Transparenz sieht anders aus. Und zumindest ist unübersehbar, dass Minister der sächsischen Regierung nicht wirklich wissen, was das ist. Selbst Bagatellen verstecken sie hinter einer Nebelwand des Herrschaftswissens. Nur ja nicht mit offenen Karten spielen. Das Herumgedruckse hinterher wird immer peinlicher, wie Innenminister Markus Ulbig (CDU) so gern demonstriert.
2015 stand Markus Ulbig im Oberbürgermeisterwahlkampf in Dresden. „Dabei ging er auch bei PEGIDA-Anhängern auf Stimmenfang“, schätzt André Schollbach, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Landtag, das ein, was Ulbig damals alles unternahm, um sich irgendwie in Dresden als OB-Kandidat zu profilieren.
So traf er sich als Innenminister am 26. Januar 2015 mit der PEGIDA-Führungsspitze, was er die Öffentlichkeit dann sogar per Pressemitteilung wissen ließ. War das nun Wahlkampf-Taktik? Schollbach jedenfalls vermutet es. Denn wirklich inhaltsreich war die Pressemiteilung nicht.
Als Schollbach dann mittels Kleiner Anfrage Näheres zu Ulbigs PEGIDA-Date wissen wollte, gab dieser sich wortkarg und weigerte sich, den Ort des Treffens mitzuteilen. Darüber sei zwischen den Beteiligten und dem die Räumlichkeit zur Verfügung stellenden Dritten „Stillschweigen vereinbart“ worden. Einer Antwort stünden schützenswerte Rechte Dritter entgegen.
Dies ließ sich André Schollbach, der von Haus aus Jurist ist, nicht bieten und zog vor den Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Dessen Urteil vom 28. Januar 2016 war eindeutig: Die Staatsregierung hat Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung verletzt, indem sie die Anfrage unvollständig beantwortete. Die Urteilsgründe waren deutlich: Entgegenstehende Rechte Dritter können angesichts des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts nicht durch „freigiebige“ Zusicherung der Regierung oder ihrer Mitglieder begründet werden. Mit dem Urteil im Rücken stellte Schollbach eine neue Anfrage (Parlaments-Drucksache 6/4092). Eine inhaltliche Antwort erhielt er wieder nicht.
Was da als Begründung kam, ist für Schollbach der Gipfel der Ausreden: „Eine Offenlegung hätte einen Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlust zur Folge, der künftig ähnlich gelagerte Aktivitäten wesentlich erschweren, wenn nicht ausschließen würde.“
Was sich der Landtagsabgeordnete nicht gefallen lassen will. Er will das „Staatsgeheimnis“ lüften. Er will vom Verfassungsgerichtshof feststellen lassen, dass er erneut in seinem verfassungsmäßigen Recht verletzt worden ist. Nach der Rechtsprechung des VGH ist eine Antwort nur dann vollständig, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden. Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort (SächsVerfGH, Vf. 19-I-97).
Am Freitag, 20. Januar, findet nun die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof, Saal 115, Harkortstraße 9 in Leipzig statt.
„Ulbigs Ausreden lasse ich nicht gelten. Die Umstände seines PEGIDA-Dates müssen aufgeklärt werden“, sagt Schollbach. „Was hat der Innenminister zu verbergen, dass er so hartnäckig über den Ort seines PEGIDA-Treffens schweigt? Nur wenn die Rechte der Opposition gewahrt werden, kann sie die Regierung effektiv kontrollieren. Die CDU-geführte Staatsregierung missbraucht immer wieder ihre Macht, indem sie missliebigen Fragen willkürlich ausweicht.“
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