Der Ruf nach mehr Waffen hat nichts mit Angst zu tun. Auch wenn die Poltergeister vom rechten Rand das gern behaupten und meinen, sie müssten sich gegen drohende Gefahren aufrüsten. Gerade die Jahre 2015 und 2016 mündeten ja in eine regelrechte Bewaffnungshysterie in einigen Teilen der Bevölkerung. Und die Befürchtung lag im Raum, dass gerade Sachsens Rechtsextreme sich mit Waffen und Erlaubnisscheinen eindecken könnten.

Das Thema hat auch Kerstin Köditz, die Sprecherin für Antifaschistische Politik der Linksfraktion im Landtag, beschäftigt. Sie hat deshalb die Staatsregierung gefragt, was man über die Versuche sächsischer Rechtsextremisten weiß, an Waffen zu kommen. Und die Frage steht im Raum: Haben sie schon welche?

Ja, bestätigt Innenminister Markus Ulbig. Sie haben: „Dem Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV) liegen Erkenntnisse vor, dass 73 Personen, die der rechtsextremistischen Szene zugerechnet werden, im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind.“

Was auch der Verfassungsschutz durchaus kritisch sieht. Aber die Hürden, dass diese Leute ihre Erlaubnis wieder loswerden, sind hoch. Allein der Verdacht, die Inhaber der Erlaubnis könnten Rechtsextremisten sein, genügt nicht. Es muss geprüft werden.

„Im Jahr 2016 waren bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen in 36 Fällen Hinweise zum Rechtsextremismus zu prüfen“, teilt der Innenminister mit. Und selbst wenn sich der Verdacht bestätigt, wird die Erlaubnis nicht einfach entzogen.

„In drei Fällen wurde im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung festgestellt, dass bei der Staatsanwaltschaft anhängige Verfahren den Tatbestand der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründen könnten. Bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Verfahren sind die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen ergebnisoffen“, betont der Minister. „In einem weiteren Fall führten Feststellungen im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung zur Einleitung eines Verfahrens zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis. Im Ergebnis der Anhörung wurde die waffenrechtliche Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) freiwillig zurückgegeben.“

Und wie war es bei den 2016 ausgereichten Kleinen Waffenscheinen?

„Keine Person, die nachweislich einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung einschlägige Bestrebungen im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WafIG verfolgt oder unterstützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat, beantragte und/oder erhielt im Jahr 2016 eine waffenrechtliche Erlaubnis“, teilt Ulbig mit. „Bei einem im Jahr 2016 beantragten Kleinen Waffenschein waren Hinweise zum Rechtsextremismus zu prüfen.“

Was aber nicht heißt, dass Rechtsextremisten in Sachsen sich nicht bewaffnen. Sie bevorzugen augenscheinlich dazu die illegalen Wege.

„Wie viele Fälle sind der Staatsregierung im Jahr 2016 bekannt geworden, in denen sich der Verdacht ergab oder erhärtet hat, dass Personen, die der extremen Rechten zuzurechnen sind, Waffen ohne die notwendige waffenrechtliche Erlaubnis besitzen oder besaßen?“, hatte Kerstin Köditz nämlich auch noch gefragt.

Und die Antwort ist erhellend: „In dem vom LfV der rechtsextremistischen Szene zugerechneten Personenkreis wurden zwölf Fälle dieser Art bekannt. Dabei wurden Waffen gemäß § 1 Abs. 2 WaffG berücksichtigt.“

Da das aber meist erst bei polizeilichen Kontrollen oder Hausdurchsuchungen offenkundig wird, kann man durchaus von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Deshalb hatte Kerstin Köditz auch noch extra eine Anfrage zu „Waffenverstecken und Erddepots von Angehörigen der extremen Rechten im Jahr 2016“ gestellt. Aber dazu lagen dem Innenminister keine Angaben vor. Gefunden werden kann eigentlich nur, wovon die Polizei ahnt oder weiß, dass es gefunden werden kann.

Die Anfrage von Kerstin Köditz (Die Linke). Drs. 7846

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