Eigentlich hätte Anja Klotzbücher, europapolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, auch schreiben können: „Sie sind naiv, Herr Minister!“ Sie hatte die sächsische Staatsregierung gefragt, wie sie sich denn nun zu CETA und TTIP positioniert. Ist ja keine ganz blöde Frage, wenn auch in Kommunen die Angst umgeht, dass man künftig in teure Prozesse mit gigantischen Dienstleistungskonzernen verwickelt wird.

Ausweichend waren die Antworten der sächsischen Staatsregierung zu dem Thema schon immer. Man mag sich nicht festlegen. Schon gar nicht bei einem Thema, das so stark von Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und eher linken Parteien geprägt wird. Die Hoffnung, dass mit Martin Dulig (SPD) ein Wirtschaftsminister im Amt ist, der die alte Anschmiegsamkeit an die großen Wirtschaftsverbände verlässt und nicht nur beiläufig von Mittelstand redet, war groß. Bei der Linken zumindest.

Aber die Antwort, die Anja Klotzbücher bekam, war keine warme, sondern eine kalte Dusche. Sachsen als Bundesland verlässt sich einfach darauf, dass alles, was die Berliner Regierung dazu verkündet, schon stimmen wird.

Wortlaut der Duligschen Antwort: „Der Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge hat für die Kommunen höchste Bedeutung und muss aus Sicht der Staatsregierung daher umfassend gewährleistet sein. Die Staatsregierung teilt die Auffassung der Bundesregierung (…), dass Deutschland im Rahmen der CETA-Vorschriften den Spielraum behält, Maßnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge und zur Regulierung aufrechtzuerhalten und auch zukünftig zu ergreifen. Auch wird sichergestellt, dass die Rücknahme von Liberalisierungen, die innerstaatlich vorgenommen wurden, möglich ist. Die Staatsregierung begrüßt, dass in Ziffer 4 (Öffentliche Dienstleistungen) des Gemeinsamen Auslegungsinstruments zum „Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen“ (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten eine ausdrückliche Klarstellung aufgenommen wurde, die die Auffassung der Bundesregierung bekräftigt.”

Und die Ablehnung in Richtung der Kommunen folgt: “Da die Entscheidungs- und Regelungsbefugnis der Kommunen durch CETA nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht infrage gestellt und dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht Rechnung getragen wird, ist die Einleitung eines Konsultationsverfahrens derzeit nicht geboten.“, so Dulig.

Greenpeace hatte seine Bedenken zum „Gemeinsamen Auslegungsinstrument“ schon angemeldet: „Das Gemeinsame Auslegungsinstrument zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten ist eine völkerrechtlich verbindliche Erklärung zwischen Kanada und der EU zur Auslegung des CETA-Abkommens. Sie ändert nichts am Text des Abkommens sondern wird im Zweifelsfall zur Interpretation des Abkommens herangezogen.“

In diesem Zusatzpapier heißt es zwar: „Das CETA hindert die Regierungen nicht daran, die Erbringung dieser Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zu definieren und zu regulieren. Das CETA wird die Regierungen nicht dazu zwingen, dass sie Dienstleistungen privatisieren, noch hindert es sie daran, die Bandbreite der von ihnen für die Öffentlichkeit erbrachten Dienstleistungen zu erweitern.“

Das „Ja, aber“ steckt dann in der Gewährleistung von Klagerechten: „Das CETA enthält moderne Investitionsvorschriften, nach denen die Regierungen weiterhin das Recht haben, im öffentlichen Interesse regelnd tätig zu werden, auch wenn sich diese Regelungen auf eine ausländische Investition auswirken, wobei es gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz  für Investitionen und eine faire und transparente Streitbeilegung garantiert.“

Das „hohe Maß an Schutz“ ist nämlich ganz und gar nicht aufgehoben: Wenn ein Unternehmen sich geschädigt sieht, kann es die Schiedsgerichte anrufen und eine Entschädigung fordern, die „den vom Investor erlittenen Verlust nicht übersteigen darf“.

Da beginnen die Grauzonen. Und die können teuer werden.

Logisch, dass Klotzbücher mit Duligs Antwort nicht zufrieden ist: „Durch die Freihandelsabkommen CETA und TTIP drohen weitreichende Auswirkungen. Verschiedene Kommunen in Sachsen (etwa die Stadt Dresden am 7. Mai 2015) haben sich deshalb mit Beschlüssen und Resolutionen gegenüber den Freihandelsabkommen positioniert. Die Staatsregierung reagiert auf diese kommunalen Äußerungen, indem sie lediglich auf den  Verhandlungsstand verweist und sich ansonsten auf die Auffassungen der Bundesregierung verlässt. Das ist zu wenig!“

Die Sächsische Staatsregierung müsse stattdessen in einen aktiven Dialog mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden treten.

„Ein solches Vorgehen oder gar ein Konsultationsverfahren, in dem die Kommunen mit der Staatsregierung über die kommunalen Folgen der Freihandelsabkommen diskutieren können, ist aber nicht vorgesehen“, sagt die Landtagsabgeordnete. „Dieses Verhalten der Staatsregierung werte ich als Missachtung der sächsischen Kommunen, von denen sich viele – anders als die Koalition auf Landesebene – ernsthaft mit den Folgen der Freihandelsabkommen beschäftigen. Sie dürfen nicht länger übergangen werden!“

Die Auskunft der Staatsregierung auf die Anfrage von Anja Klotzbücher. Drs. 7055

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