zu viele Fragen offen sind und der Zugriff auf die erhobenen Daten nicht sicher für die Geheimdienste verhindert ist, sehen wir hier die Gefahr der Aufweichung des Trennungsgebots.“
Wie schräg die gemeinsame Überwachungskonstruktion ist, wird an der Frage deutlich, wer eigentlich kontrollieren soll, ob mit den erhobenen Daten rechtmäßig umgegangen wird. Das ist schon auf Landesebene fast ein Ding der Unmöglichkeit, wenn man an die Serie von Überwachungsskandalen und aufgeblähten polizeilichen Datenbanken zu allerlei Beobachtungsfeldern denkt.
Mit dem GDKZ wird das alles noch unübersichtlicher.
Enrico Stange: „Die Stellung der Landesdatenschutzbeauftragten in der geplanten Konstruktion hat wohl auch unter den beteiligten Ländern zu erheblichen Zweifeln geführt. Für das GKDZ an sich soll der Sächsische Datenschutzbeauftragte zuständig sein, zu allen Sachverhalten im Zusammenhang mit beauftragter Datenerhebung (TKÜ) sollen die jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten zuständig bleiben.“
Die Änderung wurde in den Staatsvertrag eingearbeitet, der Sächsische Landtag aber trotzdem nicht einbezogen. Am 19. Juli hat Ulbig dann den Staatsvertrag unterschrieben. Das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) soll Ende 2019 in Betrieb gehen und neben seinem Hauptsitz in Leipzig auch eine Außenstelle in Dresden bekommen.
„Unabhängig von der technischen Lösung bleiben Entscheidungen und Anordnungskompetenzen zur Telekommunikationsüberwachung weiterhin in der Hoheit des jeweiligen Landes. Vollzugspolizeiliche Befugnisse werden der Anstalt nicht übertragen. Zudem werden die Daten für jedes Bundesland getrennt verarbeitet und gespeichert“, hatte das Innenministerium dazu noch betont. „Der Aufbau des gemeinsamen Zentrums soll in 2017 beginnen. Geplant sind dann in den kommenden fünf Jahren Gesamtinvestitionen von rund 15,8 Millionen Euro. Einer Wirtschaftlichkeitsstudie zufolge werden durch den Länderzusammenschluss in diesem Zeitraum Einsparungen in Höhe von insgesamt fast 11 Millionen Euro erzielt.“
Aber das beruhigt Enrico Stange nicht: „Wir bleiben dabei: Die parlamentarischen Kontroll- und Informationsrechte müssen gesichert werden. Eine Nutzung durch oder eine Weitergabe der erhobenen Daten an die Geheimdienste oder andere Dritte muss rechtlich und technisch ausgeschlossen werden.“
Da man aber die ganze Sache lieber hinter verschlossenen Türen verhandelte, ist durchaus möglich, dass die wirklich kritischen Punkte sich dann im laufenden Betrieb erweisen. Unverhofft natürlich. Wie das immer so ist, wenn Regierungen ganz allein über alle Weisheit und Einsicht verfügen.
Schaubild zur Funktionsweise der Telekommunikationsüberwachung.
Enrico Stanges Anfrage zum GDKZ. Drs. 9788
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