Deutsche Politiker misstrauen den Bürgern. Sie halten sie für inkompetent, faul, potenziell kriminell und heimtückisch. Und deshalb neigen sie auch dazu, die Bürger zu bevormunden, zu entmündigen und zu überwachen. Und je aufgeregter die Zeiten werden, umso emsiger werden gerade misstrauische konservative Politiker bei der Suche nach neuen Überwachungsmöglichkeiten. Jetzt hat es auch Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) erwischt.

Am Freitag, 28. April, veröffentlichte die LVZ ein Interview mit dem Justizminister, in dem es eigentlich um Hassbotschaften (Hate-Speek) und Fake-News im Internet geht und die Möglichkeiten der Politik, solche Imperien wie Facebook dazu zu zwingen, die üblen Botschaften zu löschen.

Eigentlich verwahrt sich Gemkow gegen die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), den Staat hier als großen Zensor zu installieren. Man müsse den „Anschein von staatlicher Einflussnahme unbedingt vermeiden“, sagt er, fordert aber gleichzeitig einen Ausbau der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung (TKÜ).

Eigentlich ist er mitten im Interview vom Thema abgewichen und hat ein ganz anderes Gebiet hineingemengt: Die Ausbreitung krimineller Machenschaften im Internet, die das  internationale Kommunikationsnetz scheinbar zu einem rechtsfreien Raum machen. Gemkow: „Ein Risiko ist eben, dass Kriminelle in die Lage versetzt werden, ihre Straftaten im Dunklen zu organisieren. Die Ermittler wissen das seit Langem und sind darauf eingestellt – sie haben aber nicht die rechtlichen Befugnisse, um die Protokolle und die Kommunikation verfolgen zu können.“

Daran, dass die Polizei das technisch machen kann, arbeitet ja gerade Gemkows Ministerkollege Markus Ulbig.

Aber: Auch wenn das von Ulbig und den anderen ostdeutschen Innenministern geplante Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) 2019 in Leipzig seine Arbeit aufnimmt, sind die rechtlichen Grundlagen für dessen Arbeit in weiten Teilen eher noch Grauzone, rechtliche Grauzone.

Auf die Frage, ob Gemkow denn dann auch „deutlich weitere Kompetenzen für die Ermittler“ wünscht, antwortete er: „Bislang herrscht eine Grauzone, die wir dringend beseitigen müssen. Es kann heute vorkommen, dass Gerichte solche Abfragen nicht zulassen. Deshalb brauchen wir in diesen Fällen, in denen der Staat in die Rechte des Einzelnen eingreift, eine eindeutige rechtliche Grundlage. Dafür müssen möglichst schnell verschiedene Bundesgesetze, unter anderem das Telekommunikationsgesetz und die Strafprozessordnung, angepasst werden. Wir brauchen endlich Rechtssicherheit.“

Eine Aussage, die logischerweise für gelindes Entsetzen in der Opposition sorgte. Denn der Vorstoß zielt ja irgendwie auch auf einen stets befürchteten Lauschangriff per „Staatstrojaner“ auf Computer, Handys und Konsolen. Dass sich das allein auf Kriminelle beschränken wird, glaubt Juliane Nagel, datenschutzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, nicht: „Letztlich sollen hier Ausspähbefugnisse auf ‚Alltagskriminalität‘ ausgeweitet werden. Unter dem Vorwand der Anpassung an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft wird wieder mal eine Ausweitung der Überwachungsbefugnisse zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger angestrebt. Vordergründiger Populismus auf Kosten der Grundrechte ist mit uns nicht zu machen!“

Na ja, in der Regel werden die Linken dann in den Landtagen überstimmt. Denn die bürgerlichen Mehrheiten wissen ja in der Regel den Bürger hinter sich. Und der ist misstrauisch und stimmt in der Regel immer für mehr Überwachung, weil er glaubt, dass die Mehrheit der anderen Leute immerfort kriminell ist und Grauzonen missbraucht.

Übrigens eine Einstellung, die es auf fast allen gesellschaftlichen Feldern gibt. Ein Effekt, den man Dunning-Kruger-Effekt nennt, wie uns gerade Mathias Weik und Marc Friedrich beibrachten.

Was natürlich erklärt, warum so viel Politik derart weltfremd und unsinnig ist und von einem Menschenbild ausgeht, das geradezu finster ist.

Und ein Teil dieses Misstrauens verwandelt sich gerade in Sachsen in immer neue Forderungen nach weiteren Überwachungsmöglichkeiten.

„Schon jetzt gibt es technisch wie rechtlich viel Handhabe gegen verschlüsselte Messenger-Dienste. Doch es muss die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe gewahrt bleiben. Der Kernbereich der persönlichen Lebensführung ist zu schützen, ebenso darf der Berufsgeheimnisträgerschutz nicht weiter ausgehöhlt werden“, betont Juliane Nagel. „Gerade weil es bei diesem Vorstoß nicht um Terrorabwehr oder ähnliches geht, denn dabei ist solche Überwachung längst zulässig, ist die verlangte Grundrechts-Demontage völlig inakzeptabel und steht gerade einem sächsischen Justizminister denkbar schlecht zu Gesicht. Denn Sachsen ist in den letzten Jahren unter CDU-Regie nicht gerade als Musterland demokratischer Rechtsstaatlichkeit aufgefallen.“

Ebenso sieht es Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünenfraktion.

„Das Trauerspiel um die Einschränkung unserer Bürgerrechte geht weiter. Nun reiht sich auch der Justizminister in die Reihen derjenigen ein, die dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung den Garaus machen und die Überwachung ausweiten wollen. Ich hätte gerade von ihm als Minister, der für die Verfassung zuständig ist, erwartet, dass er die Grundrechte der sächsischen Bürgerinnen und Bürger etwas mehr im Blick hat, als der Innenminister“, wundert sich der Landtagsabgeordnete der Grünen. „Der Einsatz des sogenannten Staatstrojaners zur Bekämpfung gewöhnlicher Alltagskriminalität stellt einen intensiven Eingriff in die Grundrechte der sächsischen Bürgerinnen und Bürger dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger ständig damit rechnen müssen, dass der Staat in ihre Computersysteme und Mobiltelefone einbricht, um unbemerkt die privateste Kommunikation mitzulesen, dann können sie nicht mehr frei sein. Es geht auch schon lange nicht mehr um Terrorismusabwehr. In diesen Fällen ist die geforderte Überwachung nämlich bereits längst möglich, wenn der Staatstrojaner die vom Bundesverfassungsgericht geforderten technischen Voraussetzungen erfüllt.“

Aber das Problem steckt im „wenn“. Denn bislang haben „Staatstrojaner“ damit ein Problem.

„Bis heute ist der Nachweis nicht erbracht, dass die entwickelte Software den Zugriff auf laufende Kommunikationsvorgänge minimiert und damit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht“, betont Lippmann. „Unklar ist auch, ob diese Eingriffe überhaupt als taugliche Beweismittel dienen und wie sie auf den Rechner des Verdächtigen gespielt werden. Ich erteile dem Ansinnen daher eine klare Absage. Die Polizei soll sich auf gute und effektive Ermittlungsarbeit im Rahmen der bestehenden Befugnisse konzentrieren.“

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Das ist ja noch schlimmer als zu DDR-Zeiten mit der Stasi! Ich glaube nicht, dass nur Kriminelle ausgespäht werden sollen, die sollten lieber mehr Polizei einstellen und die Justiz endlich mal ihre Kuschelpolitik gegenüber Mehrfachtätern aufgeben.

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