Da staunte nicht nur die Linke, als sie von der umtriebigen AfD abgemahnt wurde, weil sie in einem Flyer geschrieben hatte, die AfD sei gegen mehr Volksentscheide. Was sie ja eindeutig auch war: Gemeinsam mit CDU und SPD lehnte sie den Antrag von Linken und Grünen zu mehr direkter Demokratie in Sachsen im August und September 2016 ab. Doch die AfD zog vor Gericht, bekam in der ersten Instanz sogar Recht. Dafür war die Watsche durch das Oberlandesgericht umso deutlicher.

Denn nach der Entscheidung des Landgerichts Dresden im Dezember, das dem Antrag der AfD-Landtagsfraktion gefolgt war und der Linksfraktion per einstweiliger Verfügung untersagte, einen Flyer zum Gesetzesentwurf von Linke und Grünen „Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen“ (Drucksache 6/1088) weiter zu verteilen, ging die Linke in Berufung.

Und zwar mit der berechtigten Erwartung, dass das erstinstanzliche Urteil so nicht haltbar war. Denn mit dem Vorstoß versuchte die AfD augenscheinlich, die politische Konkurrenz zu zensieren und die politische Meinungsfreiheit zu beschneiden.

Sebastian Scheel, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, und Klaus Bartl, Sprecher für Rechtspolitik, erklärten damals: „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden es genau prüfen. Klar ist: Wir finden uns nicht damit ab, dass die AfD-Fraktion offenbar einen Präzedenzfall schaffen will, um politischen Mitbewerbern einen Maulkorb zu verpassen. Dieser Streit betrifft im Kern die verfassungsmäßigen Rechte von Parlamentsfraktionen. Deshalb werden wir die Entscheidung des Landgerichts anfechten. Wir bleiben dabei, dass es legal und legitim ist, die Öffentlichkeit über das Schicksal unserer parlamentarischen Vorstöße zu informieren und dabei das Abstimmungsverhalten anderer Fraktionen zu bewerten. Die Auffassung des Gerichts, dabei müssten die Motivationen hinter dem Abstimmungsverhalten der anderen Fraktionen erforscht und dargestellt werden, halten wir für praktisch nicht umsetzbar. Die Ausrede der AfD, ihr Gesetzesentwurf zur Volksgesetzgebung sei ‚weitergehender‘ als unserer, den sie ablehnte, ist übrigens falsch.“

Und so ähnlich sah es dann auch das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag, 9. Mai. Irgendwelche Persönlichkeitsrechte der AfD seien in diesem Fall ganz bestimmt nicht verletzt worden. Und neutral in Bezug auf politische Konkurrenten müssten solche Fraktions-Flyer ebenfalls nicht sein. Parteien sind nun einmal parteiisch.

Falsch waren die Aussagen im Flyer ebenfalls nicht. Die AfD hat nun einmal im Landtag gegen den Gesetzentwurf von Linken und Grünen gestimmt.

„Die AfD-Fraktion ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Meinungsäußerungen der politischen Konkurrenz über ihr Verhalten im Parlament zensieren zu lassen. Das ist gut so, weil es nicht unsere Aufgabe ist, die Arbeit der AfD so darzustellen, wie sie es gerne hätte“, kommentiert Klaus Bartl nun den Gerichtsentscheid vom 9. Mai. „Falls die AfD doch mal wider Erwarten ein Hauch von Einsicht ereilt, wird sie feststellen, dass sie im Falle des Obsiegens vor Gericht von einer schier endlosen Klageflut gegen Verlautbarungen ihrer Öffentlichkeitsarbeit betroffen wäre.“

Und dann benennt er auch noch die Seltsamkeit des AfD-Vorstoßes: „Dass ausgerechnet die AfD, die ständig unter dem Motto ‚Das wird man ja wohl noch sagen dürfen‘ Unsägliches sagbar machen will, ihrerseits anderen den Mund zu verbieten versucht, ist eigentlich ein schlechter Witz. Dass die Sache nun schon in zweiter Instanz bitterer Ernst vor Gericht gewesen ist, zeigt nur einmal mehr, dass das Vorhandensein einer AfD-Fraktion keine wirkliche Bereicherung der Demokratie darstellt. Mit der heutigen Entscheidung sehen wir uns in unserer Position bestärkt, dass wir nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend den Gepflogenheiten der landespolitischen Kommunikation unsere Sicht der Dinge der Öffentlichkeit vermitteln. Dabei lassen wir uns nicht von einer rechtslastigen Fraktion den Mund verbieten.“

Wer den gemeinsamen Gesetzesantrag von Linken und Grünen zu mehr Demokratie liest, der merkt, dass es auch jetzt schon leicht umsetzbare Wege gäbe, die Bürger des Freistaats öfter und mit deutlich niedrigeren Barrieren an demokratischen Entscheidungen teilhaben zu lassen, ohne dass es zu einer Flut von Volksentscheiden oder Volksbegehren kommen muss. Die Hürden sollten zwar gesenkt werden, ersparen den Initiatoren aber keineswegs, sich wirklich mit viel Engagement in die Seile zu hängen, wenn sie wirklich eine Volksabstimmung initiieren wollen. Mit seinen viel zu hohen Hürden ist Sachsen mittlerweile das Schlusslicht bei den Möglichkeiten direkter Demokratie unter den deutschen Bundesländern.

Der Gesetzesantrag von Linken und Grünen. Drs. 1088

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