Es war auch in der L-IZ immer wieder Thema: Was kosten eigentlich die ehemaligen Staatsangestellten den sächsischen Steuerzahler? Wie viel Geld fließt aus dem Staatshaushalt jedes Jahr ab? Wie groß ist der „Generationenfonds“? Und wie hoch wird die Belastung künftig? Das wollte die Grünen-Fraktion jetzt gern mal als eigenständigen Bericht, bekam aber am Mittwoch, 11. Mai, eine Absage.

In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 11. Mai wurde der Grünen-Antrag auf eine umfassende Auskunft über künftige Pensionszahlungen des Freistaates Sachsen mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt.

Für Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, ein unmögliches Verhalten: „Mit dieser Entscheidung ist die Mär von Sachsen als haushalterischem Musterknaben endgültig auserzählt. CDU und SPD lassen den Landtag und die Öffentlichkeit ohne Informationen über die künftigen Lasten Sachsens im Regen stehen. Es ist vollkommen unverständlich, warum Finanzminister Prof. Georg Unland (CDU) keinen öffentlichen Überblick über die Entwicklung der Versorgungsleistungen für Beamte erstellen will. Noch unerklärlicher ist allerdings, warum die Abgeordneten der Regierungskoalition, die als Gesetzgeber die Weichen für die Zukunft stellen müssen, einen solchen Überblick nicht haben wollen. Die SPD, die sich noch im letzten Dezember-Plenum auf die Diskussion im Fachausschuss gefreut und in der letzten Legislatur selbst einen solchen Bericht gefordert hat, hat diesen Antrag heute ohne einen Kommentar ablehnt.“

Die Grünen-Fraktion hat mit dem Antrag gefordert, dass die Staatsregierung einen Versorgungsbericht erstellt und veröffentlicht. Zwar beschließt der Gesetzgeber mit jedem Haushaltsplan auch, wie viel Geld für die Zahlung von künftigen Pensionen zurückgelegt werden soll. Es ist jedoch unklar, ob dies ausreichend ist, oder ob in den kommenden Jahren so große Ausgaben auf den Landeshaushalt zukommen, dass in anderen wichtigen Bereichen Geld gespart werden muss. Der Bund und auch andere Länder, z.B. Bayern und Baden-Württemberg, erstellen solche Versorgungsberichte regelmäßig. Ihnen kann man eine Prognose für künftige Belastungen für Versorgungsleistungen entnehmen sowie eine Antwort auf die Frage, welche Strategie die jeweilige Regierung verfolgt, diese Kosten auf einem verträglichen Niveau zu halten.

Wobei zu bemerken ist, dass viele Bundesländer noch gar keine Vorsorge für künftige Pensionszahlungen leisten. Sie bezahlen auch die Pensionen für ihre Ruheständler aus den laufenden Haushalten.

Deswegen betrachten Finanzexperten diese Pensionsverpflichtungen, die ein Land eingeht, wenn es seine Angestellten verbeamtet, auch als Schuldenlast. „Implizite Schulden“, nennt es Finanzminister Georg Unland.

Und so behandelt Sachsen das Thema seit 2005 auch. In den jährlich aktualisierten „Mittelfristigen Finanzplanungen“ widmet das Finanzministerium dem „Generationenfonds“ ein ganzes Kapitel. Im jüngsten Bericht für 2015 bis 2019 merkt der Finanzminister denn auch an, wie hoch er die möglichen Lasten einschätzt: „Die Beamten im Staatsdienst erwirtschaften während ihrer Beschäftigungszeit Versorgungsansprüche gegenüber dem Freistaat Sachsen. Diese zukünftigen Zahlungsverpflichtungen des Freistaates betragen zum 31.12.2014 über 12 Mrd. EUR.“

Und um das nicht immer direkt aus dem Haushalt bedienen zu müssen, wird der „Generationenfonds“ jedes Jahr mit rund einer halben Milliarde Euro gespeist – Tendenz steigend. Denn: „Bis 2019 ist mit steigenden Zuführungen zu rechnen, welche sich aus der Beamtenzahl und der Besoldungsentwicklung ergibt. Derzeitig werden durch das Vermögen des Generationenfonds rund 38 % der zum 31.12.2014 bestehenden Pensionsverpflichtungen gedeckt.“

Das heißt: Ende 2014 befanden sich schon 4,5 Milliarden Euro im Fonds. Da 2015 wieder 559 Millionen zugeführt wurden, ist der Fonds mittlerweile auf über 5 Milliarden angewachsen. 2016 sollen weitere 585 Millionen dazu kommen.

Für die aktuellen Ruheständler gibt der Freistaat übrigens etwas über 150 Millionen Euro aus.

Trotzdem soll der Fonds noch weit über das Jahr 2020 hinaus jährlich mit hohen Millionenbeträgen aufgefüllt werden, um irgendwann die12 Milliarden Euro zu erreichen. In der „Mittelfristigen Finanzplanung“ heißt es dazu: „Der Deckungsgrad ist zwar kontinuierlich über die Jahre angestiegen, die Deckungslücke zwischen den Pensionsverpflichtungen und dem Vermögen des Generationenfonds beträgt jedoch noch über 7 Mrd. EUR.“

Die Sorge der Grünen ist natürlich eher in die Zukunft gerichtet. Denn was passiert, wenn jetzt – schon allein aus Altersgründen – zehntausende Staatsbedienstete in Ruhestand gehen, gleichzeitig aber auch jede Menge Personal eingestellt werden muss?

„In Zeiten, in denen der Finanzminister jeder Neueinstellung im öffentlichen Dienst mit höchstem Argwohn begegnet beziehungsweise sie ganz ablehnt, müssen die Zahlen auf den Tisch. Personalausgaben, zu denen auch die Pensionszahlungen gehören, machen einen Großteil des Staatshaushalts aus. Der Anteil der Pensionsverpflichtungen am Gesamthaushalt wird ab spätestens 2020 kräftig steigen. Mit den Altersabgängen in großer Zahl kommen erstmals hohe Zahlungsverpflichtungen auf den Freistaat zu. Diese Ausgaben gilt es, besonders im Blick zu behalten, da jede Kostenexplosion in diesem Bereich Kürzungen in anderen nach sich zieht“, fürchtet Lippmann. Und wünscht sich deshalb ein vergleichbares Berichtswerk, das sichtbar macht, wie sich diese Zahlungsverpflichtungen für Sachsen entwickeln. „Anders als der Bund oder andere Bundesländer wertet der Freistaat Sachsen seine Daten zu Beamten, deren Altersstruktur, zur Entwicklung der Versorgungsausgaben etc. nicht aus. Das ist in Anbetracht der hohen derzeitigen und noch höheren künftigen Zahlungsverpflichtungen fatal.“

Grünen-Antrag „Versorgungsbericht für den Freistaat Sachsen vorlegen“ (Drs. 6/3300)

Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag.

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