Am Mittwoch, 21. September, tritt eine Verordnung der EU-Kommission in Kraft, die den Handel und Besitz des Crystalausgangsstoffs Chlorephedrin erheblich einschränkt. Wer keine Erlaubnis zum Umgang mit dem Stoff besitzt, muss künftig mit einer Beschlagnahme rechnen. Ein Ausgangspunkt für die Maßnahme war ein spektakulärer Kriminalfall in Leipzig.

Im November 2014 beschlagnahmen Drogenfahnder im Raum Leipzig rund 2,9 Tonnen Chlorephedrin, die ein Pharmahändler aus der Messestadt gehortet hatte. Der 34-Jährige hatte bei einem Schweizer Chemikalienhandel sogar 4,1 Tonnen des Crystal-Ausgangsstoffs geordert.

Über einen Mittelsmann soll der Leipziger die Chemikalie wissentlich an deutsch-tschechische Dealer-Netzwerke verkauft haben. Ein Prozess gegen die beiden Hauptbeschuldigten in dem Mammutverfahren war im Juni 2015 aufgrund massiver Verfahrensfehler seitens der Staatsanwaltschaft geplatzt. Beide Angeklagte befinden sich seither auf freiem Fuß. Gegen die zuständige Oberstaatsanwältin laufen mittlerweile Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt.

Eine Neuauflage des Prozesses ist bisher nicht absehbar. Ohnehin müssen sich beide nur noch wegen des Verkaufs von etwa 10 Kilo der Chemikalie verantworten. Landgericht Leipzig und Oberlandesgericht Dresden kamen übereinstimmend zu der juristischen Bewertung, dass der bloße Umgang mit Chlorephedrin nicht – wie von der Staatsanwaltschaft angenommen – strafbar sei. Die beschlagnahmten Chemikalien wird der Pharmahändler aller Voraussicht nach trotzdem nicht zurückerhalten.

Ab Mittwoch darf Chlorephedrin nur noch besitzen, wer eine spezielle behördliche Genehmigung vorweisen kann. „Mit dieser Regelung sind wir auch auf europäischer Ebene im Kampf gegen Crystal einen wesentlichen Schritt vorangekommen. Mein besonderer Dank gilt den Kollegen aus Tschechien und Bayern, die das Anliegen mit uns gemeinsam verfochten haben“, erklärte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU). „Durch die Listung von Chlorephedrin als Drogenausgangsstoff werden die Behörden endlich in die Lage versetzt, effektiv gegen den Missbrauch der Substanz zur Drogenherstellung vorzugehen.“

Das sächsische Justizministerium hatte sich seit November 2014 länderübergreifend für die Aufnahme von Chlorephedrin und Chlorpseudoephedrin in die Grundstoffüberwachung engagiert. Aufgrund der Listung als Kategorie-1-Stoff dürfen ab dem 21. September nur noch speziell autorisierte Stellen die Stoffe besitzen und veräußern. Die Regelung gilt in der gesamten Europäischen Union.

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