Das Land Brandenburg möchte geduldete Asylsuchende, die Opfer rassistischer Gewalt wurden, nicht mehr abschieben. Berlin denkt ebenfalls über einen derartigen Erlass nach. Nun fordert die Linksfraktion im sächsischen Landtag, dies auch hierzulande umzusetzen. Das Innenministerium reagiert jedoch ablehnend.

Die Linksfraktion im sächsischen Landtag fordert ein Bleiberecht für geduldete Asylbewerber, die Opfer einer rechten Gewalttat wurden. Brandenburg hatte vor einigen Wochen als erstes deutsches Bundesland einen entsprechenden Erlass veranlasst. Demnach sollen betroffene Geflüchtete, deren Asylantrag abgelehnt wurde und deren Abschiebung ausgesetzt ist, vorübergehend in Deutschland bleiben dürfen. Schon jetzt sieht das Aufenthaltsgesetz einen solchen Ermessensspielraum vor. Die Ausländerbehörden sollen diesen nun stärker ausschöpfen.

„Wir werden im Landtag schnell initiativ werden und die Staatsregierung auffordern, den Brandenburger Erlass für Sachsen zu übernehmen“, erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Migrations- und Flüchtlingspolitik der Linksfraktion. Dies würde dabei helfen, „die rigide Abschiebepolitik im Freistaat ein wenig humaner“ zu machen. Zudem könnten die Betroffenen in den Gerichtsprozessen gegen die mutmaßlichen Täter aussagen. „Politisch motivierte Gewalt lässt sich eindämmen, wenn die Täter merken, dass ihre Taten zum Gegenteil dessen führen könnten, was sie wollen. Gleichzeitig würde sich die Gesellschaft kraftvoll zum Opferschutz bekennen.“

Das zuständige Innenministerium erteilt einem solchen Vorhaben jedoch eine Absage. „Ähnliche Regelungen sind in Sachsen nicht geplant“, sagt Pressereferentin Pia Leson und verweist auf die derzeitige Rechtslage, die einen „ausreichenden Rahmen“ für Behördenhandeln schaffen würde.

CDU-Innenexperte Christian Hartmann lehnt den Vorschlag der Linksfraktion ebenfalls ab. Das Aufenthaltsrecht bestimme darüber, wer Deutschland verlassen müsse. „Weil jemand Opfer einer Straftat wurde, kann dieser Umstand nicht das geltende Asylrecht außer Kraft setzen“, so Hartmann.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Albrecht Pallas bezeichnet einen generellen Abschiebestopp von Opfern rechter Gewalt als nicht mehrheitsfähig: „Jetzt eine solche Forderung für Sachsen zu erheben, ist reine Symbolpolitik.“ Auch er verweist auf die Ermessensspielräume der Behörden und wünscht sich mehr Engagement gegen rechte Gewalt.

„Bis zum Abschluss eines Strafverfahrens gegen die Täter sollten Asylbewerber nicht abgeschoben werden“, fordert Petra Zais, die asylpolitische Sprecherin der Grünen. Auch eine Änderung des Aufenthaltsrechts sei sinnvoll, wonach im Einzelfall nicht mehr nur geprüft werden soll, ob Betroffene in ihren Herkunftsländern traumatisiert wurden, sondern durch Übergriffe auch in Deutschland.

Die AfD-Fraktion ließ die Anfrage der L-IZ unbeantwortet.

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Aussagen vor Gericht gegen rechte Täter mögen Innenminister anscheinend nicht so gern. Ohne Opfer kein Prozess,und schwups – stimmt die Statistik wieder.

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