Die Sorge ist verständlich, die die Landtagsabgeordnete der Linken, Juliane Nagel, umtrieb, als sie die sächsische Staatsregierung nach den Abschiebungen nach Afghanistan fragte. Denn viel zu offenkundig versuchen deutsche Innenminister, ausgerechnet das Bürgerkriegsland zum sicheren Herkunftsstaat zu erklären. Abgeschoben wird trotzdem. Da kennt auch Sachsens Innenminister Markus Ulbig nichts.
„Im Jahr 2016 und bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Anfrage am 4. Januar 2017 wurden 22 abgelehnte afghanische Asylbewerber abgeschoben. Die Betroffenen wurden nicht nach Afghanistan, sondern nach der Dublin-III-Verordnung in andere Staaten der Europäischen Union überstellt bzw. in sichere Drittstaaten abgeschoben. Dabei handelte es sich um 21 männliche Personen und eine weibliche Person. 20 Personen waren alleinstehend, bei den beiden anderen Personen handelte es sich um ein Ehepaar“, teilte Markus Ulbig auf die Anfrage hin mit.
Sichere Drittstaaten?
Das haben die Bundesbürger aber 2015 anders erlebt. Dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel überhaupt gezwungen sah, einzugreifen und ihr berühmtes „Wir schaffen das“ zu sprechen, lag ja an der rigorosen Abschottungspolitik von Ungarn. Die sich bis heute nicht geändert hat. Noch leben dort Flüchtlinge unter beklemmenden Bedingungen. „Wir wollen diese Menschen nicht haben“, ist der Tenor der dortigen Regierung, die nicht nur Zäune zur Abwehr der flüchtenden Menschen errichten ließ, sondern die ins Land Gelangten in Schnellverfahren aburteilt.
Wohin kommen die dann?
Denn wer die Antwort von Markus Ulbig liest, sieht, dass 16 der 20 aus Sachsen abgeschobenen Afghanen ausgerechnet nach Ungarn abgeschoben wurden.
Dass man auch sonst nicht allzu gastfreundlich mit den aus Afghanistan Geflüchteten umgeht, zeigt auch eine andere Zahl.
„Im Jahr 2016 sind 72 afghanische Personen freiwillig nach Afghanistan ausgereist“, teilt Ulbig nämlich noch mit.
Freiwillig zurück in ein Bürgerkriegsland? Wohl eher enttäuscht von einer gnadenlosen deutschen Bürokratie.
Und Ulbig lässt auch keinen Zweifel daran, dass er bereit ist, die um Asyl nachsuchenden Menschen mit dem nächsten Sammeltransport nach Afghanistan zurückzuschicken.
„Sachsen prüft grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Beteiligung an Sammelabschiebungen nach Afghanistan. Am 14. Dezember 2016 erfolgte keine Beteiligung an der Sammelabschiebung. Erkenntnisse über im Januar 2017 stattfindende Sammelabschiebungen nach Afghanistan liegen der Staatsregierung nicht vor.“
Unbarmherzigkeit beginnt nicht erst, wenn die Trumps regieren. Sie beginnt bei deutschen Innenministern schon viel früher.
Anfrage von Juliane Nagel „Abschiebungen aus Sachsen nach Afghanistan“. Drs. 7943
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