Manchmal sind die beiden innenpolitischen Sprecher von Linksfraktion und Grünenfraktion im Sächsischen Landtag, Enrico Stange und Valentin Lippmann, wie kommunizierende Röhren. Fast zeitgleich stellen sie Anfragen ganz ähnlichen Inhalts an die Staatsregierung. Nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz wollten beide gern wissen, wie viele „Gefährder“ in Sachsen registriert sind.

Immerhin war ja Mitte Januar endgültig klar, dass der Attentäter Anis Amri ein Altbekannter bei deutschen Behörden war und als „Gefährder“ eingestuft war. Entsprechend wurde er zeitweise sehr intensiv überwacht, schaffte es aber trotzdem, der Überwachung doch wieder zu entgehen und unbehelligt sein Attentat in Berlin vorzubereiten.

Der Begriff „Gefährder“ ist nicht durch ein Gesetz definiert, sondern wird von deutschen Behörden seit 2004 verwendet, um Personen zu klassifizieren, denen man Gewalt- und Terrortaten zutraut. Die Bundesländer legen selbst fest, welche Personen als „Gefährder“ erfasst werden.

Am 2. Februar meldete „Spiegel Online“ die neuesten Zahlen für den Bund, die allein das Bundeskriminalamt (BKA) herausgibt: „Wie die Bundespolizeibehörde mitteilt, gelten derzeit 570 in Deutschland gemeldete Islamisten als mögliche Gewalttäter, denen ein Anschlagsversuch unmittelbar zuzutrauen ist. Etwa die Hälfte halte sich aktuell in Deutschland auf, 90 von ihnen säßen in Haft. Mitte Januar hatte die Zahl der potenziellen islamistischen Attentäter noch bei 548 gelegen.“

Wobei sich nicht alle auch in Deutschland aufhalten. Gut die Hälfte betrifft das, betont das BKA. Was auch damit zu tun hat, dass die meisten „Gefährder“ junge Männer sind, die zur Teilnahme an einem der Bürgerkriege im Nahen Osten oder Mittelasien ausgereist sind, meist im Dienst von Terrororganisationen wie dem IS. Sie haben oft an Ausbildungscamps teilgenommen und auch Kampferfahrung. Und während einige dieser jungen Leute desillusioniert nach Europa zurückkehren, kommen andere – wie Anis Amri – in der Absicht, den Terror aus Nahost oder Nordafrika direkt in europäische Großstädte zu tragen. Das war auch bei den blutigen Anschlägen in Paris der Fall.

Wobei die Zahl 570 nicht vollständig ist. Das merkt Innenminister Markus Ulbig (CDU) in seinen Antworten an Stange und Lippmann nicht extra an. Wobei Valentin Lippmann, der innenpolitische Sprecher der Grünen,  diesmal die kürzere Antwort bekam. Er hatte nur nach „Gefährdern“ gefragt, während Enrico Stange aus der Linksfraktion zumindest den starken Verdacht hatte, dass die Polizei nicht nur islamistische Gefährder beobachtet. Es ist nämlich nicht die einzige gefährliche Personengruppe im Land, die nur allzu bereit ist, Anschläge auf friedliche Menschen und zivile Institutionen zu verüben.

Schon gar nicht in Sachsen. Da verschiebt sich das Bild nämlich, auch wenn die sächsische Polizei keine Einzelzahlen für die beobachteten Personen in Sachsen herausgibt. Nur zwei Kategorien (A und B), die zumindest die Größenverhältnisse ahnen lassen. Denn wenn es um „Gefährder“ und „relevante Personen“ aus dem Bereich „PMK Ausländer“ bzw. „Islamisten“ mit Wohnsitz in Sachsen geht, vermeldet Markus Ulbig für 2014 bis 2016 nur „keine bzw. unterer einstelliger Bereich“. Was man als eine Zahl irgendwo zwischen 0 und 5 interpretieren kann.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bis 2015 nur um eine einzige Person handelte, geht aus einer Antwort von Markus Ulbig vom 22. April 2016 hervor.

Wesentlich drängender ist in Sachsen – zumindest aus Sicht der Polizei – das Problem politischer Kriminalität von rechts und links. Hier wird bei „Gefährdern“ wieder eine niedrige Zahl irgendwo im einstelligen Bereich, bei „relevanten Personen“ eine Zahl im „unteren zweistelligen Bereich“ zugegeben. Was dann irgendetwas zwischen 10 und 49 Personen sein kann, die unter verstärkter Beobachtung durch die sächsische Polizei stehen – zumindest als „relevante Personen“. Was alles Mögliche heißen kann, wenn man bedenkt, mit welchem Aufwand teilweise mutmaßliche linke „kriminelle Vereinigungen“ nicht nur beobachtet, sondern auch angeklagt werden, während rechte Terrorgruppen der Aufmerksamkeit der sächsischen Polizei immer wieder entgingen.

Wo ist nun der Unterschied zwischen der – auch nach Ulbigs Auskunft – zahlenmäßig sehr kleinen Gruppe von „Gefährdern“ und der etwas größeren Gruppe von „relevanten Personen“? – Wikipedia: „Relevante Personen seien vorwiegend Personen im näheren Umfeld von Gefährdern, die bereit sind bei der Vorbereitung einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung logistisch zu helfen oder zu unterstützen.“ Das sind also die potenziellen Unterstützer oder Unterstützerinnen, von denen die Polizei vermutet, sie könnten den eigentlich gefährlichen Personen bei eventuellen Straftaten helfen: Freunde, Bekannte, wahrscheinlich auch Lebenspartner und Familienangehörige…

Anfrage von Enrico Stange (Die Linke) „,Gefährder‘ und ‚relevante Personen‘ aus Sachsen 2014 – 2016“. Drs. 8203

Anfrage von Valentin Lippmann (Grüne) „Sogenannte Gefährder in Sachsen“. Drs. 8117

Anfrage von Enrico Stange (Die Linke) „Gefährderansprache bei der sächsischen Polizei“ vom April 2016. Drs. 4746

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