Der Abhörskandal rund um die (linke) Leipziger Fußballszene nimmt immer größere Ausmaße an. Wurde anfangs bekannt, dass ein Rechtsanwalt und zwei Journalisten von sächsischen Ermittlern abgehört wurden, weil sie irgendwie auf der Suche nach einer kriminellen Vereinigung waren, die sich einfach nicht finden ließ, war bald auch von einem dritten Journalisten und einem Sozialarbeiter die Rede. Nun tauchen auch Ärzte in den Abhörprotokollen auf.
Schon als klar war, dass Telefongespräche mit Journalisten widerrechtlich mitgehört und protokolliert worden waren, schrillten bei verantwortungsbewussten Politikern alle Alarmglocken. Betroffen waren davon auch ein Journalist der L-IZ und einer der LVZ. Letztere zog, als das bekannt wurde, lieber den Kopf ein. Dort hat man schon lange das Gespür dafür verloren, was staatliche Stellen in einer Demokratie dürfen – und was nicht.
Natürlich dürfen sie auch nicht nach kriminellen Netzwerken fischen, wenn sich nicht einmal ein begründeter Anfangsverdacht ergibt, und dann monatelang ganz ohne Rechtsgrundlage die mutmaßlich Verdächtigen abhören, als hätte man es wirklich mit einer Mafia-Organisation zu tun.
Und bei wichtigen Berufsständen ist so etwas ein absolutes No Go: Diese sind zu Recht besonders geschützt, was die polizeiliche Neugier betrifft. Das betrifft Rechtsanwälte, Journalisten und Ärzte.
Aber wie Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Sächsischen Landtag, jetzt auf Nachfrage erfuhr, haben die Ermittler auch vor Ärzten nicht halt gemacht. Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) hat sich einen Bärendienst erwiesen, als er Lippmann all diese Dinge bei vorherigen Anfragen nicht auch erzählt hatte. Möglicherweise, weil er in seinem eigenen Haus keine Unruhe verbreiten wollte. Denn irgendeine Stelle in seinem Verantwortungsbereich ist für all diese Vorgänge verantwortlich.
Die Anfragen der L-IZ zum Themenkomplex liegen dort seit Wochen vor. Aber augenscheinlich sind sie ganz schwer zu beantworten. Wir werden immer wieder vertröstet.
„Nicht nur drei sondern vier Journalisten, nicht nur ein Rechtsanwalt sondern drei und zusätzlich mindestens drei Gespräche mit Ärzten wurden im Rahmen der Überwachungsmaßnahmen abgehört“, zählt Valentin Lippmann nun auf, was seine Anfrage zu dieser im Grunde illegalen Abhöraktion ergab. „Dass uns Justizminister Sebastian Gemkow diese Informationen trotz mehrfacher Nachfragen seit über einem halben Jahr mal wieder scheibchenweise serviert, ist mittlerweile Teil des Abhörskandals. Dass Teile der betroffenen Berufsgeheimnisträger erst jetzt und ein Großteil der Betroffenen gar nicht benachrichtigt werden, zeigt, wie nachlässig die Staatsanwaltschaft mit den Rechten der Betroffenen umgeht.“
Auch wenn dieser neuerliche Überwachungsskandal nicht in seine Amtszeit als Justizminister fällt, sondern in die seines Amtsvorgängers Jürgen Martens, hat Gemkow damit ein Problem. An ihm ist es, nicht nur den Skandal aufzuklären. Er muss auch klären, warum das binnen weniger Jahre zwei Mal passieren konnte – 2010 und 2013. Beide Male mit dünnem Verdacht aber einem enormen Aufwand, den sächsische Ermittler etwa im Müllskandal oder bei den mutmaßlichen Fällen Organisierter Kriminalität in den Fallkomplexen „Sachsensumpf“ nicht getätigt haben. Sowie das Wörtchen links auftaucht, scheint jedes Mittel recht, eine groß angelegte Überwachungsaktionen zu starten.
Ergebnis trotzdem: Null.
„Klar ist nun außerdem, dass mir der Justizminister bislang schlicht die Unwahrheit gesagt hat, als er mitteilte, dass alle Daten von Berufsgeheimnisträgern in den Akten gelöscht worden seien“, nennt Lippmann das nächste Problem für Justizminister Gemkow. „Tatsächlich erfolgte dies offenbar erst, nachdem wir unseren Antrag eingereicht hatten. Erst wird überwacht und gespeichert, was das Zeug hält, dann die Betroffenen im Unklaren gelassen und schlussendlich wird versucht, gegenüber der Öffentlichkeit und dem Landtag die wahre Dimension des Abhörskandals zu vertuschen. Das ist ein nicht hinnehmbares Agieren der Staatsanwaltschaft und des Justizministeriums. Wenn es selbst bei Berufsgeheimnisträgern nicht mehr ganz so genau mit den strengen gesetzlichen Regelungen genommen wird, braucht sich der überwiegende Teil der Bevölkerung keine Illusionen mehr machen, wie im Zweifel mit ihren Daten umgegangen wird.“
Und dann stellt er etwas fest, was auch die Kollegen im Peterssteinweg interessieren dürfte, denn auch das mit den drei abgehörten Journalisten war schon wieder geflunkert.
„Da das Justizministerium mittlerweile einräumt, dass möglicherweise bis zu fünf weitere Journalisten betroffen sein könnten, noch längst nicht alle Betroffenen informiert sind und vermutlich weitere Ermittlungen wegen des Verdachts einer kriminellen Vereinigung laufen, fordern wir eine vollständige Aufklärung dieses Überwachungsskandals – bevor Polizei und Staatsanwaltschaft an ihren rechtsstaatlich mehr als fragwürdigen Ermittlungsmethoden festhalten und einfach wie bisher weitermachen“, sagt Lippmann.
Nur zum Mitschreiben: Mehr als drei Journalisten wurden abgelauscht. Oder im Text der Stellungnahme: „Nach derzeitigem Kenntnisstand waren vier namentlich bekannte Journalisten von den TKÜ-Maßnahmen betroffen, von denen mittlerweile drei benachrichtigt worden sind. Fünf Telekommunikationsereignisse, die offensichtlich mit Journalisten geführt wurden, konnten nicht namentlich zugeordnet werden. Daher kann im Hinblick auf diese fünf Kommunikationsereignisse derzeit nicht festgestellt werden, wie viele unterschiedliche Journalisten diese betreffen.“
Die Stellungnahme listet den ganzen bunten Babel von Einzelvorfällen auf, die bei der Staatsanwaltschaft den Verdacht ausgelöst hatten, man könnte es mit einer kriminellen Vereinigung zu tun haben, deren Anliegen es ist, Rechtsradikale in Leipzig zu schikanieren. Die Vielzahl der Ereignisse bietet sichtlich noch keinen Anhaltspunkt, so eine kriminelle Vereinigung zu vermuten. Da sollte wohl die TKÜ – die Technische Kommunikationsüberwachung – helfen, mögliche Indizien oder Beweise für die Existenz so einer Vereinigung zu finden.
Aber im Dezember 2016 musste das Ganze eingestellt werden. Denn bestenfalls hat man es auch hier mit einer Serie von ganz typischer Kleinkriminalität zu tun. Oder aus der Stellungnahme zitiert: „Die mitgeteilten Zahlen sind zwar zutreffend. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das betreffende Verfahren lediglich gegen fünf Beschuldigte mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist. Demgegenüber erfolgte hinsichtlich 18 Beschuldigter eine Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO wegen geringer Schuld und hinsichtlich zweier weiterer Beschuldigter nach § 154 Abs. 1 StPO, da die zu erwartenden Strafen aufgrund der wegen anderer begangener schwerer Straftaten zu erwartenden oder verhängten Strafen nicht beträchtlich ins Gewicht fielen.“
Man hat also eine Reihe völlig unabhängiger Vorfälle zur Verdachtsgrundlage gemacht, um ganz groß die Überwachung für den Fall einer kriminellen Vereinigung aufzuziehen, dabei emsig auch Ärzte, Journalisten, einen Sozialarbeiter und (mindestens) drei Rechtsanwälte abgehört.
Da gibt es noch eine Menge Fragen.
„Ich erwarte in der nächsten Ausschusssitzung des Rechtssausschusses eine klare und unmissverständliche Reaktion des Justizministers zu den neuen Ausmaßen des Überwachungsskandals und kann nur hoffen, dass uns bis dahin weitere Hiobsbotschaften erspart bleiben“, sagt Lippmann.
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Wir werden wohl bald wieder “DDR“-Verhältnisse haben, oder sind sie schon lange da!? Wir sind mit großen Schritten auf dem Weg dahin! 😈😈😈