Schon seit 2014 stand Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) für seine Härte im Umgang mit Asylsuchenden in der Kritik. Damals sorgte eine nächtliche Abschiebung einer jungen Frau aus Leipzig für Schlagzeilen, die gerade volljährig geworden war und bei Nacht und Nebel von Polizisten aus ihrer Familie gerissen und abgeschoben wurde. Geändert hat sich an Ulbigs Praxis bis heute nichts. Im Gegenteil.
Monat für Monat feiert er sich dafür, dass er Menschen, die kein Aufenthaltsrecht bekommen, besonders radikal wieder in die Wüste schickt. Ganz wörtlich zu nehmen, denn nachdem über Monate Menschen aus Albanien und Kosovo ganz oben auf seiner Abschiebeliste standen, hat er schon im März seine Freude bekundet, dass bald auch Menschen aus Tunesien, Algerien und Marokko per Charterflug wieder nach Nordafrika zurückgeschickt werden könnten.
„Seitdem die Balkanländer von der Bundesregierung als sichere Herkunftsländer eingestuft wurden, funktioniert die Rückführung in diese Länder zügig und relativ problemlos“, sagte Ulbig im März. „Umso wichtiger ist es, dass nun auch Tunesien, Algerien und Marokko zeitnah als sichere Herkunftsländer anerkannt werden.“
Seit August steht auch Tunesien ganz oben auf seiner Liste der Länder, in die emsig abgeschoben wird.
Nicht nur die Linken fragten sich deshalb, ob dieser Mann wenigstens Familien respektiert und Menschen nicht einfach auseinanderreißt, weil Bürokraten unterschiedliche Aufenthaltstitel verteilen.
Die grüne Landtagsabgeordnete Petra Zais hat den Minister jetzt mal dazu befragt. Und den Mann da angetroffen, wo er wahrscheinlich die ganze Zeit stand: Es interessiert ihn einfach nicht. Womit er in der deutschen Asylbürokratie wahrscheinlich nicht allein steht. Menschen reduzieren sich in diesem System auf Nummern. Beziehungen, Schicksale, Hoffnungen interessieren nicht. Begabungen oder gar Integrationsbemühungen ebenso wenig.
„Wie viele Familien wurden seit Januar 2015 aus Sachsen abgeschoben? Bitte nach Monat, Zielland der Abschiebung und den jeweiligen Standorten des BAMF in Sachsen aufschlüsseln“, hatte Petra Zais gefragt.
Die Antwort des Ministers: „Im Zeitraum Januar 2015 bis Juli 2016 wurden aus Sachsen 4.123 Personen nach § 58 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) abgeschoben bzw. reisten nach § 58 Abs. 3 AufenthG überwacht aus.“
Und dann? Das Eigentliche? Weiß er überhaupt, ob Familien darunter waren oder auseinandergerissen wurden?
„Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen“, teilte er mit. „Die erfragten Angaben werden statistisch nicht erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten sämtliche Akten erfolgreicher Abschiebungen in dem fraglichen Zeitraum angefordert und ausgewertet werden. Dies würde allein für die 2.380 Abschiebungen nach § 58 Abs. 1 AufenthG mindestens eine Stunde pro Akte Arbeitsaufwand für die Zentrale Ausländerbehörde in Anspruch nehmen, und ist damit mit zumutbarem Aufwand nicht zu leisten. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung, insbesondere der Zentralen Ausländerbehörde, gefährdet.“
Womit zumindest eine Frage geklärt wäre: Warum Familien auseinandergerissen werden. Die Antragsteller werden alle für sich betrachtet, als wären sie alle allein gekommen. Oder um Markus Ulbig aus einer Antwort an die linke Landtagsabgeordnete Juliane Nagel aus dem Juni zu zitieren: „Aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Fragestellungen geht die Staatsregierung davon aus, dass sich die Fragestellung auf die Trennung von Familien bei Abschiebungen bezieht. (…) Angaben zu Abschiebungen von Familien werden im Gegensatz zum Scheiterungsgrund Familientrennung statistisch nicht erfasst.“
Heißt im Klartext: Amtlich registriert werden solche simplen Zusammenhänge erst, wenn eine Abschiebung scheitert. Fünf solcher Fälle wurden 2014 registriert, vier im Jahr 2015 und im Jahr 2016 mittlerweile zehn.
Einige der Scheiterungsgründe gab Ulbig jetzt in der Antwort an Petra Zais wieder: „Bei einem der vier Fälle aus dem Jahr 2015 und bei einem Fall aus dem Jahr 2016 lag eine Schwangerschaft vor. In zwei Fällen aus dem Jahr 2016 wurden psychische Probleme vorgetragen.“
Von einer Rücksicht auf das so oft gepriesene hohe Gut Familie ist da nichts zu merken.
Aber zumindest erfährt man noch, dass unter den Abgeschobenen auch 25 Kinder bis zum Alter von 17 Jahren waren.
Antwort von Innenminister Markus Ulbig an Petra Zais. Drs. 6162
Auskunft von Innenminister Markus Ulbig im Juni an die Linke-Abgeordnete Juliane Nagel. Drs. 5266
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