In Sachen PEGIDA tat sich die sächsische Regierung immer schwer. Gerade der zuständige Innenminister Markus Ulbig (CDU) verweigerte immer wieder konkrete Auskünfte, wenn es um diese sonderbare Dresdner Volksbewegung ging. Nicht nur über das eigenartige Treffen mit der PEGIDA-Führung, sondern auch über die Polizeieskorte für den niederländischen Rechtsaußen Geert Wilders, der unbedingt bei PEGIDA auftreten musste.
Noch 2015 fragten dazu sowohl Annekatrin Klepsch als auch André Schollbach (beide Linke) bei der Staatsregierung an. Doch zu mehr als der Auskunft, dass die Niederländische Botschaft „um polizeiliche Unterstützung für den Aufenthalt des Mitgliedes des Parlaments der Niederlande, Herrn Geert Wilders, während seines Aufenthaltes am 13.04.2015 in Dresden“ gebeten hatte und diese auch bekam, konnte er sich nicht aufraffen.
Als im Januar die Linke-Abgeordnete Juliane Nagel noch einmal nachhakte, verweigerte er wieder jede Auskunft zu den eingesetzten Polizeibeamten. Ganz so, als ginge es die Bürger gar nichts an, wie viele Polizisten ein Mann wie Wilders beschäftigt, bloß weil er in Sachsen seine Missachtung der Demokratie kundtun will.
Aber mittlerweile sind die Linken ja geübt – gerade was die Verweigerungshaltung des Innenministers betrifft, der wie kein anderer Minister im Regierungskabinett so tut, als würden Anfragen aus der Opposition zu seiner Arbeit schlicht eine Zumutung sein.
Also zog auch Juliane Nagel vor den Verfassungsgerichtshof. Und hatte Erfolg. Auch in diesem Fall bestätigte der Verfassungsgerichtshof, dass die Abgeordnete in ihrem Fragerecht verletzt wurde.
Mit Urteil vom 27. Oktober stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass die Staatsregierung die Landtagsabgeordnete in ihrem Recht aus Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Verfassung verletzt hat. Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Landesverfassung hat die Staatsregierung Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Innenminister Markus Ulbig (CDU) wollte aber irgendwie nicht.
Zu Ulbigs Ausrede stellte das Gericht fest: „Der Verfassungsgerichtshof befand, dass diese Begründung die unterbliebene inhaltliche Beantwortung nicht rechtfertigen kann. Aus dem schlagwortartigen Hinweis auf Sicherheitsgründe ist nicht ersichtlich, auf welchen Rechtsgrund sich die Staatsregierung für die Nichtbeantwortung berufen will und worauf die angeführten Sicherheitsgründe beruhen. So weit sie hiermit zu erkennen geben wollte, sie habe ihre Antwort aufgrund entgegenstehender Belange des Geheimschutzes verweigert, hat sie es versäumt, die Belange des Geheimschutzes konkretisierend darzustellen. Eine nachvollziehbare Abwägung mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Fragerecht ist ebenfalls nicht erfolgt.“
Das Urteil wurde von einem erstritten, der sich mittlerweile gut auskennt mit der Materie: dem Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach, der als Landtagsabgeordneter ja seine eigenen Differenzen mit dem Innenminister hat.
Juliane Nagel: „Geert Wilders’ Besuch bei Pegida am 13.04.2015 war kein Staatsakt. Darum stellt sich natürlich die Frage, welche Dimension das Polizeiaufgebot hatte, das ihn zum Kundgebungsort eskortierte und wie viel dieser Privatbesuch eines extrem rechten Politikers die öffentliche Hand gekostet hat. Schlimm genug, dass das Innenministerium wieder erst durch den Gang vor das Verfassungsgericht an seine Antwortpflicht erinnert werden musste.“
Was noch infrage steht, denn ein Hintertürchen ließ das Gericht ja, als es Ulbig einräumte, er hätte nur die Dimension des Geheimnisschutzes konkretisieren und begründen müssen.
Leichter wird es für Landtagsabgeordnete dadurch nicht unbedingt, künftig doch noch klare Antworten aus dem Innenministerium zu bekommen, was auch André Schollbach betont, wenn er sagt: „Dass brisante Kleine Anfragen nicht ordnungsgemäß beantwortet werden, ist leider kein Einzelfall. Die CDU-geführte Staatsregierung missbraucht immer wieder ihre Macht, indem sie die Beantwortung missliebiger Fragen willkürlich verweigert.“
Das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs.
Die erste Anfrage von Annekatrin Klepsch. Drs. 1397
Die Anfrage von André Schollbach. Drs. 141
Die Anfrage von Juliane Nagel. Drs. 3547
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Ein Wiederholungstäter, der immer wieder gegen die Verfassung verstößt also. Und das in dem Amt. Wenns ja nicht so traurig wär..