Wie repariert man eigentlich die Fehler der vergangenen Jahre? Und zwar möglichst schnell? Zum Beispiel die Streichung von Stellen bei der Polizei, die man eigentlich gar nicht streichen darf, weil Sachsen eh schon zu wenige Polizisten hat? Für die Mehrheit im Haushaltsausschuss des Landtags war das am 6. April eigentlich klar: Man bewilligt 217 Stellen und beschließt das Geld mit dem nächsten Doppelhaushalt. Die Linksfraktion aber zweifelt – bis heute.

Als der Landtags-Haushaltsausschuss am 6. April die 217 im Grunde zusätzlichen Polizei-Stellen für das laufende Haushaltsjahr 2016 bewilligte, stimmten die Linken nicht dafür. Denn im Doppelhaushalt 2015/2016 sind diese Stellen ja nicht (mehr) vorgesehen – und damit auch nicht finanziell untersetzt. Wenn diese Stellen noch 2016 besetzt werden sollten, dann müsste das Geld noch in diesem Jahr bewilligt werden – und zwar für das Haushaltsjahr 2016. Denn an einen Beschluss für den Doppelhaushalt 2017/2018 ist ja noch lange nicht zu denken.

Und deshalb starten die Linken jetzt einen Vorstoß, dass das Geld jetzt doch noch rechtmäßig eingestellt wird.

Denn die Linksfraktion bezweifelt, dass das Verfahren, die Stellen einfach im Haushaltsausschuss zu beschließen, rechtssicher ist. Deswegen will die Fraktion in der kommenden Plenarsitzung per Dringlichem Antrag einen Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2015/2016 fordern.

Sebastian Scheel, Parlamentarischer Sprecher für Haushalts- und Finanzpolitik der Linksfraktion, erklärt dazu: „Wir wollen die sächsische Polizei nicht der Gefahr aussetzen, dass der Stellenabbaustopp an Formfehlern scheitert. Es ist gut, dass der Finanzminister seine Blockadepolitik diesmal nicht aufrechterhalten konnte, obwohl die 217 neuen Stellen für 2016 nur eine geringe Linderung der fundamentalen Personalprobleme bringen werden. Es geht uns um Rechtssicherheit und darum, das Budgetrecht des Parlamentes zu verteidigen.“

Die Entscheidung des Haushaltsausschusses erfolgte auf der Grundlage von § 6 Abs. 12 des Haushaltsgesetzes 2015/2016. Das Finanzministerium hat auf Antrag des zuständigen Ressorts – in diesem Fall des Innenministeriums – neue Stellen eingeplant und dafür einzig die Zustimmung des Haushaltsausschusses, nicht aber die des Landtages eingeholt. So dürfe jedoch nur verfahren werden, wenn „ein unabweisbares, auf andere Weise nicht zu befriedigendes Bedürfnis besteht“, schätzt die Linksfraktion den Vorgang ein. Ein solches bestehe aber nicht, denn der Landtag könnte die Stellen noch rechtzeitig per Nachtragshaushaltsgesetz freigeben.

Womit die Linke auch betont, dass noch immer der Landtag selbst es ist, der Budgets zu genehmigen hat.

Was übrigens auch auf die Stellenbesetzung bei der Polizei zutrifft. Mit den Bewilligungen für die Gelder, die für die Polizei im Haushalt 2015/2016 zur Verfügung stehen, hat der Landtag auch gleichzeitig beschlossen, wie viele Stellen gestrichen – und damit auch nicht mehr mit Geld untersetzt – werden.

Sebastian Scheel: „Das Parlament hat den Personalabbau mit dem Haushaltsgesetz 2015/2016 mehrheitlich beschlossen – auch mit dessen Stopp muss der Haushaltsgesetzgeber unmittelbar befasst werden. Ein Nachtragshaushaltsgesetz als saubere Lösung ist noch möglich. Es würde auch nicht verzögernd wirken, da die neuen Stellen in jedem Fall frühestens ab September verfügbar sein können.“

Und dazu kommt auch, dass der Landtag ja die „kw“-Stellen (für: künftig wegfallend) selbst zum Gesetz gemacht hat. Wohlgemerkt zu einem Zeitpunkt, als eigentlich schon klar war, dass die Stellenkürzungen bei der Polizei aufhören müssen und die Regierungskoalition schon von einem Stopp beim Stellenabbau sprach. Aber mehrere Nachfragen der Linken machten dann wieder deutlich, dass die Stellenstreichungen für 2015 und 2016 dennoch durchgezogen wurden wie beschlossen. Mit dem Beschluss des Regierungskabinetts am 4. April auf Drängen von Innenminister Markus Ulbig (CDU) wurde dieser Weg endlich verlassen.

Die Linksfraktion kann sich dabei sogar auf eine Stellungnahme des Sächsischen Rechnungshofes beziehen, die dieser direkt zum Kabinettsbeschluss am 4. April abgegeben hatte. In der Vorlage heißt es dazu: „Auch nach der hierzu vom Sächsischen Rechnungshof mit dessen Schreiben vom 5. April 2016 abgegebenen Stellungnahme ist für die rechtmäßige haushalterische Umsetzung des durch die Staatsregierung nunmehr – abweichend von dem im Haushaltsgesetz 2015/2016 durch die Landtagsmehrheit auch für das laufende Jahr 2016 festgelegten Personalabbau in der Staatsverwaltung – für den Polizeibereich beschlossenen Stellenabbaustopps eine unmittelbare Befassung und Entscheidung allein des Parlaments als dem Haushaltsgesetzgeber erforderlich.“

Aus Sicht der Linksfraktion eine klare Sache: „Für die unter strikter Wahrung des Budgetrechts des Parlaments verfassungskonforme Umsetzung dieses begrüßenswerten Anliegens bedarf es nach Auffassung der Fraktion Die Linke eines vom Landtag schnellstens zu beschließenden Nachtragshaushaltsgesetzes 2015/2016, damit die geplante Stellenneuausbringung für die sächsische Polizei die erforderliche Haushaltsuntersetzung erhalten und die entsprechenden Ausgaben aus dem Landeshaushalt geleistet werden können.“

Der Antrag der Linksfraktion. Drs. 4902

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