Da ist wohl etwas peinlich in die Hose gegangen, als sich Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) am 26. Januar 2015 mit einigen Vertretern von PEGIDA traf. An bis heute unbekanntem Ort. Natürlich kennt der Minister den Ort. Doch den Besitzern dieses Ortes ist der Vorgang augenscheinlich bis heute peinlich. Da musste sogar extra das Recht auf Datenschutz und informelle Selbstbestimmung bemüht werden, um eine Auskunft zu verweigern.
Auch bei der zweiten Nachfrage des linken Landtagsabgeordneten André Schollbach im Januar 2016 wich der Innenminister aus.
„Der die Räumlichkeit zur Verfügung stellende private Dritte hat einer öffentlichen Bekanntgabe des Ortes, auch auf explizite Nachfrage, ausdrücklich widersprochen“, erklärte der Innenminister. „Der Schutzbereich des Grundrechts aus Artikel 33 SächsVerf ist dabei für die juristische Person selbst als auch für die vertretenden natürlichen Personen eröffnet. Die konkret Handelnden haben insoweit ausdrücklich ihre Neutralität und inhaltliche Distanz zu den Zielen der PEGIDA-Bewegung zum Ausdruck gebracht. Bei einer Auskunftserteilung bestünde die Gefahr, in einer deren Reputation schadenden Weise, in den Fokus der politischen Auseinandersetzung zu geraten.“
Der Ort hätte wahrscheinlich selbst Schollbach nicht weiter interessiert, hätte der Innenminister nicht von Anfang an so ein Geheimnis draus gemacht. Selbst in Dresden stehen hunderte Restaurants und Cafés für solche Begegnungen zur Verfügung. Die meisten Wirte würden nicht mal mit der Wimper zucken, wenn sich ein amtierender Innenminister mit den Organisatoren von derart Aufsehen erregenden Demonstrationen träfe, um strittige Fragen etwa zur Sicherheit oder zur Thematik anzusprechen.
Aber Markus Ulbig war damals auch gleichzeitig Oberbürgermeisterkandidat für die CDU. Da bekam dieses Treffen mit der PEGIDA-Spitze natürlich ein Geschmäckle. Im ersten Wahlgang wurde Ulbig später nur Dritter mit 15,4 Prozent der Stimmen und trat dann zum zweiten Wahlgang nicht wieder an. Die PEGIDA-Kandidatin Tatjana Festerling war auf 9,6 Prozent gekommen. Gewonnen hat am Ende Dirk Hilbert (FDP), der für den Unabhängige Bürger für Dresden e. V. angetreten war.
Für Schollbach stellt sich die Sache heute so dar, dass Ulbig damals „auch bei PEGIDA-Anhängern auf Stimmenfang“ ging.
Als der Abgeordnete André Schollbach mittels Kleiner Anfrage Näheres zu Ulbigs Date mit der damaligen Pressesprecherin von PEGIDA e.V., Kathrin Oertel, und einem weiteren Vorstandsmitglied, Achim Exner, wissen wollte, gab dieser sich wortkarg und weigerte sich, den Ort des Treffens mitzuteilen. Darüber sei zwischen den Beteiligten und dem die Räumlichkeit zur Verfügung stellenden Dritten „Stillschweigen vereinbart“ worden. Einer Antwort stünden schützenswerte Rechte Dritter entgegen.
Dies ließ sich der Jurist André Schollbach nicht bieten und zog vor den Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Dessen Urteil vom 28. Januar 2016 war eindeutig: Die Staatsregierung hat Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung verletzt, indem sie die Anfrage unvollständig beantwortete. Die Urteilsgründe waren deutlich: Entgegenstehende Rechte Dritter können angesichts des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts nicht durch „freigiebige“ Zusicherung der Regierung oder ihrer Mitglieder begründet werden. Mit dem Urteil im Rücken stellte Schollbach eine neue Anfrage. Eine inhaltliche Antwort erhielt er wieder nicht. Stattdessen stimmte Ulbig erneut die alte Leier von angeblich schützenswerten Rechten Dritter an. Der Gipfel der vorgebrachten Ausreden: „Eine Offenlegung hätte einen Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlust zur Folge, der künftig ähnlich gelagerte Aktivitäten wesentlich erschweren, wenn nicht ausschließen würde“.
Doch mit der Antwort vom 29. Februar 2016 berief sich Markus Ulbig wieder auf die schützenswerten Interessen Dritter. „Durch die Nennung des Ortes wären allein aufgrund der geographischen Lage die Namen der juristischen Person und damit unmittelbar auch der diese tragenden bzw. für diese handelnden Personen offenbar. Eine Offenlegung hätte einen Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlust zur Folge, der künftig ähnlich gelagerte Aktivitäten wesentlich erschweren, wenn nicht ausschließen würde.“
Als hätte er sich hier mit Vertretern eines fremden Geheimdienstes getroffen und der Ort wäre von der Staatsregierung extra als getarnter Treffpunkt mit geheimnisvollen Sendboten fremder Mächte eingerichtet worden.
Das will ihm Schollbach so nicht abnehmen.
Deshalb hat er beim Verfassungsgerichtshof (VGH) jetzt einen weiteren Organstreitantrag eingereicht. Er will feststellen lassen, dass er erneut in seinem verfassungsmäßigen Recht verletzt worden ist. Der VGH betont in ständiger Rechtsprechung die sich aus der Verfassung ergebende Pflicht der Regierung, Kleine Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Das Fragerecht diene dazu, den Mitgliedern des Parlaments jene Informationen zu verschaffen, die sie zu ihrer Arbeit, insbesondere zur wirksamen Kontrolle der Regierung und Verwaltung, benötigen. Nach der Rechtsprechung des VGH ist eine Antwort nur dann vollständig, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden. Nicht vollständig ist auch eine ausweichende Antwort (SächsVerfGH, Vf. 19-I-97).
„Ulbigs Ausreden lasse ich nicht gelten. Die Umstände seines PEGIDA-Dates müssen aufgeklärt werden“, betont André Schollbach. „Was hat der Innenminister zu verbergen, dass er sehenden Auges eine erneute Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof in Kauf nimmt? Nur wenn die Rechte der Opposition gewahrt werden, kann sie die Regierung effektiv kontrollieren. Die CDU-geführte Staatsregierung missbraucht immer wieder ihre Macht, indem sie missliebigen Fragen willkürlich ausweicht.“
Die Nicht-Antwort von Markus Ulbig aus dem Januar 2015. Drs. 857
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs.
Die neue Nicht-Antwort von Markus Ulbig aus dem Februar 2016. Drs. 4092
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Es gibt 2 Kommentare
Haben wir gleich geändert. Aber das ist schon rekordverdächtig: Eine ganze Woche, bis jemandem der Fehler auffiel. Vielen Dank.
gab es 2016 noch ein treffen? (überschrift)