Dass Dresden vom 8. bis 12. Juni quasi eine Hochsicherheitszone rund um das Taschenberg-Palais hat, hat nicht nur mit dem Stattfinden der Bilderberg-Konferenz zu tun, sondern auch mit den vielen Demonstrationen drumherum von unterschiedlichsten Anmeldern von ganz rechts bis ganz links. Dass die Landesdirektion da ein Flugverbot für unbemannte Flugobjekte verhängt hat, ist fast zwangsläufig.
Beantragt hat es die Dresdner Polizei, die die Hauptlast der Absicherung der Veranstaltung zu tragen hat, wie Ingolf Ulrich, Stellvertretender Pressesprecher der Landesdirektion auf Nachfrage bestätigt.
Wurde die Einrichtung der Flugverbotszone vonseiten des Veranstalters der 64. Bilderberg-Konferenz angeregt oder geschieht diese eigeninitiativ seitens der Landesregierung Sachsen oder einer Behörde des Landes?
Die Verbotszone für den Aufstieg von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (sogenannte Flugdrohnen) wurde von der Polizeidirektion Dresden beantragt.
Welche Sicherheitsbedenken bestehen genau, welche zur Errichtung einer solchen Verbotszone führen?
Der Antrag der Polizeidirektion Dresden enthält eine umfassende Bewertung und Einschätzung der Gefahrenlage während der Bilderberg-Konferenz. Einzelheiten können wir Ihnen nicht benennen, da es sich dabei um eine Verschlusssache handelt. Letztendlich wurde schlussfolgernd festgestellt, dass betriebsbedingte Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch den Luftverkehr im Sinne des § 29 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) bestehen, die nur durch die Untersagung des Aufstiegs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrsystemen abgewehrt werden können.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen diese Verfügung für den Verursacher des Verstoßes?
Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung werden nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 LuftVG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Hier können Geldbußen bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
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Hinzu kommt noch die Reinigung der Hosen, welche bis zur Aberkannte voll zu seien scheinen. Das wird in jedem Fall für alle Interessengruppen sehr teuer.