2001 – das war das Jahr, in dem sich die Welt auf einen martialischen Kurs begeben hat. Das war das Jahr des Anschlags auf die Zwillingstürme des World Trade Centers in New York. Und es war der Beginn einer Terrorismushysterie, die mittlerweile die komplette westliche Welt gefangenhält. Und wer hysterisch ist, der verschärft natürlich seine Polizeigesetze. Auch Sachsen hat das getan. Mit zweifelhaftem Ergebnis.

Seit 2001 wurde das sächsische Polizeigesetz zwölfmal geändert, haben die Grünen im sächsischen Landtag jetzt einmal nachgezählt. Vor allem, um der Polizei immer neue Befugnisse zuzuschanzen. Eine Prüfung, inwiefern die zahlreichen neuen Befugnisse angewandt werden, einen Effekt erzielen und verhältnismäßig sind, hat nie stattgefunden.

Was solche Verschärfungen der Gesetzeslage zumeist ja als Folge hat: Innenminister, die glauben, Stärke beweisen zu müssen, sie gießen ihre zuweilen völlig übertriebenen Vorstellungen von „mehr Sicherheit“ in immer neue Paragraphen. Doch selten erhöht das den Druck auf tatsächliche Attentäter. Oft genug fehlt es an Geld, um überhaupt genug Personal einzustellen. Sachsen hat ja all diese Gesetze durch immer weiter forcierten Personalabbau bei der Polizei völlig konterkariert.

Stattdessen aber wurde die Überwachung und Datensammelei immer weitergetrieben, wurden wesentliche Rechte der Bürger ausgehebelt.

„Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ist das sächsische Polizeigesetz zwölfmal geändert worden. Insbesondere mit der Neuregelung im Jahr 2011 sind zahlreiche Befugnisse neu geschaffen oder gefasst worden“, stellt Valentin Lippmann, der innenpolitische Sprecher der Grünen, zu diesem schleichenden Prozess fest, bei dem die informelle Selbstbestimmung der Bürger immer weiter ausgehöhlt wurde. „Es ist fraglich, inwiefern diese angewandt werden beziehungsweise ob sie den erhofften Effekt erzielen. So hat zum Beispiel die automatisierte Kennzeichenerfassung bei Weitem nicht die gewünschten Ermittlungsergebnisse gebracht, die man sich durch die Regelung versprochen hat. Das bloße Feststellen von Vergehen wie dem Verstoß gegen die Kfz-Versicherungspflicht rechtfertigt jedenfalls nicht diesen erheblichen Eingriff in die Grundrechte.“

Deutschlands Innenminister treffen sich zwar regelmäßig zu Beratungen, bei denen sie hinterher lange Absichtserklärungen veröffentlichen, wie sie nun des Terrorismus endlich Herr werden wollen. Zuletzt träumten sie ja wieder ganz eminent vom Einsatz der Armee, dem denkbar ungeeignetsten Instrument gegen Terroristen im Inland. Eigentlich können sie schon lange nicht mehr kaschieren, dass ihre ganzen luftigen Ideen zu mehr Überwachung und Kontrolle gar nichts bewirkt haben.

Die Terrorzellen, die tatsächlich frühzeitig ausgehoben wurden, wurden nach ganz klassischer zielgenauer Polizeiarbeit ausgehoben. Und da, wo das nicht gelang und die Attentäter ungehindert zuschlagen konnten, stellte sich jedes Mal heraus, dass entweder die personelle Ausstattung der Polizei fehlte, dass es zu Kommunikationsverlusten zwischen den Behörden kam oder dass Ermittler die Warnsignale einfach ignorierten.

Der Weg zur Bekämpfung von Terrorismus führt eben nicht über die massenhafte Datenabfrage, sondern über eine gut ausgestattete Polizei. Dem Gegenteil also, was in den letzten Jahren in Sachsen passiert ist.

All die Paragraphen, die die diversen Innenminister von Klaus Hardraht über Horst Rasch, Thomas de Maizière, Albrecht Buttolo bis Markus Ulbig ins Polizeigesetz geschrieben haben, sind letztlich so nutzlos wie Hühneraugen – aber eben leider auch missbrauchbar.

„Wir wollen den Anstoß geben, die sächsischen Polizei- und Sicherheitsgesetze auszumisten. Denn Polizei und Verfassungsschutz haben mittlerweile umfangreiche Befugnisse, in die Grundrechte sächsischer Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. Ob und wie diese Befugnisse genutzt werden, welche Bedeutung sie für die Arbeit dieser Behörden haben und ob sie überhaupt verhältnismäßig sind, soll eine Kommission herausfinden“, formuliert Valentin Lippmann den Anspruch, den die Grünen-Fraktion mit ihrem Antrag zu einer umfassenden Evaluierung der sächsischen Polizei- und Sicherheitsgesetze verbindet. Der Antrag steht am Donnerstag, 26. Mai, auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtags.

„Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren − insbesondere nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes − regelmäßig die Sicherheitsgesetzgebung evaluiert. Das ist in Anbetracht der unüberschaubaren Fülle von Eingriffsbefugnissen und den damit verbunden schweren Grundrechtseingriffen unerlässlich. In Sachsen hat eine solche Evaluierung bislang nicht stattgefunden“, beschreibt er den Missstand. Denn sächsische Innenminister trennen sich augenscheinlich ungern von Spielzeugen, die sie erst mit viel Tamtam als Rettungsringe für ein Meer der Gefahren angepriesen haben. Vielleicht ticken die Leute, die sich um den Job eines Innenministers bewerben, auch immer ganz ähnlich und sind nur zu bereit, die Freiheitsrechte der Bürger einfach einzuschränken, wenn am Horizont auch nur die kleinste Gefahr lauert. Der Fähigkeit der Polizei, mit Kriminellen fertig zu werden, scheinen sie gründlich zu misstrauen.

Aber so geht es einfach nicht, sagt Lippmann: „Anlass für unseren Antrag war nicht zuletzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz (20. April 2016). Darin haben die Richterinnen und Richter ein klares Signal gesetzt: Terrorbekämpfung ist nicht der Schrankenöffner für die Einschränkung von Grundrechten.“

Der Grünen-Antrag: „Evaluierung der sächsischen Polizei- und Sicherheitsgesetze einleiten“ (Drs. 6/5126)

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