Seit 2011, seit jenen denkwürdig aus dem Ruder gelaufenen Ereignissen um den 13. Februar in Dresden, gehören Funkzellenabfragen zum Standardrepertoire der sächsischen Polizei und der Staatsanwaltschaften. Bei immer mehr Ermittlungen werden die Betreiber der Funknetze staatlicherseits gebeten, die Verbindungsdaten aus mehreren Funkzellen herauszugeben. 2016 wurde ein neuer Rekord erzielt.

„lm Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 10. Januar 2017 wurden in 381 von den sächsischen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden bearbeiteten Ermittlungsverfahren insgesamt 448 Beschlüsse für (nichtindividualisierte) Funkzellenabfragen realisiert“, teilt Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf Nachfrage des innenpolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion im Landtag, Valentin Lippmann, mit. Allein auf die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 gerechnet, waren es 371 Ermittlungsverfahren mit 438 Einzelbeschlüssen.

Was trotzdem ein neuer Rekord ist.

Wurde 2014 noch in 257 Verfahren eine Funkzellenabfrage angeordnet, so waren es 2015 schon 360 Verfahren. Und mittlerweile gehört Leipzig zu den Orten, wo Funkzellenabfragen fast zum Sport geworden sind. 2016 führt Leipzig die Liste eindeutig mit 117 Verfahren und 153 Einzelabfragen an, weit vor der Staatsanwaltschaft Dresden mit 70 und Chemnitz mit 64 Verfahren.

Was natürlich auch konkrete Gründe haben kann – so wie den Überfall auf Connewitz im Januar 2016 zum Beispiel.

Wie aufwendig so eine Funkzellenabfrage werden kann, schildert Gemkow am Beispiel der rechtsradikalen Terrorgruppe Freital: „Dabei wurden 42.441 Verkehrsdaten erhoben, wobei 9.822 Rufnummern betroffen waren. Bei den Bestandsdaten, die zu Rufnummern/Anschlusskennungen nach § 112 TKG erhoben wurden, handelt es sich um Name, Vorname und Anschrift.“

So etwas muss natürlich ausgewertet werden.

Ganz ähnlich war es beim Anschlag auf die Moschee in Dresden: „Im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf eine Moschee in Dresden wurden Maßnahmen nach § 100g StPO durchgeführt. Hierbei wurden 75.219 Verkehrsdaten erhoben, wobei 19.581 Rufnummern betroffen waren. Hierbei ist allerdings darauf hinzuweisen, dass darin auch die Daten einer Funkzellenabfrage im Zusammenhang mit dem Anschlag auf das ICC Dresden enthalten sind, der Gegenstand des gleichen Ermittlungsverfahrens ist.“

Was erstaunt, ist die Tatsache, dass im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Bautzen im September 2016 keine Funkzellenabfragen beantragt wurden. Valentin Lippmann hatte extra danach gefragt.

Eigentlich wollte Lippmann auch wissen: „Wie viele Rufnummerninhaber waren jeweils betroffen?“

Immerhin sieht man ja an den Abfragen für Freital und den Anschlag auf die Moschee, welches Ausmaß schon einzelne Funkzellenabfragen haben. Aber die Gesamtzahl zu ermitteln, das sei doch zu viel des Aufwandes, meinte der Minister. Er gibt auf den ganzen Fragenkomplex nur eine ganz summarische Antwort: „In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2016 Verkehrsdaten aus ca. 11.500 konkret benannten Funkzellen und von ca. 280 Tatorten, bei denen die betroffenen Funkzellen durch alle drei Netzbetreiber ausgewählt wurden, erhoben. lm Ergebnis wurden durch die Netzbetreiber ca. 11.500 Verkehrsdatendateien mit den im Erhebungszeitraum durchgeführten Telekommunikationsvorgängen zu den konkret benannten Funkzellen sowie ca. 840 Verkehrsdatendateien zu den im Erhebungszeitraum durchgeführten Telekommunikationsvorgängen für jeweils mehrere Funkzellen übermittelt.“

Die Anfrage von Valentin Lippmann (Grüne) zu Funkzellenabfragen 2016. Drs. 7930

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