Das Warten kann manchmal ganz schön lang werden. Und fünf Jahre zwischen zwei Landtagswahlen sind nicht wirklich viel Zeit, wenn wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auch zur Halbzeit noch nicht eingelöst sind. Immerhin ward den Sachsen 2014 auch ein Informationsfreiheitsgesetz versprochen. Wo bleibt es denn, wollte der linke Landtagsabgeordnete Enrico Stange wissen.
Im Koalitionsvertrag von 2014 zwischen CDU und SPD sei auf Seite 106 zu lesen: „Wir wollen in einem Informationsfreiheitsgesetz das Recht der Bürgerinnen und Bürger klarstellen, gegen angemessene Gebühren grundsätzlich Zugang zu behördlichen Informationen und Dokumenten zu bekommen, wenn nicht wesentliche Rechtsgüter wie der Schutz von personenbezogenen Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder besonderen öffentlichen Belangen entgegenstehen.“
Nicht das einzige Vorhaben, das in den zähen Verhandlungen der Regierungskoalition feststeckt. Man hat es ja auch schon an anderen Punkten der Agenda des Juniorpartners SPD gesehen, wie lange es braucht, bis aus der Koalitionsvereinbarung endlich ein belastbares Gesetz wird. Oft genug wird es nur ein Kompromiss, den selbst die SPD nur schweren Herzens akzeptiert – wie gerade mit dem (neuen) Schulgesetz für Sachsen erlebt.
Und auch die Forderung nach einer Informationsfreiheitssatzung hatte die SPD mit eingebracht. Nur: Wo bleibt es?
„Welches Ressort der Staatsregierung ist für die Erarbeitung des beabsichtigten Informationsfreiheitsgesetzes federführend?“, fragt Enrico Stange.
Er hätte es ja ahnen können. „Federführend ist das Sächsische Staatsministerium des Innern“, teilt ihm im Namen der Staatsregierung Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) mit.
Für besondere Auskunftsfreudigkeit ist Innenminister Markus Ulbig (CDU) ja nicht bekannt.
Und besonders eilig scheint es sein Ministerium auch nicht zu haben.
„Wann wurde mit der Erarbeitung des Informationsfreiheitsgesetzes für den Freistaat Sachsen begonnen und welchen Erarbeitungsstand weist das Vorhaben auf?“, hatte Stange gefragt.
Die hübsche Überraschung: Zwei Jahre sind noch nicht drüber hingegangen. Sebastian Gemkow: „Mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfes wurde im Mai 2015 begonnen.“
Ja, aber wie sieht es mit dem Stand der Ausarbeitung aus? Wann bekommt der Landtag was zu sehen?
Die Antwort klingt dann schon sehr nach den üblichen Erklärungen des Innenministeriums, warum man zu bestimmten hartnäckigen Nachfragen einfach keine Auskunft geben möchte.
In diesem Fall mündet die Auskunftsverweigerung in die Aussage: „Eine Pflicht, den Landtag noch vor dem Abschluss des Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses innerhalb der Staatsregierung über den zum Zeitpunkt einer Kleinen Anfrage jeweils aktuellen Erarbeitungsstand bzw. über zeitliche Planungen zu informieren, besteht somit nicht. Eine solche Pflicht wäre mit dem Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung auch nicht zu vereinbaren, da sie sich auf noch nicht abgeschlossene Vorgänge, nämlich auf die Vorbereitung von Gesetzesvorlagen, und damit auf den grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Staatsregierung, bezöge.“
Da wird sich Enrico Stange wohl an den Kopf gefasst haben. Seine Frage lautete doch eigentlich nur: „Wann ist mit der Gesetzesvorlage des beabsichtigten Informationsfreiheitsgesetzes für den Freistaat Sachsen zu rechnen?“
Und dann so eine Ausrede? Als hätte er schon die fertigen Texte zum Gesetzentwurf lesen wollen.
Aber die wird es erst geben. Irgendwann. Oder in den Worten der Auskunft: „Der Landtag als zuständiger Gesetzgeber für das Informationsfreiheitsrecht wird spätestens mit Einreichung der Gesetzesvorlage umfassend und verbindlich über die Vorstellungen der Staatsregierung informiert werden.“
Ja, aber wann kommt sie denn? Das war doch wohl die zentrale Frage des Abgeordneten?
„Die Frage nach dem beabsichtigten Zeitpunkt der Gesetzesvorlage und dem Erarbeitungsstand des Gesetzentwurfs berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil sie sich auf den internen Willensbildungsprozess der Staatsregierung zu diesem Vorgang bezieht.“
Das klingt gar nicht gut. Hat das Innenministerium einen Entwurf vorgelegt, den die anderen Ministerien inakzeptabel finden? Oder gibt es nicht mal einen? Hat man das Ding einfach vergessen und die Anfrage hat für ein gelindes Erschrecken gesorgt?
Eine Begründung, warum das Gesetz noch irgendwo schmort, bringt die Regierungsantwort auch nicht. Irgendjemand hat augenscheinlich gar keine Lust, so ein Gesetz vorzulegen. Genau so klingt die lange Antwort, die eher eine Ausrede ist.
Die Antwort zum Informationsfreiheitsgesetz. Drs. 8543
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