Sächsische Demokratie – das war 26 Jahre lang immer nur halbe Demokratie. Was zählte, war das, was sich die Regierungskoalition dachte. Die Opposition galt eher als Störenfried und lästiges Übel. Selbst bei Haushaltsverhandlungen. Die Linksfraktion hatte jetzt die Nase voll und ist vor den Verfassungsgerichtshof gezogen – und hat Recht bekommen. Überraschenderweise. Oder auch nicht.

Denn eigentlich hätte sich auch die jetzige CDU/SPD-Regierung denken können, dass sie den Oppositionsfraktionen nicht einfach eine Mitwirkung nach Gemütslage zugestehen kann – mal ja, mal nein. Die Botschaft, die der Sächsische Verfassungsgerichtshof am Donnerstag, 27. Oktober, formulierte, war eindeutig: „Der Verfassungsgerichtshof stellte in seinem Urteil eine Verletzung von Art. 39 Abs. 3 SächsVerf fest. Dieser beinhaltet das Recht der Fraktionen auf chancengleiche Teilhabe an der Wahrnehmung parlamentarischer Funktionen und ist als Maßstab überall dort zu beachten, wo den Fraktionen durch Verfassung, Gesetz oder Geschäftsordnung eigene Rechte eingeräumt werden. Deren Durchsetzung darf nicht davon abhängen, ob sich die Fraktion in der Mehr- oder Minderheit befindet.“

„Das höchste Gericht im Freistaat Sachsen hat sich schützend vor die parlamentarische Demokratie gestellt und der Diktatur der Mehrheit Einhalt geboten. Die heutige Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes stellt daher einen Meilenstein für das Recht auf Chancengleichheit der Minderheit dar“, kommentierte Sebastian Scheel, parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, das Urteil. „Willkürhandlungen der parlamentarischen Mehrheit von CDU und SPD sind in die Schranken gewiesen worden. Damit ist das Urteil richtungweisend über Ländergrenzen hinaus. Der Stellenwert der Entscheidung besteht in der Stärkung der Rechte der Opposition im Prozess der Gesetzgebung, insbesondere in der Haushaltsgesetzgebung.“

Worum es ging, erläutert Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion: „Sachwidrig hatte die CDU/SPD-Koalition eine Vielzahl von Themen im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes untergebracht, die damit eigentlich nichts zu tun hatten. Dabei wurde der Zeitdruck der Haushaltsberatungen für ein ‚Huckepackverfahren‘ ausgenutzt. Folge: Die Änderung der Gemeindeordnung wurde gar keiner Sachverständigenanhörung unterzogen, die Änderung des Abgeordnetengesetzes mit der umstrittenen kräftigen Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale wurde nur in einem verkürzten Verfahren behandelt. Dabei sollen gerade Sachverständigenanhörungen dem fortwährenden Substanzverlust in der Politik entgegenwirken. Die kultivierte Überheblichkeit der parlamentarischen Mehrheit hat eine empfindliche Niederlage erlitten. Sieger ist die Demokratie.“

Es ist nicht das erste Mal, dass die Regierungsmehrheit in Sachsen so versucht hat, unliebsamen Diskussionen aus dem Weg zu gehen und wichtige Entscheidungen im Windschatten großer Gesetzespakete (wie denen zum Haushalt 2017/2018) mit durchzumogeln. Aber erstmals gibt es dazu so ein klares Urteil vom Verfassungsgericht, das damit im Grunde auch ein Wecksignal an die Landesregierung sendet, die sich nach 26 Jahren CDU-Regierung so einige hoheitliche Sonderwege ausgedacht hat, um sich nicht mit der unbequemen Opposition abmühen zu müssen.

Es ist erstaunlich, wie schnell nun auch SPD und CDU Vollzug melden, als hätten sie gar kein anderes Urteil erwartet.

„Die Koalitionsfraktionen haben zusammen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags im Interesse von Transparenz für die Beratungen des Doppelhaushaltes 2017/18 Vorsorge getroffen“, erklärt Mario Pecher, stellvertretender Sprecher für Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion, zum Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs. „Es wurden frühzeitig Termine für Anhörungen vereinbart, in denen auch die im Verfahren gestellten Änderungsanträge von Sachverständigen begutachtet werden können.“

Und ganz formal sieht es die CDU-Fraktion auch so, für die es auch im Nachhinein kein ungewöhnlicher Vorgang zu sein scheint, wenn man im Finanzausschuss mit Regierungsmehrheit einen Antrag der Linken-Fraktion zu einer Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz einfach ablehnt. Dass damit tatsächlich Minderheitenrechte überstimmt wurden, hat der Verfassungsgerichtshof nun mehr als deutlich gemacht.

Dass es der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Jens Michel, nur als zu klärende Formalie betrachtet, überrascht dann trotzdem: „Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt in seinem Urteil Kriterien für ein formelles Erfordernis einer Anhörung im Landtag aufgestellt. Das zuletzt im Haushalts- und Finanzausschuss praktizierte Verfahren genügte diesen nach Auffassung des Gerichtes nicht. Mit dem Urteil ist die Wirksamkeit der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers aber nicht tangiert. Die CDU-Landtagsfraktion wird ungeachtet dessen die Erwägungen der Entscheidung analysieren und selbstverständlich die neu aufgestellten Maßstäbe beachten.“

Das ist sichtlich die blanke Königsperspektive. Genau diese Haltung hat aber in den vergangenen Jahren immer wieder dazu geführt, dass die Arbeit der Opposition weitenteils einfach negiert wurde. Kein Wunder, dass die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen sich veralbert fühlten – da saßen sie qua demokratischer Wahl mit am Tisch, aber immer wieder bekamen sie deutlich zu spüren: Eigentlich könnt ihr auch zu Hause bleiben.

Die Grünen sehen diese Mehrheits-Ignoranz ganz ähnlich kritisch wie die Linken.

„Das ist ein guter Tag für die Rechte der Oppositionsparteien im Sächsischen Landtag, deren Minderheitenrechte mit dem Urteil gestärkt wurden“, sagt Valentin Lippmann, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion. „Der Verfassungsgerichtshof hat der Mehrheit im Sächsischen Landtag ins Stammbuch geschrieben, dass das allen Abgeordneten und Fraktionen im Landtag zustehende Recht auf Chancengleichheit auch dann gewährt werden muss, wenn sie sich in der Minderheit befinden. Der CDU, die in Sachsen noch nie in der Opposition war, muss das offensichtlich ein Gericht ab und an mal erklären.“

Aber – siehe oben – verstanden wurde die Botschaft augenscheinlich nicht. Diese Spielchen um die ausschließliche Macht und die Ausgrenzung von Opposition werden wohl auch in Zukunft weitergehen. Sächsische Verhältnisse, für die Lippmann ein sehr deutliches Wort findet: „Für die Zukunft erwarte ich von den regierungstragenden Fraktionen, dass sie die verfassungsrechtlich verbrieften Rechte der Opposition achten und nicht nach Gutsherrenart verletzen.“

Das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs.

In eigener Sache – Wir knacken gemeinsam die 250 & kaufen den „Melder“ frei

https://www.l-iz.de/bildung/medien/2016/10/in-eigener-sache-wir-knacken-gemeinsam-die-250-kaufen-den-melder-frei-154108

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar