Es war auf jeden Fall eine Zeitenwende in der sächsischen Politik, als das Regierungskabinett in einer Sondersitzung am 4. März 2016 beschloss, die kw-Vermerke für Stellen im Polizeidienst zu streichen und die Stellen doch wieder zur Besetzung auszuschreiben. Die Grünen preschten dann gleich mit einem Antrag hinterher: Da könne man doch einfach pensionierte Polizeibeamte wieder aus dem Ruhestand holen.
Eigentlich hätte das der Landesregierung ja entgegenkommen müssen. Immerhin fand sich im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages am 6. April eine klare Mehrheit, die mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen 217 zusätzliche Polizei-Stellen bewilligte. Was schon verblüffte, da sich ja gerade die CDU-Fraktion jahrelang schwer tat, das Personaldilemma bei der Polizei auch als solches zu akzeptieren.
Aber die Aussagen der beteiligten Parlamentarier waren entsprechend deutlich.
Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jens Michel, sagte: „Die bisher schon vergleichsweise hohe Polizeidichte wird aufgrund der gegenwärtigen Sicherheitsherausforderungen nochmals erhöht. Bemerkenswert ist, dass die Grünen im Unterschied zu AfD und Linken den neuen Polizei-Stellen ebenfalls zugestimmt haben. Linke und AfD wollten heute nicht über die zusätzlichen Stellen für unsere Polizei entscheiden, sondern lieber später von der Regierung einen Nachtragshaushalt vorgelegt bekommen. Doch der ist nicht nötig und kostet mehr Zeit. Wer so etwas fordert, zeigt, dass er nicht an einer schnellen Bereitstellung zusätzlicher Polizistenstellen interessiert ist!“
Was dann der haushalts- und finanz-politischer Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Sebastian Scheel umgehend dementierte: “Die Fehlerkorrektur ist fehlerhaft. Erst verschleppt der Finanzminister und nun trickst er. Ein Trauerspiel. Fakt ist, dass die neuen Stellen frühestens zum 1. September zur Verfügung stehen. Die Polemiken der CDU treffen sie selbst. Es war ihr Finanzminister, der seit Ende November eine Lösung blockiert hat. Die Landtagsmehrheit hat sich mal wieder erpressen lassen. – Seit Monaten drängen wir auf zusätzliche Polizeistellen und werden jetzt mit einem halbseidenen Verfahren konfrontiert. Wer uns vorwirft, wir hätten kein Interesse an einer schnellen Lösung, handelt unredlich.“
Berechtigt war die Zurückhaltung der Linken also schon, denn bei jedem anderen Akt, bei dem es um zu finanzierendes Personal geht, fragt auch die Landesregierung nach der Finanzierung. Die Zahlen allein sind ja in gewisser Weise ermutigend, wie der Ausschussvorsitzende und haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dirk Panter, betonte: „Heute ist ein guter Tag für die Innere Sicherheit im Freistaat. Mit dem Beschluss können neben 95 Anwärterstellen kurzfristig auch 122 Stellen bei der Sächsischen Polizei besetzt werden. – Die Stellen sollen nun schnellstmöglich besetzt werden. Jede Verzögerung würde die Stellensituation noch mehr verschärfen.“
Parallel hatte dann Innenminister Markus Ulbig (CDU) über den Antrag der Grünen gegrübelt, zur Stellenbesetzung einfach auch ehemalige Polizeibeamte hinzuzuziehen, die Lust darauf hätten, sich kurzzeitig wieder reaktivieren zu lassen.
Aber deutsches Beamtenrecht ist augenscheinlich ein schwieriges Recht. Was die Grünen beantragten, scheint komplett unmöglich: Ein pensionierter Beamter ist ein pensionierter Beamter und kann nicht in den Dienst zurückkehren.
Oder mit den Worten des Innenministers: „Eine Reaktivierung von im Ruhestand nach § 46 bzw. § 139 des Sächsischen Beamtengesetzes (Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze) befindlichen Beamten bzw. Polizeibeamten ist rechtlich nicht möglich, da bei diesen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis, das ihrem ehemaligen Status entspricht, nicht vorliegen. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Beamtenstatusgesetzes sind Beamtinnen und Beamte zu entlassen, wenn sie nach Erreichen der Altersgrenze berufen worden sind. Die Möglichkeit einer Reaktivierung besteht insofern nur bei Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden.“
Den erwähnten Paragraphen haben wir so im Sächsischen Beamtenrecht nicht gefunden. Wahrscheinlich gab’s hier einen Tippfehler. Zutreffen könnte § 53: „Liegen Anhaltspunkte für die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit des Ruhestandsbeamten vor, kann die Ernennungsbehörde ein Gutachten eines Amtsarztes, Polizeiarztes, anderen beamteten Arztes oder in Ausnahmefällen eines Facharztes über die Dienstfähigkeit einholen. Der Beamte ist verpflichtet, bei der Erstellung des ärztlichen Gutachtens mitzuwirken.“
Der Fall, dass pensionierte Beamte freiwillig in den Staatsdienst zurückkehren, ist so im sächsischen Beamtenrecht augenscheinlich nicht vorgesehen.
Was ja nicht heißt, dass man sich an ein unvollständiges Recht klammern muss, wenn es Leute gibt, die wirklich noch mal ranklotzen wollen.
Aber auch zur Finanzierungsfrage hatte Ulbig Stellung genommen – eben dem, was Linken und AfD im Ausschuss gefehlt hatte.
„Die Rückführung der 2016 kw gestellten Haushaltsstellen ist Bestandteil des Haushaltsaufstellungsverfahrens für den Doppelhaushalt 2017/2018. Die entsprechend neu (ersatzweise) auszubringenden Planstellen und Stellen wurden durch das zuständige Ressort beantragt.“ Damit müssten diese zusätzlichen 217 Stellen jetzt in den Entwürfen für den Doppelhaushalt 2017/2018 auftauchen.
Die Stellungnahme des Innenministers zum Grünen-Antrag. Drs. 4470
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