Natürlich geht man davon aus, dass Polizisten sich an Recht und Ordnung halten. Aber Polizisten sind auch nur Menschen. Und es gibt genug Geschichten aus Sachsen, in denen sich einige Polizisten durchaus als parteiisch erwiesen oder die Grenzen des Gesetzes überschritten. Was gerade im Eifer des Gefechtes während hektischer Demonstrationseinsätze passiert. Valentin Lippmann hat mal nachgefragt. Mit erstaunlichem Ergebnis.

Oder auch gar nicht erstaunlich. Denn auch das wird nun schon seit einigen Jahren diskutiert, weil es bei Demonstrationen immer wieder zu überzogenen Aktionen einzelner oder mehrerer Polizeibeamter kommt. Doch die betroffenen Bürger haben so gut wie keine Chance, dass ein solcher Übergriff je geahndet wird. Denn um eine Kennzeichnungspflicht für eingesetzte Beamte drückt sich der zuständige Innenminister. Und so bleiben die schwarzen Schafe in Uniform unentdeckt, verstecken sich hinter der Uniformität und werden in der Regel auch durch den Korpsgeist ihrer Kollegen gedeckt.

Das ist kein guter Humus für eine demokratische und bürgerfreundliche Polizei.

Wie viele Anzeigen gegen Polizisten ins Leere laufen, zeigt jetzt die Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf die Anfrage von Valentin Lippmann, der in der Grünen-Fraktion innenpolitischer Sprecher ist.

„Strafermittlungen gegen Polizeibedienstete werden überdurchschnittlich oft eingestellt und höchst selten angeklagt“, fasst er die Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow zusammen. „Dass von insgesamt 767 Strafverfahren, die seit Anfang 2015 gegen Polizeibedienstete in Sachsen eingeleitet worden sind, nur in sechs Fällen Anklage erhoben wurde und in fünf Fällen ein Strafbefehl ergangen ist, hinterlässt den Eindruck, dass Polizistinnen und Polizisten nur selten mit Strafverfolgung zu rechnen haben. Dies ist umso unverständlicher, da statistisch gesehen rund 21 Prozent aller Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften in Deutschland mit einer öffentlichen Anklage im weiteren Sinne enden. Bei Strafverfahren gegen Polizeibedienstete sind es gerade mal 1,4 Prozent.“

Der Großteil der Verfahren gegen Polizeibedienstete betrifft dabei Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt (274 Ermittlungsverfahren), Nötigung (102), Strafvereitelung im Amt (81) und Beleidigung (37). Die meisten Verfahren werden meist schon nach ein, zwei Monaten wieder eingestellt, viele sogar schon binnen einer Woche. Meistens findet die Staatsanwaltschaft keinen ausreichenden Anlass zur Klageerhebung.

„Das Vertrauen von Teilen der Bevölkerung in den Rechtsstaat droht zu schwinden, wenn das Gefühl entsteht, dass Ermittlungen gegen Polizisten von vornherein kaum Aussicht auf Erfolg haben“, sagt Lippmann dazu. „Solche Zahlen hinterlassen die Frage, ob Polizeibedienstete einen Bonus bei der Strafverfolgung haben oder ob ihnen eher geglaubt wird als anderen Zeugen. Zu den hier gezählten Anklagen gehört auch der Fall des Polizisten, der wegen eines Schlages in den Bauch eines 16-jährigen Schülers vor Gericht stand. Dieser Polizist wurde ebenso wie der sogenannte ‚Hecken-Schubser‘ vor Gericht freigesprochen.“

Und das waren schon die Fälle, in denen überhaupt Polizisten namhaft gemacht werden konnten. Oft genug scheitert eine Anzeige auch schon, weil die entsprechende Kennzeichnungspflicht bei Großereignissen fehlt.

Und so wiederholt Valentin Lippmann aus gegebenem Anlass eine alte Forderung der Grünen: „Um zu verhindern, dass Ermittlungen nicht bereits daran scheitern, dass der Tatverdächtige nicht ausfindig zu machen ist, brauchen wir endlich eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. In Anbetracht dieser Zahlen und der aktuellen Entwicklungen in anderen Bundesländern, erwarte ich, dass die Koalition ihren Widerstand dagegen endlich aufgibt.“

Und diskutiert wird ja seit geraumer Zeit auch die Einrichtung einer unabhängigen Ermittlungsstelle bei der Polizei. Denn nur mit einer unabhängigen Stelle lassen sich die Einzelpersonen herausfiltern, die immer wieder dafür sorgen, dass die Polizei ins Zwielicht gerät.

„Ich fordere Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Justizminister Gemkow (CDU) auf, die Ermittlungen in den eigenen Reihen unabhängiger zu machen“, sagt Lippmann. „Wir Grünen haben dazu bereits Vorschläge gemacht, etwa zur Einrichtung einer unabhängigen Polizeikommission. Aber auch eine andere Art der unabhängigen Ermittlungsstelle wäre denkbar. Die nicht-unabhängige Beschwerdestelle, die das Innenministerium Anfang des Jahres eingerichtet hat, kann diese Aufgabe nicht erfüllen. Sie ist ein Placebo.“

Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf die Kleine Anfrage von Valentin Lippmann „Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamtinnen und -beamte wegen Straftaten im Amt seit 2015“ (Drs. 6/5100).

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