Die fällige FFH-Prüfung im Elbtal ist bis heute nicht erfolgt und muss zwingend nachgeholt werden

Eile ist wirklich kein gutes Rezept für Meldungen über nicht ganz einfache Gerichtsentscheide – wie der des Bundesverwaltungsgerichts am Freitag, 15. Juli. Da ging es mal wieder um die Waldschlösschenbrücke in Dresden. Irgendwie zumindest. Aber um eines ging es ganz bestimmt nicht: um den Abriss der Brücke. Auch wenn die LVZ am 15. Juli genau so titelte.